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Folgende Angelegenheiten wurden vom Bauausschuss beraten:
Errichtung eines Gartenhauses mit Geräteraum in Mittelfischbach, Flst. 21
Das Vorhaben befindet sich außerhalb der Abgrenzungssatzung Mittelfischbach. Da es sich um keine im Außenbereich privilegierte Maßnahme handelt, musste der Bauausschuss sein Einvernehmen ablehnen.
Nutzungsänderung von Bewohnerzimmern in Büros, Erlacher Höhe 7, Flst. 1159 und Abbruch von Wohnbaracken und ehemaliger Spritzbude, Neubau von zwei Wohngebäuden, Erlacher Höhe 1, Flst. 971
Anlässlich eines Besuchs in der Erlacher Höhe wurden dem Gemeinderat durch die Leitung der diakonischen Einrichtung die Planungs- und Entwicklungsziele der nächsten Jahre erläutert. Die nun vorliegenden Einzelmaßnahmen sind Teil dieses Entwicklungsplans. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.
Bauvoranfrage – Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Neufürstenhütte, Im Biegel, Flst. 51 und 61
Nachdem die ursprüngliche Bauvoranfrage abgelehnt wurde, reichte der Antragsteller eine geänderte Fassung des Vorhabens ein. Die umfassenden Änderungen berücksichtigen die geltende Rechtslage und die geltende Rechtssprechung. Danach genügt auch eine Erschließung lediglich durch einen Fußweg den gesetzlichen Anforderungen, sofern sie in gerader Linie verläuft und nicht über 80 m lang ist. Die erforderlichen Stellplätze müssen in derartigen Fällen innerhalb zumutbarer Nähe auf einem anderen Grundstück per Baulast gesichert sein. Beide Voraussetzungen waren vorliegend nun als erfüllt zu betrachten. Zur weitergehenden Sicherung der Erschließung wurde das nun erteilte Einvernehmen mit verschiedenen Auflagen verbunden. Darunter auch die Kostenübernahme des Antragstellers bezüglich der Herstellung des Kanal- und Wasseranschlusses.
Dorfplatz Altfürstenhütte / Außenbewirtschaftung
Bürgermeister Jäger gab bekannt, dass die mit dem Bauausschuss im Vorfeld abgestimmte Ergänzungsvereinbarung zur Klarstellung der Nutzungsrechte am Dorfplatz in Altfürstenhütte inzwischen zur Unterzeichnung kam. Damit seien die teilweise nicht eindeutigen Regelungen aus der damaligen Dorfentwicklungsmaßnahme nunmehr klargestellt. Demnach dienen die dortigen Stellplätze ausschließlich Gästen und Kunden der Gaststätte und Metzgerei Linde. Eine umfassende Überprüfung der Aktenlage ergab im Vorfeld, dass dies auch aus einer baurechtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 1990 – also noch vor der Dorfentwicklungsmaßnahme - so hervorgeht. Dem Betreiber wird gestattet, ein entsprechendes Hinweisschild aufzustellen.
Bürgermeister Jäger erläuterte weiter die Angelegenheit bezüglich der Außenbewirtung vor der Gaststätte Linde. Er vor, dass hier seitens der Gemeinde keine Bedenken geäußert werden sollten. Man solle nur per Auflage sicherstellen, dass die Möblierung so erfolgt, dass Fußgänger – gegebenenfalls auch mit Kinderwagen – nicht auf die Straße ausweichen müssen, sondern entlang der Treppenbrüstung zur Metzgerei den Platz passieren können. Der Bauausschuss stimmte diesem Vorschlag zu.
Folgende Angelegenheiten wurden im Bauausschuss und zuvor im Ortschaftsrat Grab beraten:
Neubau einer Doppelgarage in Grab, Steingasse 1, Flst. 38/4
Hier wurde von Ortschaftsrat und Bauausschuss gleichermaßen festgestellt, dass das Vorhaben im vorliegenden Planungsstand mit den örtlichen Bauvorschriften nicht vereinbar sei. Bürgermeister Jäger erklärte dies den Antragstellern bereits anlässlich eines vorangegangenen Ortstermins. Diese zeigten sich einsichtig und beabsichtigen nun, evtl. eine Änderung in reduzierter Form einzureichen. Bezüglich der vorliegenden Form wurde durch Ortschaftsrat und Bauausschuss das Einvernehmen versagt.
Anbau an einen Schuppen in Morbach, Mühlweg 4, Flst. 5
Nach kurzer Beratung konnten sowohl der Ortschaftsrat, als auch der Bauausschuss, ihr Einvernehmen erteilen.