Gemeinde Großerlach

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Sanierung "Ortsmitte Großerlach": Sanierungsvermerk im Grundbuch

In den letzten Wochen haben die Grundstückseigentümer:innen im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Großerlach“ eine Mitteilung vom Grundbuchamt Waiblingen erhalten. Die Verwaltung haben darauf hin mehrere Rückfragen erreicht, weshalb wir hierzu nachfolgend informieren:
it der Sanierungssatzung müssen alle Grundstücke im Sanierungsgebiet gemäß § 143 Abs. 2 Baugesetzbuch mit einem Sanierungsvermerk versehen werden. Dieser hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung, lediglich eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr.
Durch den Sanierungsvermerk wird klar, dass das Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt und die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind. Mit der rechtswirksamen Sanierungssatzung ist eine Veränderung der Grundbucheintragungen nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich.
Der Eintrag wird nach Abschluss der Sanierung und Aufhebung der Sanierungssatzung wieder gelöscht. Den Eigentümer:innen entstehen keine Kosten.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de