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Allen Grundsteuerpflichtigen wurden die Grundsteuerbescheide für 2024 bereits zugestellt.
Die Grundsteuer 2024 wird mit den festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils zum
fällig.
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz werden fällig
Jahreszahler im Sinne des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz
Zahlung der Grundsteuer bei Eigentümerwechsel
Bei der Veräußerung von Grundbesitz stellt sich meist die Frage, wer nach dem Verkauf zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet ist.
Nach den Regelungen des Grundsteuergesetzes gilt, dass der bisherige Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde so lange verpflichtet ist, bis vom zuständigen Finanzamt ein neuer bzw. geänderter Einheitswertbescheid erlassen wurde ( § 10 Grundsteuergesetz ). Erst danach kann die Gemeinde einen neuen bzw. geänderten Grundsteuerbescheid erstellen.
Zahlungsvereinbarungen zwischen dem Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag haben nur privatrechtliche Bedeutung und entwickeln gegenüber der Gemeinde keine Bedeutung.
Nach Erlass des Grundsteuer-Änderungsbescheides wird die bis dahin zu viel bezahlte Grundsteuer erstattet bzw. ist die dann festgesetzte Steuer nachträglich zu entrichten.