Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 26.06.2008 - Bericht

Stellungnahme zur Grundwasserentnahme im Rottal durch AquaRömer
Die in Mainhardt ansässige AquaRömer GmbH & Co. KG hat eine Verlängerung der bis 31.12.2007 befristeten Wasserentnahmeerlaubnis und gleichzeitig eine Erhöhung der Wassermenge beantragt. Die Gemeinde Großerlach wurde als Trägerin öffentlicher Belange, insbesondere als Trägerin der örtlichen Trinkwasserversorgung, an dem Verfahren beteiligt. Unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Wertung des Antrags durch das Geologische Landesamte, hat der Gemeinderat nun eine umfassende Stellungnahme beschlossen. Danach bestehen aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse gegen eine Verlängerung der Entnahmeerlaubnis aus Brunnen M 7b keine Bedenken. Bezüglich des Brunnens M 9a seien zunächst weitergehende Unterlagen einzureichen und auszuwerten. Bis dahin käme eine Erweiterung, bzw. unbefristete Verlängerung der Entnahmeerlaubnis aus Brunnen M 9a nicht in Betracht. Teilweise erhebliche Bedenken und Einwände wurden bezüglich der Brunnen M 7, M 7a und M 8 erhoben. Die hydrogeologische Wechselwirkung dieser drei Brunnen zu den Tiefbrunnen der Gemeinde Großerlach lasse akkut zwar keine Beeinträchtigung der kommunalen Trinkwasserversorgung befürchten. Auf Dauer sei aber zumindest eine möglichen Beschleunigung des Brunnenalterungsprozesses in den Tiefbrunnen Scheiterhau und Böhringsweiler nicht auszuschließen. Es wurde festgestellt, dass die Gemeinde Großerlach nicht verpflichtet werden kann, zu ihren Lasten mittels Umstellung der Bewirtschaftung ihrer Tiefbrunnen das wirtschaftliche Interesse der AquaRömer zu begünstigen. Sie ist als Trägerin einer öffentlichen Trinkwasserversorgung bezüglich der Bewirtschaftung ihrer Tiefbrunnen im Rahmen der jeweils geltenden Entnahmeerlaubnisse auf einen weitmöglichsten Handlungsspielraum angewiesen. Durch die zusätzlichen Wasserentnahmen durch die AquaRömer, dürfe die Gemeinde Großerlach nicht zu zusätzlichen Investitionen, bzw. zum vorzeitigen Vollzug längerfristig geplanter oder notwendiger Investitionen genötigt werden. Bis zur Klärung dieser Sachverhalte, bzw. Auswertung und abschließenden Beurteilung der noch fehlenden Untersuchungen und Dokumentationen, kann einer unbefristeten Verlängerung der Entnahmeerlaubnis aus den Brunnen M 7 und M 7a, bzw. einer Erhöhung der erlaubten Entnahmemenge aus Brunnen M 8, nicht zugestimmt werden.
Gleichzeitig wurde angeregt, dass ein Erörterungstermin unter Teilnahme der beauftragten Fachbüros, eines Vertreters der Aqua Römer, der zuständigen Sachbearbeiter der beteiligten Fachbehörden und des gesetzlichen Vertreters der Gemeinde Großerlach stattfinden soll. Dabei soll auf mögliche Handlungsperspektiven zur künftigen gemeinschaftlichen Grundwasserbewirtschaftung im Rottal unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen eingegangen werden.

Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans
Der Verband Region Stuttgart arbeitet derzeit an der Fortschreibung des Regionalplans. Im Rahmen des Verfahrens erhalten die Gemeinden als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
In der vom Gemeinderat beschlossenen Stellungnahme wird vor allem kritisiert, dass durch den sehr restriktiven Ansatz für die Flächenbedarfsberechnung, die Gemeinden im Ländlichen Raum kaum Entwicklungsmöglichkeiten haben und das Stadt – Land – Gefälle in Zukunft noch weiter verstärkt wird. Damit widerspreche der vorliegende Regionalplanentwurf nicht nur seinen eigenen formulierten Zielen, sondern auch den Zielen und der politischen Verantwortung des Landes Baden-Württemberg, wonach für eine möglichst gleichwertige Lebensqualität Sorge zu tragen ist.
Außerdem beschränken die dargestellten Regionalen Grünzüge, die als Ziele der Regionalplanung nicht abwägbar sind, die Entwicklung der Siedlungsbereiche der Gemeinde sehr stark. Dies trifft vor allem den Hauport Großerlach. Durch die verschiedenen Restriktionen wäre eine Weiterentwicklung hier unmöglich, wobei genau dies aber von großer Wichtigkeit wäre, da sich in Großerlach der Hauptanteil der Infrastruktur und Nahversorgung befindet, welche es zu erhalten und sogar auszubauen gilt. Gleiches gilt im eingeschränkten Maße auch für Grab und Neufürstenhütte, wobei hier der Regionalplanentwurf eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten vorsieht. Bürgermeister Jäger machte dabei seine generellen Zweifel an der Rechtmäßgikeit des Zustandekommens der ausgewiesenen Grünzüge deutlich, zumal die Festlegungen im vorliegenden Entwurf des Regionalplans seiner Ansicht nach einen unangemessenen Eingriff in die verfassungsmäßig garantierte Selbstverwaltungs- und Planungshoheit der Gemeinden darstelle.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der seitens der Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Stellungnahme durch. Darin finden sich in Kürze folgende Punkte und Forderungen wieder:
-Der Gemeinde Großerlach ist für die Siedlungsentwicklung im Bereich Wohnen ein Entwicklungspotential von 3 % der bestehenden Wohneinheiten je 5-jährigem Planungszeitraum zuzugestehen.
-Die Regionalen Grünzüge und die Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für Landwirtschaft sind unter Berücksichtigung der vorgesehenen, auch langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Großerlach sowie der tatsächlich vorhandenen Qualität der bestehenden Freiraumstrukturen etwa auf die Ausdehnung im bestehenden gültigen Regionalplan zurück zu nehmen. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass vor allem um die Siedlungsbereiche angemessene Freiräume bleiben.
-Der Regionalplan-Entwurf ist im planerischen Teil (Raumnutzungskarte) dahingehend zu korrigieren, dass bereits bestehende Siedlungsflächen bzw. Flächen, welche bereits im Flächennutzungsplan als künftige Siedlungsflächen genehmigt sind, als solche auch dargestellt werden. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind entsprechend zurückzunehmen.
-Durch die in der Raumnutzungskarte dargestellten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete wird eine künftige Siedlungsentwicklung der Gemeinde Großerlach und insbesondere des Hauptortes Großerlach nahezu unmöglich gemacht. Wir fordern deshalb, den Regionalplan-Entwurf gemäß den im Flächennutzungsplan-Entwurf (FNP 2020 GVV Sulzbach) dargestellten geplanten Siedlungsflächen anzupassen. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind insoweit zurückzunehmen.
-Die im Regionalplan-Entwurf dargestellten Grünzüge und Gebiete für N+L sind im Bereich der bestehenden und geplanten Siedlungsflächen an die tatsächlich vorhandene Qualität der bestehenden Freiraumstrukturen anzupassen. Dabei sind insbesondere auch die geplanten Sondergebietsflächen für Freizeit, Sport und Erholung zu berücksichtigen.

Abwasserbeseitigung „In der Reute“
Eine Überprüfung der privatbetriebenen Abwasseranlagen „In der Reute“ durch das Umweltschutzamt Waiblingen ergab, dass bei nahezu allen bebauten Grundstücken Handlungsbedarf besteht. Um festzustellen, ob der Anschluss „In der Reute“ an die Sammelkläranlage Großerlach zu vertretbarem Aufwand möglich ist, wurde das Ingenieurbüro Riker + Rebmann mit der Erstellung einer planerischen Voruntersuchung beauftragt. Danach soll entschieden werden, ob das Gebiet an die kommunale Abwasserbeseitigung angeschlossen wird, oder ob weiterhin eine dezentrale Lösung vorzuziehen sein wird.

Breitbandversorgung
Das Land Baden-Württemberg stellt in den Jahren 2008 und 2009 zur Förderung der Breitbandversorgung im Ländlichen Raum 20 Mio. Euro bereit. Zwei Millionen Euro sind für die Durchführung von Modellprojekten reserviert.
Ziel eines geplanten Modellprojekts ist die flächendeckende Versorgung der Gemeinde Großerlach mit Breitband. Dabei werden ebenfalls unterversorgte Teilorte von Nachbargemeinden in das Projekt einbezogen. Nachdem die Marktanalyse erneut den Nachweis der unzureichenden Versorgung erbrachte, muss nun als nächster Schritt eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, die die technische Umsetzung darlegen soll. Die Ausschreibung dieser Machbarkeitsstudie ist zwingende Fördervoraussetzung, weshalb der Gemeinderat den erforderlichen Beschluss nun fasste, obwohl sich bereits aufgrund der zahlreichen Verhandlungen und Untersuchungen in den vergangenen Jahren das gangbare technische Verfahren zum Erreichen einer weitgehend flächendeckenden Versorgung der Gemeinde Grosserlach herauskristallisierte.
Um trotz dieses zusätzlichen Verfahrensschrittes einigermaßen im Zeitplan hinsichtlich einer schnellstmöglichen Umsetzung des Modellprojektes bleiben zu können, hat der Gemeinderat einstimmig folgendes Vorgehen beschlossen:
1. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Machbarkeitsstudie zur technischen Realisierbarkeit einer weitgehend flächendeckenden Versorgung der Gemeinde Großerlach mit Breitbandinternet im vereinfachten Verfahren auszuschreiben.
2. Die Gemeindeverwaltung wurde ermächtigt, die Erstellung der Machbarkeitsstudie nach dem Submissionstermin an den günstigsten geeigneten Anbieter zu vergeben.

Erweiterung des ÖPNV-Angebots
Die aktuelle Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rems-Murr-Kreises kommt zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde Großerlach zu Recht immer wieder auf erhebliche Defizite bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufmerksam macht. So sollte beispielsweise für die an bestehende Buslinien angebundenen Teilorte der Gemeinde montags bis freitags eine definierte Mindestanzahl von sechs Fahrtmöglichkeiten von/nach Sulzbach bzw. Murrhardt angestrebt werden. Diese ist an Schultagen erreicht, jedoch nicht in den Ferienzeiten.
Seitens des Landkreises wurde hier nun Bereitschaft zur Abhilfe signalisiert. Es wurde vorgeschlagen, das Rufauto Sulzbach – Großerlach in den Ferienzeiten von montags bis freitags zu erweitern:
· von Sulzbach in Richtung Großerlach: 10.25 Uhr, 14.25 Uhr und 16.25 Uhr
· von Großerlach nach Sulzbach: 10.05 Uhr, 14.15 Uhr und 16.15 Uhr
Der Gemeinderat hat diesem erweiterten Angebot des Rufautos für eine einjährige Versuchsphase mit Beginn der Sommerferien einstimmig zugestimmt.

Der Nahverkehrsplan schlägt außerdem vor, in den Sommermonaten an Sonn- und Feiertagen zwischen Murrhardt – Kaisersbach – Welzheim, sowie zwischen Murrhardt – Großerlach-Grab ein Busangebot einzuführen. Dieser sogenannte „Limesbus“ soll den seit Jahren vorhandenen und gut angenommenen „Waldbus“ ergänzen. Erholungssuchende hätten hierdurch die Möglichkeit, an Sonn- und Feiertagen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Großerlach bzw. Grab zu kommen. Hinzu käme noch, dass die Großerlacher Bürgerinnen und Bürger nun zumindest in den Sommermonaten auch an Sonn- und Feiertagen ein ÖPNV-Angebot nach Murrhardt bzw. Sulzbach und somit auch zur Murrbahn hätten.
Der Gemeinderat hat diesen Vorschlag ausdrücklich begrüßt und einstimmig seine grundsätzliche Zustimmung zu einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde Großerlach am Projekt „Limesbus“ erklärt.

Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von Spenden für den Kindergarten Grab (500 Euro), für den Kindergarten Großerlach (750 Euro), die Grundschule Großerlach (200 Euro) und die Freiwillige Feuerwehr (750 Euro).

Bekanntgaben / Anfragen
Bürgermeister Jäger gab folgendes bekannt:
· Die Grundschulleiterin Heike Kühnle verlässt zum Schuljahresende die Grundschule und wechselt in das Regierungspräsidium Stuttgart. Herr Geiger wird kommisarisch die Grundschulleitung übernehmen. Die Stelle soll ausgeschrieben werden.
· Die Spielplatzaktion ist angelaufen, in Grab, Altfürstenhütte und Liemersbach sind die ersten Arbeitseinsätze bereits erfolgt. In Großerlach und Neufürstenhütte haben die ersten Vorortbesprechungen stattgefunden.
· Der Landkreis hat zugesagt, dass die Bushaltestelle Hohenbrach verlegt wird. Die Maßnahme kann voraussichtlich allerdings erst im kommenden Jahr realisiert werden. Seitens der Gemeinde hat der notwendige Grunderwerb zu erfolgen.

Aufgrund einer entsprechenden Anfrage von Gemeinderat Michael Olberts hat sich der Gemeinderat einstimmig dazu entschlossen, eine Resolution zur Krankhausfrage im Rems-Murr-Kreis abzugeben. Die Gemeindeverwaltung wurde damit beauftragt, eine Resolution zu verfassen mit folgendem Inhalt:
Wir fordern Landkreisverwaltung und Kreistag des Rems-Murr-Kreises dazu auf, alle ernsthaft denkbaren Lösungansätze und Alternativen in der Krankenhausfrage – einschließlich einer möglichen Privatisierung – vor einer endgültigen Entscheidung gewissenhaft zu prüfen. Dabei muss besondere Berücksichtigung finden:
1. Die dauerhafte medizinische Daseinsvorsorge für die gesamte Kreisbevölkerung unter Würdigung der großflächigen Ausdehnung des Landkreises und der teilweise ungünstigen Anbindungen im Individualverkehr und im ÖPNV vor allem im nord-östlichen Teil des Landkreises
2. Die weitmöglichste Vermeidung einer weiteren Schwächung des strukturschwachen Standorts im Bereich des Oberen Murrtals, bzw. der nord-östlichen Kreisgemeinden
3. Vermeidung von zusätzlichen finanziellen Belastungen der Kommunen durch hohe Investitionen des Landkreises, welche nicht zwingend erforderlich sind
4. Gewährleistung des notwendigen finanziellen Gestaltungsspielraums auch für künftige Generationen
Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach vertraut auf eine sachliche und vernunftorientierte Beratung und Beschlussfassung des Kreistags – im Sinne und im Bewusstsein seiner Verantwortung gegenüber der gesamten Kreisbevölkerung und allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden - auf der Grundlage umfassend und vollständig aufbereiteter Sitzungsvorlagen.

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Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de