Die Trinkwasserproben wurden nach dem vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis festgelegten Umfang und der Häufigkeit entsprechend der Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001 – untersucht.
Der Gemeinderat hat am 18.11.2021 eine Neufassung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege beschlossen
Die Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern tritt am 01.06.2021 in Kraft