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Errichtung eines Gartengerätehauses und Abriss Gewächshaus in Neufürstenhütte, Hüttbrunnenweg 8, Flst. 102/2
Das Gartengerätehaus soll außerhalb des Baufensters erstellt werden. An entsprechender Stelle steht bereits ein Gewächshaus (genehmigt), das dafür entfernt werden soll. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Errichtung von Werbeanlagen an Halle und Wohn- u. Geschäftshaus in Großerlach, Mainhardter Weg 6, Flst. 440/9
Die Werbeanlagen sind bereits angebracht, es handelt sich hierbei somit um eine Nachgenehmigung. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.
Bauvoranfrage - Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Pool in Morbach, Oberroter Str. 21, Flst. 55/3
Der Bauausschuss schloss sich dem Beschluss des Ortschaftsrats an und vertagte die Bausache aufgrund der unvollständigen Planunterlagen.
Bauvoranfrage - Neubau eines Pferdestalles und Abbruch div. Schuppen in Grab, Schwalbenflug 44, Flst. 110
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Privilegierung liegt nicht vor. Das Einvernehmen konnte nur für eine Überbauung von bereits bebauten Flächen und in Verbindung mit einem entsprechenden Flächenausgleich durch die Entfernung bestehender Altgebäude erteilt werden. Der Nutzung als Stall wird zugestimmt. Dabei wurde klargestellt, dass eine Nutzungsänderung z.B. als Reitstall bzw. Reithalle auch später nicht möglich sein würde. Der Bauausschuss schloss sich damit der Entscheidung des Ortschaftsrats an (siehe Bericht) und erteilte sein Einvernehmen für den Neubau eines Pferdestalles mit 8 Pferdeboxen.
Neubau einer Garage mit Wohnung im DG in Grab, Seestraße 11, Flst. 41
Die durch Deckblatt geänderten Pläne lagen vor. Die Änderung bezieht sich auf den Einbau einer Wohnung im DG des Gebäudes. Die Grenzbebauung liegt unterhalb der Höchstgrenzen und ist somit zulässig. Der Bauausschuss folgte der Entscheidung des Ortschaftsrats (siehe Bericht) und erteilte sein Einvernehmen.
Beschriftung einer Halle mit Büroanbau in Großerlach, Mainhardter Weg 11, Flst. 440/3, 440/6 und 440/7
Das Gremium war sich einig, dass der Beschriftung des Objektes mit dem Firmennamen nichts entgegen steht und erteilte sein Einvernehmen.
Bau eines Schwimming-Pools mit Gartenhäuschen für Technik
Der Bauausschuss stellt fest, dass der vorliegende Lageplan unvollständig ist. Vorgesehene und bereits beantragte Gebäude sind nicht aufgenommen. Das Vorhaben soll in nicht überbaubarer Grundstücksfläche erstellt werden. Der Bauausschuss will sich nunmehr zunächst vor Ort ein Bild machen und beschloss, die Bausache zu vertagen bis eine Ortsbesichtigung stattgefunden hat.
Nutzungsänderung von Garage und Öllager zu Getränkemarkt und Gartengrünfläche zu Leergutlager sowie Anbringung eines Werbeschildes in Grab, Sulzbacher Str. 35
Der geplanten Nutzungsänderung konnte nur mit folgenden Auflagen entsprochen werden: reiner Abholmarkt - keine Schankerlaubnis, Öffnungszeiten müssen einhalten werden, das Leergutlager im Freien sollte nicht sichtbar sein - Anbringung eines Sichtschutzes (Verblendung), weil das Grundstück in exponierter Ortskernlage liegt. Weiter wird festgehalten, dass der Bauantragsteller die erforderlichen Stellplätze auszuweisen hat. Der Bauausschuss konkretisierte damit die Entscheidung des Ortschaftsrats (siehe Bericht) an und erteilte unter den vorgebrachten Auflagen sein Einvernehmen.
Errichtung eines Geräteschuppens mit Holzlager in Neufürstenhütte, Großerlacher Str. 32, Flst. 92/1
Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Der Bauausschuss erteilt nach kurzer Diskussion sein Einvernehmen.
Verschiedenes
Neubau einer Geschirrhütte in Großerlach, Lerchenstr. 1
Die geplante Geschirrhütte soll nunmehr im Baufenster erstellt werden und ist somit genehmigungsfrei. Dies zur Kenntnis.