Gemeinde Großerlach

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Tempo 70 auf der B14 im Kurvenbereich vor Großerlach

Neue Einordnung als Gefahrenstelle / Zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt
 
Auf der B14 im Kurvenbereich vor Großerlach gilt ab sofort Tempo 70. Darauf haben sich die beteiligten Behörden nach der jüngsten Unfallstatistik geeinigt. Die entsprechende Beschilderung wurde am Mittwoch, 4. August, aufgebaut. 
Die Teilstrecke der Bundesstraße B14 zwischen Sulzbach an der Murr und Großerlach ist als Unfallschwerpunktstrecke bekannt. An besonders unfallträchtigen Stellen ist die Höchstgeschwindigkeit daher bereits reduziert. Im Bereich zwischen der Abzweigung Grab und Großerlach bestand bisher noch keine entsprechende Anordnung. Er ist somit der einzige noch nicht-temporeduzierte Kurvenbereich zwischen Sulzbach an der Murr und Großerlach. Der Streckenabschnitt galt trotz einer Häufung von Unfällen nach den heranzuziehenden Kerngrößen bisher nicht als Unfallhäufungsstelle bzw. Unfallhäufungslinie. 
Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit Regierungspräsident Wolfgang Reimer wurde aufgrund der jüngsten Unfallstatistik die Situation vor Ort neu bewertet. Demnach ist der Abschnitt mit mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Kurven angesichts des Kurvenverlaufs, des Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer vor Ort und der daraus resultierenden Unfallabläufe als Gefahrenstelle einzuordnen. Daher haben sich die beteiligten Fachbehörden darauf verständigt, aus Gründen der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 Stundenkilometer herabzusetzen. Der Bereich der beiden Bushaltestellen an der Außenstrecke der Bundesstraße werden mit einbezogen. Mit der neuesten Anordnung besteht dann in allen Kurvenbereichen auf der Strecke zwischen Sulzbach an der Murr und Großerlach eine Geschwindigkeitsreduzierung.

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de