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Mit Inkrafttreten des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes zum 01.04.2015 hat sich auch das Verfahren bei der Geltendmachung von Wild- und Jagdschäden geändert. Die größte Änderung dabei ist die Abschaffung des bisher bei den Gemeinden durchzuführenden Vorverfahrens. Dieses wurde ersatzlos gestrichen, eine rechtliche Grundlage zum Erlass eines Vorbescheids durch die Gemeinde besteht damit nicht mehr. Stattdessen muss künftig der Geschädigte den Schadensersatz selbst – nötigenfalls gerichtlich – gegenüber dem schadensersatzpflichtigen Jagdpächter, bzw. der Jagdgenossenschaft geltend machen. Lediglich für die Entgegennahme und Bestätigung der fristgerechten Anmeldung eines Wild- und Jagdschadens ist nach wie vor die Gemeinde zuständig. Aufgrund dieser Änderung möchten wir die künftig zu beachtende Vorgehensweise in Kurzform darlegen:
Die Geltendmachung und gegebenenfalls Durchsetzung des Schadensersatzes obliegt sodann dem geschädigten Grundstückseigentümer/-nutzer. Eine Zuständigkeit der Gemeinde über die Entgegennahme und Bescheinigung der Schadensanmeldung hinaus ist nicht mehr gegeben.
Zuständig für die Entgegennhme von Schadensmeldungen auf der Gemarkung der Gemeinde Großerlach ist bei der Gemeindeverwaltung Frau Gerlinde Schieber (Vertretung Frau Brigitte Schmeiss)