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Der Gemeinderat Großerlach hat am 15.06.2023 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich „Ortsmitte Großerlach“ beschlossen.
Diese Satzung tritt mit der Onlinebekanntmachung am 16.06.2023 in Kraft