Gemeinde Großerlach

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Bitte halten Sie Wiesen und Felder von Abfall und Hundekot frei

Mit dem Frühlingsanfang und den warmen Temperaturen beginnt die Vegetation auf Wiesen und Feldern. Auf den Äckern wachsen heute die Lebensmittel von morgen heran. Die hohen Qualitätsansprüche an die Rohstoffe können Landwirte nur mit Unterstützung der Freizeitsuchenden und Hundehalter erfüllen. Der Landesbauernverband (LBV) bittet daher alle in Feld und Flur die landwirtschaftlichen Flächen möglichst nicht zu betreten, Hunde anzuleinen und Abfälle dort nicht zu entsorgen.
Auf heimischen Äckern produzieren Bauern neben Getreide frische Produkte wie Salat, Obst und Gemüse, das direkt vom Feld in die Ladentheke kommt. Die Bauern im Land bitten alle Hundehalter, ihre Tiere von diesen Flächen fern zu halten und Hundekot zu entfernen. Verunreinigtes Erntegut ist gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Bauern gleichermaßen, betont der LBV.
Auf Wiesen produzieren Landwirte Futter für ihre Rinder, Schafe, Pferde und Ziegen. Die Verunreinigung von Grünland mit Hundekot kann eine große Gefahr für die Gesundheit von Nutztieren darstellen. Vor allem für trächtige Rinder kann die Aufnahme von verunreinigtem Futter zu Fehlgeburten führen.
Abfälle wie beispielsweise Dosen oder Flaschen können Nutztiere verletzen und vergiften. Zudem kann solcher Müll auch teure Schäden an Maschinen verursachen.
Jogger, Fahrradfahrer, Reiter und Spaziergänger nutzen gerne Wege und Flächen, die auch landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Im Frühjahr sind aufgrund von Feldarbeiten die Landwirte ebenfalls verstärkt auf ihren Äckern und Wiesen. Der Bauernverband bittet alle Beteiligten um gegenseitige Rücksichtnahme und ein tolerantes Miteinander.
 
Hintergrund:
Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen 1. März und 15. Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes wiederaufzunehmen und zu entfernen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de