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Die vom Gemeinderat am 23. Januar 2025 beschlossene Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO am 03. Februar 2025 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit wurde vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis mit Erlass vom 08. April 2025 bestätigt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 600.000 Euro wurde nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 kann unter unten stehendem LINK eingesehen werden.
Darüberhinaus liegt der Haushaltsplan vom 11.April 2025 bis einschließlich 19. April 2025 im Rathaus Großerlach, Stuttgarter Straße 18, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 07903/91540).