Gemeinde Großerlach

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Neuregelung der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Mehr Flexibilität durch die Kombination aus festen Öffnungszeiten und individueller Terminvergabe
 
Während der Coronapandemie waren Amtsgeschäfte im Rathaus nur mit Terminvergabe möglich. Dies hat sich dahingehend bewährt, dass die Termine vorbereitet werden konnten, die Besucher/innen alle erforderlichen Unterlagen bei sich hatten, und die Angelegenheiten damit deutlich effizienter bearbeitet werden konnten. Auch lästige Wartezeiten konnten dadurch weitgehend vermieden werden. Nachdem Rathausbesuche ohne vorherige Anmeldung nun grundsätzlich wieder erlaubt sind, möchten wir aus den Erfahrungen lernen und künftig weiterhin vorrangig auf die Terminvergabe setzen. Ergänzend bieten wir jedoch auch wieder feste Zeiten an, zu welchen Rathausbesuche auch ohne vorherige Anmeldung möglich sind.
 
Ab dem 01.02.2023 gilt damit folgende Besuchsregelung:

  • Montag: nur mit Terminvergabe
  • Dienstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, nachmittags mit Terminvergabe
  • Mittwoch: nur mit Terminvergabe
  • Donnerstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag: nur mit Terminvergabe

Terminvergaben sollen in der Regel zu den üblichen Dienstzeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags bis 18:00 Uhr, freitags bis 12:00 Uhr, erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen sind aber auch flexible Termingestaltungen möglich.
 
Bitte vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin soweit möglich direkt mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern per Telefon oder E-Mail.
Darüber hinaus ist eine Terminvergabe auch über die Telefonzentrale unter (07903) 9154-0 oder die zentrale E-Mail-Adresse möglich.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de