Gemeinde Großerlach

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Bebauungspläne

und andere städtebaulichen Satzungen

Die online zur Verfügung gestellten Bebauungspläne und weiteren städtebaulichen Satzungen dienen nur Informationszwecken. Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. 

Aufgrund der Größe der Dateien kann das Öffnen einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass der in den Karten angegebene Maßstab in der Dateiausgabe nicht übereinstimmt. Er bezieht sich nur auf die Originalkarte im Bürgermeisteramt.

Bekanntmachung: Bebauungsplan "Mainhardter Weg", 3. Änderung

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt im Rathaus Großerlach vom 08.12.2023 bis 11.01.2024 zur Einsichtnahme aus. 

Erläuterungen

Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan legt eine Stadt oder Gemeinde als Satzung fest, welche Arten der Nutzung auf einer Grundstücksfläche zulässig sind. 

Im Bebauungsplan können Sie unter anderem folgende Informationen finden: 

Die Art der baulichen Nutzung eines Grundstückes, wie z. Bsp. der  Auszeichnung als reines Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet. 

Offene oder geschlossene Bauweise. Bei der geschlossenen Bauweise müssen sich z. B. die Seitenwände der Gebäude berühren. 

Die Grundflächenzahl (GRZ) eine GRZ von 0,3 schreibt zum Beispiel vor, dass allerhöchstens 30 % der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. 

Die Anzahl der Vollgeschosse. 

Die maximale Gebäudehöhe. 

Die Geschoßflächenzahl (GFZ). Bei einer GFZ von 0,7 darf beispielsweise die Fläche aller Vollgeschosse 70 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen. Bei einem Grundstück von 400qm wären das 280qm. 

Baulinien und Grenzen. Bei vorhandener Baulinie muss das Gebäude auf dieser Linie gebaut werden. 

Dachvorgaben, Dachneigung

Weitere Vorschriften wie zum Beispiel Bepflanzungsvorschriften, Angaben über Stellplätze für PKW, Spielplätze, Grünanlagen, unbebaubare Flächen, Lage von Versorgungsleitungen, Mülltonnen

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Bebauungsplänen: Dem einfachen Bebauungsplan und dem qualifizierten Bebauungsplan

Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc.) steht im Bebauungsplan. 

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de