Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben die neuen Landesrichtsätze für die Kindergartengebühren festgesetzt. Man ist dabei von einer Steigerung von 7,5 % ausgegangen. Diese erhebliche Steigerung ist damit begründet, dass in den letzten Jahren, vor allem aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Kostensteigerungen nicht vollumfänglich berücksichtigt worden waren. An diesen Festsetzungen orientiert sich auch die Gemeinde Großerlach bei der Festlegung der örtlichen Gebühren.
Wie in den Vorjahren wird die Umstellung der Kindergartengebühren erst zum Kalenderjahreswechsel umgesetzt und nicht, wie landesweit üblich, bereits schon zum Beginn des Kindergartenjahres (01.09.).
Grundlage für die Erhöhung ist die Änderung der Kindergartensatzung, welche am 28.11.2024 auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht wurde.
Die Eltern erhalten nach erfolgter Anpassung einen neuen Gebührenbescheid.
Eine Übersicht über die neuen Gebührensätze können Sie hier abrufen.