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Neubau einer Garage mit Wohnung im DG, Seestr. 11, Grab
Die Bausache wurde bereits verhandelt und genehmigt. Es hat sich nun eine Änderung ergeben. Im DG solle gleich eine Wohnung mit genehmigt werden. Der Ortschaftsrat erteilte sein Einvernehmen.
Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Pool und Abriss bestehender Gebäude in Morbach, Oberroter Str. 21
Aufgrund der Größe des Vorhabens wurden seitens des Landratsamtes nähere Angaben gefordert. Dieser Forderung schloss sich der Ortschaftsrat an und vertagte die Entscheidung, bis die benötigten Unterlagen vorlägen.
Bauvoranfrage - Errichtung eines Pferdestalls mit 8 Boxen und Abriss bestehender Gebäude, Schwalbenflug 44, Grab
Das Gremium stellte fest, dass das Vorhaben nun ausreichend konkretisiert sei und den Vorgaben des Ortschaftsrats aus vergangener Sitzung entspricht. Auch der Forderung des Ortschaftsrats, dass als Ausgleich die nördlich gelegenen Gebäude ersatzlos entfernt werden sollten, wurde nunmehr entsprochen.
Das Einvernehmen konnte somit erteilt werden. Auf die Verpflichtung, die nördlich gelegenen Gebäude (Backhaus u. Schuppen) zu entfernen, wurde dabei hingewiesen. Es wurde zudem klargestellt, dass eine weitere Überbauung von Flächen - auch durch Anbauten - auf dem betroffenen Flurstück nicht mehr möglich ist. Auch würde eine spätere Nutzungsänderung des Stallgebäudes in z.B. eine Reithalle nicht genehmigt.
Nutzungsänderung einer Garage und Öllagers zu Getränkeabholmarkt und Ausweisung von Gartengrünfläche als Leergutlager, sowie Anbringung einer Werbetafel, Sulzbacher Str. 35, Grab
Als problematisch betrachtete der Ortschaftsrat, dass der Getränkemarkt, der bereits besteht, als Anlaufstelle für Jugendliche fungiere. Es müsse darum auf die geltenden rechtlichen Vorschriften - z.B. Jugendschutzgesetz - hingewiesen werden. Zumal eine Schankerlaubnis nicht vorliegen würde. Auch über die Stellplatzfrage und die mögliche Beeinträchtigung des Ortsbildes durch das Leergutlager wurde diskutiert.
Letztlich wurde das Einvernehmen unter Hinweis auf die Einhaltung der Öffnungszeiten, die Vermeidung von übermäßiger Lärmbelästigung und die Rücksichtnahme auf das Ortsbild erteilt.
Friedhofsmauer Grab
Vor der Sitzung fand eine Ortsbesichtigung durch den Ortschaftsrat statt. Lobend wurde das große Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer hervorgehoben. Die Machbarkeit der grundsätzlich angestrebten Komplettsanierung wurde seitens verschiedener Ratsmitglieder angezweifelt. Zu großen Teilen müsse die Mauer vollständig abgetragen werden.
Auch die Neuanpflanzung der Hecke entlang der hinteren Mauer wurde erneut in Frage gestellt. Bürgermeister Jäger machte hierzu deutlich, dass er keine Veranlassung sähe, dieses Thema ständig aufs Neue zu diskutieren. Er erinnerte daran, wie lange es alleine gedauert habe, bis die Gemeinde die alte Hecke trotz offensichtlicher Notwendigkeit entfernen durfte - und dies auch erst, nachdem teilweise massiv Druck ausgeübt werden musste. Im Übrigen habe er bereits in vergangener Sitzung darauf aufmerksam gemacht, dass der gesamte Ortschaftsrat, der Ortsvorsteher und auch die Gemeindeverwaltung gegenüber den Angrenzern im Wort stünde. Eine Neubepflanzung wurde nie in Frage gestellt. Bürgermeister Jäger stellte nochmals mit Nachdruck klar, dass er weder vertragsbrüchig noch wortbrüchig werden wolle und hiervon auch dem Ortschaftsrat dringendst abraten würde.
Schließlich einigt sich das Gremium darauf, dass zunächst die vordere Mauer auf der ganzen Länge saniert werden soll. Die hintere Mauer soll anschließend von der Aussegnungshalle abgehend so weit saniert werden, wie dies vom Material und den finanziellen Mitteln her möglich ist. Dort wo erforderlich, soll die Mauer abgetragen und nach Entfernen der Wurzeln und Einbringung eines Fundaments, neu aufgebaut werden.