Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Sitzung Gemeinderat (20.03.2025) und Ortschaftsrat (18.03.2025) - Bericht

Feuerwehrentschädigungssatzung
Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr hängt maßgeblich davon ab, dass ausreichend Feuerwehrangehörige mit der Führerscheinklasse C zur Verfügung stehen, damit die Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz- und Übungsdienst geführt werden können.
Der Erwerb eines Führerscheins der Klasse C ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden.
Um Feuerwehrangehörige zur Erlangung dieser Führerscheinklasse zu motivieren, wird künftig ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro gewährt.
Da die Fahrerlaubnis auch im privaten Bereich genutzt werden kann, muss sich der Feuerwehrangehörige verpflichten, diesen mindestens zehn Jahre im aktiven Feuerwehrdienst der Freiwilligen Feuerwehr Großerlach einzusetzen. Bei vorzeitiger Beendigung des aktiven Feuerwehrdienstes ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Der Feuerwehrkommandant schlägt in Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss die in Frage kommenden Feuerangehörigen vor. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die hierfür erforderliche Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung.
 
Straßensanierungsmaßnahmen
Die Verwaltung führt eine regelmäßige Fortschreibung der Prioritätenliste für Straßensanierungsmaßnahmen durch. Im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs mit den Fraktionsvorsitzenden wurden die vordringlichsten Maßnahmen für das Jahr 2025 identifiziert. Das Hauptaugenmerk für Straßensanierungsmaßnahmen soll auf das Füllen von sämtlichen Schlaglöchern, Rissen in der Straßendecke sowie auf das Reparieren von Straßenbankett gelegt werden. Vorgesehen ist, dass zunächst abschnittsweise die Schlaglöcher repariert werden.
Abhängig von den verbleibenden finanziellen Mitteln werden im Anschluss weitere Maßnahmen eingeleitet.
Für Straßensanierungen stehen im Haushaltsplan 100.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich erhält die Gemeinde voraussichtlich eine Erstattung in Höhe von rd. 40.000 Euro vom Landratsamt für Straßenbaumaßnahmen an der Kreisstraße im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Schwalbenflug IV“. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, diese zusätzlichen Mittel ebenfalls für Straßensanierungen im Jahr 2025 zu verwenden.
Der Gemeinderat stimmte geschlossen dieser Vorgehensweise bei den Straßensanierungsmaßnahmen und der Verwendung des Erstattungsbetrags vom Landkreis zu.
 
Neubau Lagehalle in Mannenweiler
Das Sägewerk in Mannenweiler plant den Neubau einer Lagerhalle mit einer Fläche von 600 m². Der vorgesehene Standort befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Mannenweiler. Das Vorhaben ist aus städtebaulicher Sicht unproblematisch, es entspricht den Festsetzung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung. Die Satzung wurde seinerzeit beschlossen, um dem Sägewerk die erforderlichen Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.
Der Gemeinderat ist der einstimmigen Empfehlung des Ortschaftsrats gefolgt und hat einstimmig das Einvernehmen erteilt.
 
Pferdehaltung in Trauzenbach
Die Antragsteller möchten in Trauzenbach eine Pferdepension für bis zu 22 Groß- und Kleinpferden betreiben. Hierfür soll zum einen ein ehemaliger Milchviehstall/Scheune in einen Pferdestall umgenutzt, ein Paddock errichtet und auf der anderen Straßenseite eine kleinere Scheune in einen Pferdestall mit Paddock umgebaut werden.
Vor ein paar Monaten hatte der Gemeinderat, auf Empfehlung des Ortschaftsrats, das Einvernehmen versagt, vor allem aus dem Grund, da für dieses gewerbliche Vorhaben, keine Stellplätze ausgewiesen waren. Zwischenzeitlich haben die Antragsteller die Stellplatzberechnung vorgelegt und hiernach sieben Stellplätze im Plan ausgewiesen.
Die Vorhaben befinden sich innerhalb der Klarstellungssatzung und sind aufgrund des dörflichen Gebietscharakters dort städtebaulich zulässig. Sowohl die Verwaltung, als auch Ortschafts- und Gemeinderat sehen hier aufgrund der umliegenden Wohnbebauung ein entsprechendes Konfliktpotential.
Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat mehrheitlich das Einvernehmen zur Nutzungsänderung des Milchviehstalls/Scheune (Heidenbühlweg 4) in einen Pferdestall für bis zu 16 Pferde versagt. Der Ortschaftsrat hatte hier mehrheitlich empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Einstimmig abgelehnt wurde hier die Errichtung des Paddocks, da dieses unmittelbar an der Grenze zu einem Wohnhaus liegt. Der Gemeinderat folgte hier der Beschlussempfehlung des Ortschaftsrats.
Mehrheitlich sein Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zur Nutzungsänderung der Scheune in einen Stall (Heidenbühlweg 5) für bis zu 6 Kleinpferde mit angrenzendem Paddock. Der Ortschaftsrat hatte hier aufgrund Stimmengleichheit den entsprechenden Beschlussvorschlag abgelehnt.
 
Maschinenschuppen in Mittelfischbach
Das Bauvorhaben soll in Mittelfischbach zur Verwirklichung kommen. Der Standort befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung Mittelfischbach. Der Antragsteller betreibt ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen im Nebenerwerb und benötigt eine Halle für die Unterbringung seiner Maschinen und Geräte, die bislang im Freien untergebracht sind. Außerdem ist die Lagerung von Brennholz für den Eigenbedarf vorgesehen. Beantragt wurde eine Halle mit einer Fläche von ca. 375 m² (15 x 25 m). Eine Privilegierung des Antragstellers liegt nicht vor.
Das Vorhaben erscheint aus städtebaulicher Sicht unproblematisch. Im Mai 2024 hatte der Gemeinderat bei einem ähnlichen Vorhaben in Oberfischbach, in allerdings deutlich kleinerem Umfang, das Einvernehmen erteilt. Aufgrund der Stellungnahmen des Amtes für Umweltschutz steht allerdings zu erwarten, dass das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig ist.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zu erteilen.
 
Doppelhaus und Reihenhäuser in Liemersbach
In der Januarsitzung hatte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Bauvoranfrage für 3 Reihenhäusern und einem Doppelhaus auf der rd. 1.200 m² großen Brachfläche gegenüber dem Dorfgemeinschaftshaus versagt. Gründe hierfür waren die zu geringe Zahl an Stellplätzen und die Bebauung mit Reihenhäusern, die es in der gesamten Gemeinde nicht gibt. Das Baurechtsamt im Landratsamt hat die Gemeinde nun darüber informiert, dass es keine rechtlichen Gründe für eine Versagung des Einvernehmens sieht und daher beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Aus diesem Grund musste die Gemeinde nochmals angehört werden.
Da sich an den Gründen für die Versagung des Einvernehmens nichts geändert hat, beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Einvernehmen erneut zu versagen.
Bürgermeister Kevin Dispan berichtete, dass es ein Gespräch mit einem Vertreter der Eigentümergemeinschaft gegeben hat. Es wurde dabei deutlich gemacht, dass man sich nicht grundsätzlich gegen eine Bebauung ausspreche, sondern es um die Dichte der Bebauung gehe.
 
Bekanntgaben
Ab diesem Jahr wird die Abwicklung des Ferienprogramms mit Anmeldung und Zusagen digital erfolgen. Man verspricht sich davon eine unkompliziertere Handhabung für die Eltern und auch einen geringeren zeitlichen Aufwand für die Verwaltung.

Berichte von vergangenen Sitzungen erhalten Sie hier

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de