Gemeinde Großerlach

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Bekanntmachung: Vorkaufsrechtssatzung "Ortsmitte Großerlach"

Der Gemeinderat Großerlach hat am 15.06.2023 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich „Ortsmitte Großerlach“ beschlossen.

Diese Satzung tritt mit der Onlinebekanntmachung am 16.06.2023 in Kraft

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de