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Der Gemeinderat hat am 21.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich „Ortsmitte Großerlach“beschlossen.
Durch die am 2. Mai 2024 in Kraft getretene Sanierungssatzung "Ortsmitte Großerlach" ist diese Vorkaufsrechtssatzung obolet.