Gemeinde Großerlach

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Hilfe für die Ukraine

Die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung für die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen ist enorm! Es ist beeindruckend, wie viele Menschen hierzulande in irgendeiner Form helfen wollen.
Der Rems-Murr-Kreis hat zum gesamten Themenkomplex eine sehr informative Seite auf seiner Homepage eingerichtet, auf der viele der häufig gestellten Fragen genau beantwortet werden – von der Hilfe durch Spenden bis hin zum Thema Aufnahme von Flüchtlingen (die so genannten FAQ’s). Diese Seite erreichen sie unter folgendem Link: www.rems-murr-kreis/ukraine .
Wer weitere Fragen oder Informationsbedarf hat, kann sich auch per E-Mail mit einer schriftlichen Anfrage an die zentrale E-Mail-Adresse
wenden.

Hilfe & Spenden
Vielerorts werden über Vereine/gemeinnützige Organisationen und auch private Initiativen verschiedenste Hilfsaktionen durchgeführt.
Offiziell verweisen wir auf die anerkannten Hilfsorganisationen, welche über die verschiedensten Kanäle um Unterstützung werben. Über diese Organisationen wird gewährleistet, dass dies alles nicht unkoordiniert geschieht und die Hilfe zielgerichtet erfolgt und auch dort ankommt, wo sie benötigt wird.
Außerdem hat das Justizministerium eine Meldeplattform eingerichtet, auf der Spendenwillige größere Sachspenden anmelden können. Diese Angebote werden dann vom Ministerium koordiniert und an die entsprechenden Hilfsorganiationen weitergeleitet.
Die Meldeplattform erreicht man unter folgendem Link: www.migration-bw.de/ukraine
 
Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen
Nach aktuellen Erhebungen ist der Zustrom von Ukraine-Flüchtlingen nach Baden-Württemberg noch sehr gering. Dabei finden offenbar die meisten Personen Zuflucht und Unterkunft über private Kontakte bei Freunden und Verwandten.
Aufgrund der nicht nachlassenden Aggression werden die Zahlen aber sicher steigen. Zuständig für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, welche keine privat organisierte Unterkunft haben, ist zunächst der Landkreis. Im Landratsamt wurde hierfür eine Task Force Flüchtlingsunterbringung ins Leben gerufen, welche sich eng mit den Kommunen abstimmt.
Erst wenn Flüchtlinge die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen müssen, und dann selbst keinen Wohnraum finden, greift die Anschlussunterbringung der Kommunen. Hierfür wurden uns dankenswerter Weise bereits erste Leerstände angeboten.
 
Aufgrund entsprechender Anfragen folgende klarstellende Hinweise:
Es ist erlaubt, Flüchtlinge aus der Ukraine privat unterzubringen. Sie müssen dann aber in der Gemeinde angemeldet werden. Die Möglichkeit, in diesen Fällen Wohnungskosten von Ämterseite zu erstatten, besteht nicht.
Verfügbarer Wohnraum kann auch der Gemeinde zur Anmietung im Bedarfsfall für Zuweisungen von Flüchtlingen in die Anschlussunterbringung angeboten werden. Aktuell besteht hier noch kein Druck, das kann sich aber bald ändern, weshalb wir aussagekräftigen Angeboten (Größe, Personenzahl, möbliert ja/nein, Küche ja/nein, Lage usw.) per E-Mail gerne entgegen sehen.

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung bitten wir darum, dass Sie für allgemeine und weitere Informationen die genannten Quellen nutzen. Insbesondere verweisen wir an die eingangs erwähnte Informationsseite des Landkreises unter: http://www.rems-murr-kreis.de/ukraine

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de