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Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 gemäß § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierung "Ortsmitte Großerlach" beschlossen.
In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen.
Gemäß § 141 Abs. 3 des BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekanntgemacht.