Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 13. Dezember 2018 - Bericht

Neufestsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr
Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren waren bis Ende 2018 kalkuliert und mussten daher für 2019 – 2020 neu kalkuliert werden.
Für die Kalkulation wurden zunächst die zu erwartenden Kosten, getrennt nach Klär- und Kanalbereich, aus Betrieb und Investitionen ermittelt und die Einnahmen und Auflösungen von Ertragszuschüssen (aus Beiträgen, Zuschüssen und Ersätzen) abgesetzt. Der auf die Straßenentwässerung entfallende Kostenanteil wurde abgezogen und somit bei der Gebührenberechnung nicht berücksichtigt. Die verbleibenden Kosten wurden nach fachtechnisch und rechtlich festgelegten Schlüsseln anteilig auf die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung verteilt. Zur Ermittlung der Schmutzwassergebühr wurde der entsprechende Kostenanteil dann, basierend auf den Vorjahrswerten, durch den zu erwartenden Wasserverbrauch (Frischwassermaßstab) geteilt. Beim Niederschlagswasser wurde der Kostenanteil durch die Gesamtfläche der bebauten und befestigten Grundstücksflächen geteilt.
Die Berechnung hat nun für das Schmutzwasser eine kostendeckende Gebühr von 4,15 €/m³ ergeben. Da aus den Abrechnungen der Vorjahre für den Bereich Schmutzwasser eine Kostenüberdeckung resultierte, konnte diese unter Anwendung der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) gebührenmildernd berücksichtigt werden. Damit ergibt sich eine neue Gebühr ab 2019 in Höhe von 4,02 €/m³ (bisher: 4,07 €/m³).
Für das Niederschlagswasser hat die Kalkulation eine Gebühr von 0,52 €/m² ergeben. In diesem Bereich hatte es in 2014 und 2015 eine Kostenunterdeckung gegeben, welche ebenfalls nach KAG auszugleichen ist. Mit diesem Ausgleich ergibt sich somit eine Gebühr für das Niederschlagswasser in Höhe von 0,57 €/m² (bisher: 0,45 €/m²).
Die neuen Gebühren  bedeuten für einen beispielhaften 1-Personenhaushalt mit einem Wohngrundstück mit 300 m² versiegelter Fläche einen statistisch errechneten Mehraufwand von etwa 34,20 €/Jahr. Für einen beispielhaften 4-Personenhaushalt mit durchschnittlichem Wasserverbrauch und gleichem Wohngrundstück beläuft sich der statistisch ermittelte Mehraufwand auf etwa 28,80 €/Jahr. Hier wirkt sich aufgrund des im Vergleich höheren Wasserverbrauchs die Gebührenreduzierung bei der Schmutzwassergebühr stärker zugunsten der Gebührenzahler aus.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig den vorgeschlagenen Gebührensätzen und der entsprechenden Änderung der Abwassersatzung zu. In diesem Zuge wieder mitaufgenommen wurde in die Abwassersatzung eine Bagatellgrenze von 20 m³/Jahr bei der Absetzung von nachweislich nicht in die kommunalen Abwasseranlagen eingeleiteten Wassermengen.
 
Investitionsprogramm 20019 - 2023
Nach der zuvor erfolgten Vorberatung im Gemeinderat wurde nun das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 – 2023 eingebracht. Für 2019 sind hiernach als größte Maßnahme die dritte Planungsrate für den Breitbandausbau in Höhe von 1.219.000 Euro, bei Einnahmen aus Zuschüssen von 1.024.000 Euro, eingestellt. In 2019 und 2020 sind außerdem 1.365.000 Euro für die Schaffung von Wohnbauplätzen (Grunderwerb, Planung, Erschließung) eingeplant und in 2019 soll darüber hinaus der Restbetrag von 125.000 Euro aus der Finanzierung der Erschließung des „Gewerbegebietes „Mainhardter Weg“ in den Haushalt übernommen werden. Mit einer Nachfinanzierungsrate für die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges (Gerätewagen-Logistik) von 30.000 Euro und der Dachsanierung der Fahrzeughalle, inklusive Erneuerung der Tore und Renovierungsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus und eventuell Installation einer Photovoltaikanlage (insgesamt 193.000 Euro) soll im Bereich Feuerwehr im größeren investiven Bereich ein vorläufiger Schlusspunkt gesetzt werden. Für die Gebäudemaßnahmen werden Ausgleichstockmittel beantragt. Für 2019 sind 120.000 Euro für Sanierungs-, bzw. Ausbaumaßnahmen an Innerortsstraßen eingeplant, im Jahr darauf sind 100.000 Euro für den Gemeindeanteil an der geplanten Linksabbiegespur von der B14 in die Liemersbacher Straße vorgesehen, hinzu kommen noch Mittel in Höhe von 50.000 Euro für eine Neuanlage bzw. Ertüchtigung der Parkflächen für den Bereich Gemeindehalle, Schule und Kindergarten. Im Bereich Gebäudesanierung sind in den nächsten Jahren größere Ansätze eingeplant, hier wird der Gemeinderat noch eine Prioritätenliste festlegen. Die Schaffung eines Mehrzweckraums und eines Windfangs im Kinderhaus Großerlach (120.000 Euro) ist für 2021 vorgesehen. Die Schaffung eines Wickelraums mit Lagermöglichkeiten für den Kindergarten Grab ist in 2019 geplant. Auf dem Friedhof Grab soll 2019 eine behindertengerechte, öffentlich zugängliche Toilette eingebaut werden. Umbaumaßnahmen in der Schwalbenflughalle mit Sanierung der Parkflächen sind in 2021 eingeplant. Für die Umsetzung der Abwasserkonzeption sind ab 2021 erste Finanzierungsraten eingeplant. Zur Finanzierung der beachtlichen Maßnahmen in 2019 wird neben einer Entnahme aus der Rücklage eine Nettoneuverschuldung (465.000 Euro) unumgänglich sein. Man war sich aber einig, dass dies anhand der anstehenden Aufgaben und wichtigen Investitionen für die Zukunft zu vertreten sei.
 
Bebauungsplanänderung Sondergebiet „Alexanderstift“
Wie bereits berichtet, plant der neue Eigentümer des „Alexanderstift-Areals“ eine teilweise Umnutzung der vorhandenen Gebäude in Wohngebäude. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Auch von Seiten des frühzeitig angehörten Baurechtsamtes im Landratsamt wurden gegen die Änderung des Nutzungszwecks von Gebäuden in Wohngebäude keine Einwände erhoben. Insgesamt sollen auf dem Areal 50 Wohnungen/Wohneinheiten entstehen.
Im Interesse der Erhaltung des dörflichen Charakters des Teilorts Neufürstenhütte, schlug die Gemeindeverwaltung vor, dass die Zahl der maximal zulässigen Wohneinheiten gebäudebezogen im Bebauungsplan festgeschrieben werden sollte. Dieser Vorschlag wurde vom Gemeinderat begrüßt und entsprechend beschlossen.
Zur Erfüllung der erforderlichen Mindestzahl an PKW-Stellplätzen nach Landesbauordnung und VwVStellplätze sind seitens des Investors auf dem Gelände 29 zusätzliche Stellplätze geplant und im Plan ausgewiesen.
Nach ausführlicher Beratung billigte der Gemeinderat ohne Gegenstimme den Bebauungsplanentwurf und beschloss die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

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