Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 23.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Mainhardter Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom 08.12.2023 bis einschließlich 11.01.2024 (Auslegungsfrist) während der Diensstunden, im Rathaus Großerlach, Stuttgarter Straße 18, 71577 Großerlach, 1. OG öffentlich ausgelegt.