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Der Gemeinderat hat eine Anpassung bzw. Erhöhung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2025 beschlossen, die Friedhofsgebühren wurden letztmals 2016 angepasst. Mit den neuen Gebühren wird ein Kostendeckungsgrad von 75 % angestrebt. Die Gebührenkalkulation ist auf 5 Jahre ausgelegt.
Für Trauerfeiern in den Aussegnungshallen wird künftig eine Gebühr von 250 Euro erhoben, für Nutzung der Aussegnungshalle zur Aufbahrung werden je Tag 90 Euro fällig.
Neben den neuen Friedhofsgebühren wurde auch Regelungen der Friedhofsordnung geändert. Es wurde eine Regelung für Grabplatten bzw. Grababdeckungen aufgenommen, so dürfen künftig Erdgräber zu maximal 50% abgedeckt werden, Urnengräber vollständig. Gestrichen wurde außerdem das in der Praxis nicht mehr angewandte Verbot von Grabeinfassungen an Gräber, bei den Trittplatten verlegt sind. Hier haben die Grabnutzer nun die Möglichkeit, Einfassungen vorzunehmen, sofern diese sich innerhalb des Grabfeldes befinden.
Die Satzungsänderung wurde am 28.11.2024 auf der Internetseite der Gemeinde bekanntgemacht und tritt am 01.01.2025 in Kraft.