Gemeinde Großerlach

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Großerlach hat nun auch einen Stadtjäger

Durch die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) wurde die Möglichkeit eröffnet, einen sogenannten Stadtjäger einzusetzen. Ein Stadtjäger hat eine spezielle Ausbildung absolviert und ist Ansprechpartner, wenn es Probleme mit Wildtieren gibt, die in Siedlungsgebieten auftauchen.

Die Ausbildung als Stadtjäger ist sehr umfangreich. Zugelassen werden hier nur Jagdscheininhaber, die auch bereits eine Ausbildung zum Wildtierschützer absolviert haben. Thomas Noack ist bereits in Murrhardt und in Sulzbach als Stadtjäger tätig, er hat sich angeboten, diese Tätigkeit auch in Großerlach zu übernehmen.

In den vergangenen Jahren machte sich auch in Großerlach verstärkt bemerkbar, dass immer mehr Wildtiere in den Wohnbereich drängen. Häufigste Probleme in der jüngsten Vergangenheit waren Waschbären, die sich in Gärten oder auf Höfen zu schaffen machten. Zum Problem für Hausbesitzer können auch Füchse, oder Marder werden.
Leider waren die Möglichkeiten, die ein Jäger in solchen Fällen bisher hatte, oft begrenzt. Ein Bejagen oder sonstige Hilfen oftmals kompliziert oder sogar unmöglich. Für Wohnhäuser, Hofräume und Hausgärten, die an Wohnhäuser angrenzen oder beispielsweise auch Friedhöfe, gelten besondere Vorschriften. In den sogenannten „befriedeten Bezirken“ ruht die Jagd, das heißt der Jagdpächter hat hier kaum Möglichkeiten, um tätig zu werden. Genau diesen Radius deckt jetzt das Einsatzgebiet des Stadtjägers ab. Im Umkehrschluss bleiben natürlich die bejagbaren Bereiche von den jeweiligen Jagdpächterinnen und Jagdpächtern betreut und bejagt.
Die Aufgabe des Stadtjägers ist es Eigentümer oder Nutzungsberechtigte in befriedeten Bezirken in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen zu beraten und zu unterstützen. So kann ein Stadtjäger beispielsweise über Lebendfallen tätig werden. Präventive Maßnahmen haben dabei aber Vorrang. Eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde, der Polizei und dem jeweils zuständigen Jagdpächter ist bei der Arbeit des Stadtjägers selbstverständlich.

Der Stadtjäger wird durch die betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten tätig. Die Kosten trägt der jeweilige Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger.
Bürgermeister Kevin Dispan hat kürzlich nun Thomas Noack als „Stadtjäger“ für Großerlach und alle Teilorte eingesetzt.


Kontaktdaten:
Thomas Noack
Telefon: 07192/9354532
Mobil: 0160/8034063
E-Mail: noackracer@gmx.de

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de