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Neben diversen Bauangelegenheiten (siehe gesonderten Bericht), beriet der Ortschaftsrat Grab in seiner Sitzung am 27.05.2008 auch über den Ausbau und die Gestaltung der Ortsdurchfahrt Grab.
BM Jäger legte eine von der Straßenbauverwaltung des Landkreises erstellte Planskizze auf. Überplant wurde die Ortsdurchfahrt Grab auf ihrer gesamten Länge. Dabei wurde von einem beidseitig angebrachten Gehweg ausgegangen. Optional wurde für die Ortseinfahrt von Großerlach kommend auch eine sogenannte „Bremsinsel“ eingeplant. Die fahrbahnbreits soll dabei möglichst durchgängig eine für derartige Ortsdurchfahrten übliche Regelbreite von 6 m erhalten. Lediglich im Bereich des Ortsmittelpunktes würde es nach der vorliegenden Planung aufgrund des dort bestehenden Bewuchses mit als Naturdenkmäler geschützten Bäumen zu einer Verengung auf 4 m kommen. Hier wäre demnach ein regulärer Begegnungsverkehr nicht mehr gewährleistet. Nach Ansicht der Straßenbauverwaltung könnte dies aber durchaus den erwünschten Nebeneffekt einer Geschwindigkeitsreduzierung des Durchgangsverkehrs mit sich bringen. Dieser Fahrbahnverengung in der Ortsmitte begegneten die Ortschaftsräte durchaus skeptisch. Andererseits bestand Einsicht darüber, dass daran wohl nichts zu ändern sei und der von der Straßenbauverwaltung erhoffte Nebeneffekt durchaus eintreten könnte. Einig war man sich auch darüber, dass der Gehweg nicht in der teuersten Variante einer kompletten Pflasterung ausgeführt werden muss, sondern dass man sich an die optisch und funktional bewährte Ausführungsvariante einer Kombination aus Asphaltbelag und Pflasterrinne, die bereits in der Ortsdurchfahrt Schönbronn umgesetzt wurde, halten wolle.
Ein großes Problem wird bei diesem Vorhaben allerdings noch die finanzielle Machbarkeit bereiten. Denn es muss alleine für den Straßenbau seitens der Gemeinde mit einem Kostenanteil von mindestens 125.000 EURO gerechnet werden. Hinzu kämen rund 25.000 EURO Gemeindeanteil an den Mehrkosten der „Bremsinsel“ am Ortseingang, falls diese gewünscht würde, sowie die Kosten für die Straßenbeleuchtung und eine etwaige Gestaltung des Ortsplatzes, in der Summe also mindestens 200.000 EURO. Diese Summen machen eine Umsetzung in einem Zuge noch in 2009 eher fraglich, weshalb nun zunächst geprüft werden soll, ob auch eine Durchführung in zwei Bauabschnitten möglich wäre und ob es für den Gemeindeanteil Zuschussmöglichkeiten gäbe.
In diesem Zusammenhang wurde vom Ortschaftsrat auch die Problematik der Verkehrsbelastung an der OD Grab angesprochen. Insbesondere verschiedene Straßenbaumaßnahmen im Nachbarkreis haben zu einer deutlichen Zunahme auch im Bereich des Schwerlastverkehrs geführt. Hierfür sei die Kreisstraße über Grab jedoch nicht ausgelegt. Die Forderung einer Tonnagenbeschränkung der Kreisstraße ab dem Abzweig B 14 auf maximal 7,5 to. wurde nochmals bekräftigt.