Gemeinde Großerlach

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Änderung des Verfahrens bei Wildschaden

Mit Inkrafttreten des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes zum 01.04.2015 hat sich auch das Verfahren bei der Geltendmachung von Wild- und Jagdschäden geändert. Die größte Änderung dabei ist die Abschaffung des bisher bei den Gemeinden durchzuführenden Vorverfahrens. Dieses wurde ersatzlos gestrichen, eine rechtliche Grundlage zum Erlass eines Vorbescheids durch die Gemeinde besteht damit nicht mehr. Stattdessen muss künftig der Geschädigte den Schadensersatz selbst – nötigenfalls gerichtlich – gegenüber dem schadensersatzpflichtigen Jagdpächter, bzw. der Jagdgenossenschaft geltend machen. Lediglich für die Entgegennahme und Bestätigung der fristgerechten Anmeldung eines Wild- und Jagdschadens ist nach wie vor die Gemeinde zuständig. Aufgrund dieser Änderung möchten wir die künftig zu beachtende Vorgehensweise in Kurzform darlegen:

  1. Frist zur Anmeldung des Schadens, nachdem er bekannt wurde, bzw. bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen: 1 Woche
  2. Bei forstwirtschaftlichen Grundstücken genügt eine Schadensanmeldung einmal jährlich bis zum 15. Mai.
  3. Schadensanmeldung bei der Gemeindeverwaltung schriftlich oder persönlich zur Niederschrift. Dabei sollten folgende Angaben gemacht werden:
    Flurstücknummer und Lage des betroffenen Grundstücks / Name der in Anspruch genommenen Person (Jagdpächter) / Art und Höhe des geltend gemachten Schadens
  4. Die Gemeinde stellt eine Bescheinigung über die Schadensanmeldung aus und weist die Parteien auf die zuständigen Wildschadensschätzer/innen hin.

Die Geltendmachung und gegebenenfalls Durchsetzung des Schadensersatzes obliegt sodann dem geschädigten Grundstückseigentümer/-nutzer. Eine Zuständigkeit der Gemeinde über die Entgegennahme und Bescheinigung der Schadensanmeldung hinaus ist nicht mehr gegeben.

 Zuständig für die Entgegennhme von Schadensmeldungen auf der Gemarkung der Gemeinde Großerlach ist bei der Gemeindeverwaltung Frau Gerlinde Schieber (Vertretung Frau Brigitte Schmeiss)

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de