Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 27.09.2018 - Bericht

Jahresrechnung 2017
Kämmerin Saskia Pulver erläuterte dem Gemeinderat die Jahresrechnung des abgeschlossenen Haushaltsjahres 2017.
Im Verwaltungshaushalt lagen die Einnahmen und Ausgaben am Ende des Jahres um 3% über der Planung. Aufgrund der anhaltend positiven Konjunktur steigerten sich die Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen gegenüber dem Vorjahr um rund 250.000 Euro. Da die Umlagezahlungen sich auch um gut 17.000 Euro reduzierten, verblieben der Gemeinde per Saldo 1.800.900 Euro (+ 267.900 Euro). Die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten erhöhten sich gegenüber 2016 um 3%, aus Verwaltung und Betrieb wurden 11.000 Euro mehr als im Vorjahr eingenommen. Nahezu gleich blieben die pauschalierten Zuweisungen (Kinderbetreuung, Straßen, Feuerlöschwesen) mit 294.700 Euro. Der Anteil der Personalausgaben erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 6% und liegt bei 1.460.300 Euro, dies entspricht ca. 29 % der Ausgaben im Verwaltungshaushalt. Ein Drittel des Verwaltungshaushaltes musste für Umlagezahlungen aufgewendet werden. Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (ohne innere Verrechnungen) lag bei 1.171.400 Euro.
Im investiven Bereich (Vermögenshaushalt) waren 750.000 Euro für den Bau des Hochbehälters Hohenbrach und der Errichtung der Verbindungsleitungen Schöntalquellen und Hohenbrachquellen eingeplant. Die geplanten Kanalerstinspektionen in Liemersbach und Neufürstenhütte (45.000 Euro) wurden erst 2018 durchgeführt. Die Konzeptionierung der Regenwasserbehandlung (12.000 Euro) wurde beauftragt. Das in 2016 finanzierte Mittlere Löschfahrzeug (MLF) für die Feuerwehr wurde im Frühjahr ausgeliefert (190.000 Euro). In 2017 wurden die Mittel (40.000 Euro) für die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) eingestellt, da die tatsächlichen Kosten nach der Ausschreibung deutlich höher lagen mussten weitere Mittel in 2018 nachfinanziert werden. Der für die Straßenunterhaltung vorgesehene Planansatz wurde für die Sanierung der Rösersmühlenstraße nach 2018  übertragen. Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik entlang der Ortsdurchfahrt Großerlach wurde 2017 durchgeführt und für die Ortsdurchfahrten Grab, Neufürstenhütte und Hohenbrach wurde die Umstellung beauftragt. Beauftragt wurde ebenfalls die Auffüllung des Hartplatzes mit Neuanlage der Sportanlage, hierfür war ein Haushaltsansatz von 15.000 Euro eingeplant. In den Sommerferien 2017 wurde in der Grundschule die Bubentoilette saniert (15.100 Euro). Die Fußballer der Sportfreunde Großerlach sanierten ehrenamtlich die Küche und den Tresen Bereich im Vereinsheim, die erforderlichen Materialkosten lagen bei knapp 10.000 Euro. Insgesamt lagen die Ausgaben im Vermögenshaushalt bei 1.979.494 Euro, darin enthalten ist eine erfreuliche Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 452.902 Euro. Bei der Erstellung des Haushaltsplans- bzw. Nachtragshaushalts war man noch von einer Rücklagenentnahme von 208.900 Euro ausgegangen.
Rund 45 % der Ausgaben konnten durch Zuschüsse refinanziert werden. Durch den Verkauf von Bauplätzen in Grab und Neufürstenhütte konnten 400.500 Euro (20%) eingenommen werden. Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt deckte über ein Drittel der Ausgaben.
Die in 2017 vorgesehenen Kreditaufnahme musste nicht in Anspruch genommen werden, somit sank der Schuldenstand auf 1.453.109 Euro (Vorjahr: 1.586.682 Euro). Hinzu kommen die Schulden aus der Entwicklungsmaßnahme „Mainhardter Weg“ in Höhe von 263.644 Euro. Die Gesamtverschuldung beläuft sich damit weiter fallend auf noch 692 Euro je Einwohner.
Die Jahresrechnung 2017 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.
 
Breitbandausbau
Bürgermeister Christoph Jäger berichtet eingangs über den aktuellen Stand des interkommunalen Ausbauprojektes. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens wird derzeit in enger Abstimmung mit der Telekom die Ausbauplanung unter Berücksichtigung der Förderbedingungen überarbeitet. Hierbei werden realisierbare Einsparpotentiale beim konkreten Netzausbau ermittelt. Dies solle allerdings nicht, dadurch erreicht werden, dass vereinzelte Weiler oder Teilorte nicht angeschlossen werden, sondern durch die Nutzung vorhandener Leerrohrinfrastruktur, alternativer Leitungstrassen oder technischer Varianten. In einer Besprechung am Tag zuvor habe die Telekom darüber informiert, dass sie eine technische Aufrüstung des Projekts in Aussicht stellen könne. Anstatt des ursprünglich angedachten FTTC-Ausbaus - was bedeutet, dass Glasfaser grundsätzlich nur bis an die örtlichen Verteiler gelegt und von dort dann das vorhandene Kupfernetz genutzt wird – könnte in den laut Ausschreibung unterversorgten Gebieten gleich der FTTH-Ausbau „home prepaired“ realisiert werden. Damit würde jedes bis dato unterversorgte Gebäude einen direkten Glasfaseranschluss erhalten. Derzeit werde seitens des Landes Baden-Württemberg darüber beraten, ob die Förderquote hierfür erhöht werde. Hier wolle man aufspringen. Sollte dies gelingen, könnte sich der von der Gemeinde zu tragende finanzielle Anteil für diesen technisch nochmals deutlich höherwertigen FTTH-Ausbau im bereits geplanten Umfang (ca. 600.000 Euro) bewegen. Es ist geplant, den entsprechenden Vertrag mit der Telekom noch in 2018 abzuschließen, begonnen werden soll dann in 2019 mit einem Ausbauzeitraum von 36 Monaten.
Der Rems-Murr-Kreis hat sich parallel zum Ziel gesetzt, im Verbund zu handeln und mit den Kreisen Esslingen, Böblingen, Göppingen, Ludwigsburg, der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart mit der Telekom den Breitbandausbau flächendeckend voranzutreiben. Eine Absichtserklärung der Telekom (Letter Of Intent – LOI) in Sachen Breitbandausbau gibt es bereits. Zu den wichtigsten Zielen gehören: Anschluss aller unterversorgten Gebiete an ein schnelleres Internet (100 - 200 Mbit/s) bis 2020, Anbindung aller Gewerbegebiete sowie förderfähiger Schulen mit Glasfaser bis 2025, Anbindung 50 Prozent aller Privathaushalte in der Fläche mit Glasfaser (FTTH) bis Ende 2025 sowie Erhöhung dieser Quote auf 90 Prozent bis Ende 2030. Hierdurch sollen die „Kräfte gebündelt“ und Doppelstrukturen (kreiseigenes Backbone-Netz) vermieden werden. Die Telekom wird hierfür Eigenmittel in beträchtlichem Umfang einsetzen. Sofern die Gemeinde am LOI partizipieren möchte, ist eine Erklärung zum Beitritt in den zu gründenden Zweckverband Rems-Murr abzugeben.
Jäger betonte, beide Verfahren – sowohl die laufende interkommunale Kooperation mit der bereits bewilligten Förderung, als auch die Bestrebungen von Region und Landkreis – stünden sich nicht konträr gegenüber, sondern ergänzten sich gegenseitig zum Vorteil der Ausbaubemühungen vor Ort. Der Beitritt der Gemeinde zum Zweckverband wird für die Telekom ein entscheidender Faktor bei den derzeit laufenden Abstimmungs- und Ausbaugesprächen sein. Eine Mitwirkung im angestrebten Zweckverband auf Basis des LOI der DTAG bedeutet auch nicht, dass die laufenden Ausbaubemühungen nun auf 2030 verschoben werden. Alleine schon aufgrund der geltenden Förderbedingungen der von Bund und Land bewilligten Zuschüsse wird an dem deutlich kurzfristiger angesetzten Zeitplan bei der interkommunalen Kooperation festgehalten.
Nach einer intensiven Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Gemeindeverwaltung zu ermächtigen, dem Zweckverband „Breitbandausbau Rems-Murr“ beizutreten. Ebenfalls ist diese mit dem Beschluss berechtigt, für das interkommunale Breitbandprojekt erforderliche Absprachen und Vereinbarungen zu treffen.
 
Bebauungsplan „Alexanderstift“
Die neue Eigentümergesellschaft des „Alexanderstiftes“ möchte die Gebäude sanieren bzw. renovieren und anschließend wieder überwiegend als Pflegeheim und für Betreutes Wohnen durch einen Betreiber nutzen. Neben der klassischen Heimunterbringung und dem betreuten Wohnen ist auch ein Modell von betreuten Pflege-WGs angedacht. Darüber hinaus soll Wohnraum für Familien, auch sozialer Wohnraum, geschaffen werden und auch Wohnungen/Appartements für Berufspendler/Fachkräfte.
Der gültige Bebauungsplan „Alexanderstift“ ist als Sondergebiet für Altenpflege- Seniorenwohnanlage ausgewiesen. Darüber hinaus können „sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“ ausnahmsweise zugelassen werden, reine Wohngebäude sind aktuell nicht gestattet. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.
Mit einem, nach kurzer Aussprache, erfolgten einstimmigen Aufstellungsbeschluss gab der Gemeinderat „grünes Licht“ für das nun folgende Bebauungsplanverfahren.
 
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs
Der geplante Austausch des alten LF 8 schwer durch einen Gerätewagen Logistik (GW-L) stellt den letzten Schritt zur Umsetzung des Fahrzeugbedarfsplans im Rahmen der Fortschreibung der Brandschutzkonzeption dar. Im Haushaltsplan 2018 sind 140.000 Euro für das neue Fahrzeug eingeplant. Die Gemeinde erhält hierfür Zuschüsse von 25.500 Euro aus der Fachförderung, sowie 60.000 Euro aus dem Ausgleichstock.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Beschaffung des GW-L. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Ausschreibungsverfahren in Abstimmung mit der Feuerwehr durchzuführen.
 
Lärmbelastung B 14
Entsprechend einem Gemeinderatsbeschluss wurde eine Anfrage bezüglich einer möglichen Lärmkartierung bzw. der Übertragbarkeit eines Lärmaktionsplans aus vergleichbaren Verhältnissen und der allgemeinen aktuellen Sachlage im Bereich der Bundesstraße B 14 entlang der Ortsdurchfahrt Großerlach an die zuständigen Behörden gestellt.
Die entsprechende Beantwortung sagt aus, dass eine Verpflichtung zur Erstellung eines Lärmaktionsplans für eine Gemeinde erst dann besteht, wenn aufgrund einer gutachterlichen Lärmkartierung eine Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte ausgewiesen wird. Eine Verpflichtung zu einer derartigen Lärmkartierung entlang klassifizierter Straßen besteht allerdings erst ab einem Verkehrsaufkommen von min. 3 Mio. Fahrzeugen/Jahr, bzw. 8.200 KFZ/Tag. Nach der letzten diesbezüglich vorgenommenen Verkehrszählung liegt Großerlach mit einem Verkehrsaufkommen von 6.520 KFZ/Tag weit unterhalb dieses Schwellenwertes. Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde wird von einer freiwilligen Erstellung eines Aktionsplans eindeutig abgeraten, da darin gewünschte oder geplante Maßnahmen die Gemeinde zu 100 % selbst zu tragen hätte, was sowohl finanziell, als auch praktisch (Eingriff in Bundeseigentum) nicht realisierbar wäre. Eine Übertragbarkeit der Ergebnisse von Gutachten oder Aktionsplänen aus anderen Orten ist nicht möglich, da diese zu sehr einzelfallbezogen sind. Aus diesem Grund und aufgrund des deutlich unterhalb entsprechender Schwellenwerte liegenden Verkehrsaufkommens, wäre auch eine Forderung auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen nicht erfolgsversprechend.
Maßnahmen des Bundes als Straßenbaulastträger sind damit wohl leider auch in Zukunft nicht zu erwarten. Der Gemeinde Großerlach wird jedoch weiterhin ihren Beitrag zur Lärmreduzierung leisten, z.B. durch die jährlichen Sanierungen an Kanal- und Wasserschächten. Zudem wird darauf verwiesen, dass bei der in absehbarer Zeit geplanten Erneuerung der Fahrbahndecke ein möglichst geräuscharmer Belag aufgebracht werden soll. Von Seiten der Verwaltung wird außerdem angeregt, wieder einen sogenannten mobilen „Smiley“ mit Zählgerät anzuschaffen. Dieser soll zum einen eigene Verkehrsdaten erfassen und zugleich an die „Vernunft“ der Autofahrer appellieren.
 
Tonnagenbeschränkung an Gemeindeverbindungsstraßen
Der Gemeinderat hatte 2007 beschlossen, an verschiedenen Gemeindeverbindungsstraßen Tonnagenbeschränkungen auf 6,0 t, anordnen zu lassen. Zwei Strecken waren hiervon nicht betroffen, das sogenannte „Fischbachsträßchen“ und die Strecke Böhringsweiler – (Wiedhof) – Ammertsweiler. Von Seiten der Verwaltung wurde nun eine Angleichung vorgeschlagen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass Gemeindeverbindungsstraßen zunehmend von überörtlichem Durchfahrtsverkehr genutzt werden. Dabei stellen insbesondere Lastfahrzeuge eine zunehmende Belastung für die Anwohner, aber auch bezüglich der Straßenbeschaffenheit dar. In der Regel sind diese „historisch gewachsenen“ Sträßchen (und ihre Brücken) für die heutigen Belastungen nicht ausgebaut, weshalb zumindest der überörtliche Lastverkehr zur Schonung der Straßen unterbunden werden sollte. Aufgrund des aktuellen Zustandes der Straße in Böhringsweiler wurde hier sogar eine Beschränkung auf maximal 3,5 Tonnen zur Diskussion gestellt.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion eine Tonnagenbeschränkung auf 6,0 Tonnen für beide Strecken. Der weitergehende Vorschlag auf maximal 3,5 Tonnen für Böhringsweiler fand keine Mehrheit.
 
Kanalsanierung Großerlach
Die Erstinspektion der Kanäle und Schächte im Hauptort Großerlach hatte unter anderem ergeben, dass bei einigen Kanalhaltungen und Schächte ein sofortiger Handlungsbedarf besteht (Schadensklasse 5). Um möglichst im Jahr 2019 mit den Sanierungen beginnen zu können, wird ein Antrag auf Förderung nach den Richtlinien zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben gestellt. (Beschluss einstimmig). Mit berücksichtigt werden sollen dabei auch zwei kürzlich aufgetretenen Quersetzungen an der B14, welche derzeit untersucht werden.
 
Kirchturmuhr Großerlach
Die Kirchturmuhr ist seit geraumer Zeit nicht mehr funktionstüchtig. Da eine Reparatur des mechanischen Uhrwerks nicht mehr wirtschaftlich ist, sollte dieses nun von einem elektrischen Uhrwerk ersetzt werden. Ein Angebot eines Fachunternehmens beläuft sich auf rund 3.875 Euro (brutto). Dass die bürgerliche Gemeinde hierfür die Kosten zu tragen hat wurde mit königlichem Dekret aus dem Jahr 1858 festgelegt. Nicht in dieser Kostenträgerschaft liegt die Steuerung des Glockenläutwerks für Sonderläuten (Festtage, besondere Anlässe). Der von der Kirchengemeinde demnach zu übernehmende Mehraufwand beläuft sich auf rund 730 Euro, die Kirchengemeinde hat die Kostenübernahme bereits zugesagt.
Die Maßnahme sollte nach Ansicht der Gemeindeverwaltung noch im laufenden Jahr 2018 angegangen werden, damit das Uhr- und Läutwerk unserer Kirchturmuhr noch vor dem Jahreswechsel und den damit verbundenen Feiertagen wieder in Betrieb genommen werden kann. Da im laufenden Haushaltsjahr keine Mittel eingeplant sind, war seitens des Gemeinderats ein Beschluss über außerplanmäßige Ausgaben notwendig. Diese wurden sodann auch bewilligt.
 
Hospizstiftung
Die Hospizstiftung Rems-Murr-Kreis e.V. hat die Städte und Gemeinden des Rems-Murr-Kreises um finanzielle Unterstützung für deren Neubau auf dem ehemaligen Klinikareal in Backnang gebeten. Der Gemeinderat bewilligte einstimmig eine einmalige finanzielle Beihilfe für den Neubau in Höhe von 2.500,00 Euro.

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