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Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 20.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Mainhardter Weg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Baufensters auf dem Flst. Nr. 440, Gemarkung Großerlach geschaffen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage beim Bürgermeisteramt Großerlach vom 04.08.2023 bis 04.09.2023 während der üblichen Öffnungszeiten statt.