Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan „Mainhardter Weg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Die Untelragen werden vom 04.08. - 04.09.2023 im Rathaus öffentlich ausgelegt.
Der Gemeinderat Großerlach hat am 15.06.2023 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich „Ortsmitte Großerlach“ beschlossen.
Der Gemeinderat hat am 15. Juni 2023 eine Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Geschirrmobil der Gemeinde Großerlach (Geschirrmobilsatzung) beschlossen.