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Die Trinkwasserproben wurden nach dem vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis festgelegten Umfang und der Häufigkeit entsprechend der Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001 – untersucht. Die Entnahme der Proben erfolgte jeweils nach der Behandlung.
Die Gemeinde Großerlach verfügt über eine Eigenwasserversorgung.
Die öffentliche Bekanntmachung mit Informationen über die Aufschlüsselung der Versorgungsgebiete und Angaben zu den Aufbereitungsstoffen, sowie die Untersuchungsergebnisse ist unter den nachstehenden LINKs abrufbar.