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Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft
Seit dem Herbst 2014 hatte die Gemeinde mit dem Alexanderstift einen Mietvertrag für einen Bereich im Gebäude „Heimweg 16“ zur Nutzung als Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft. Im Zuge der endgültigen Schließung des Alexanderstiftes wurde dieser zum 30.06.2018 gekündigt.
Nach dem kürzlich erfolgten Verkauf des Areals konnte man sich mit dem neuen Eigentümer, Senioren Paradies GmbH, darauf verständigen, den Mietvertrag bis Januar 2019 zu verlängern, wobei auf Vorschlag des Eigentümers die Unterkunft in das ehemalige Mitarbeiterwohnheim (Großerlacher Straße 41) verlegt wurde. Die Bewirtschaftung ist dort kostengünstiger möglich und die Ausstattung ist etwas besser. Die Mietkonditionen bleiben dagegen unverändert. Aufgrund der Adressänderung musste in der Anlage zur Satzung in der Spalte Unterkunft die Bezeichnung „Heimweg 16“ durch „Großerlacher Straße 41“ ersetzt werden. Der Gemeinderat beschloss dies einstimmig.
Neuanlage Sportanlage Großerlach
Im Zuge der laufenden Auffüllmaßnahme am Hartplatzgelände sind Problemstellungen aufgekommen, über welche im Gemeinderat zu beraten war.
So fordert das Landratsamt den Einbau eines sogenannten Geovlieses zur Abtrennung des Auffüllmaterials mit der durchwurzelbaren Bodenschicht des Rasenplatzes. Dies würde Mehrkosten von rd. 15.000 Euro (brutto) bedeuten. Die Verwaltung hat dagegen fristgerecht Teilwiderspruch erhoben und versucht derzeit in Abstimmung mit dem beauftragten Unternehmen, das Landratsamt davon zu überzeugen, diese Auflage als nicht zielführend und nicht notwendig zu streichen. Außerdem erachtet das Landratsamt die Auffüllung der ehemaligen Kugelstoßanlage (Fläche zwischen Ballfangzaun, Straße und Schulgelände) nur in Verbindung mit einem technischen Bauwerk als zulässig. Nach Ansicht der Verwaltung wäre durch eine entsprechende Fortschreibung der Planung für diesen Bereich der Forderung genüge getan. Die Grundschulleitung hatte den Wunsch nach einem grünen Klassenzimmer geäußert (Mittelansatz 5.000 Euro), für dessen Standort sich diese Fläche anbieten würde. Auch die bei der Neuanlage als Geräteraum vorgesehene Fertiggarage könnte in diesem Bereich aufgestellt werden. Der Gemeinderat befürwortete einstimmig eine entsprechende Fortschreibung der Planung.
Ein umfassenderes Problem besteht allerdings hinsichtlich der vorhandenen Stützmauer. Schon in den Vorberatungen wurde auf diese mögliche Unwägbarkeit hingewiesen, da keine aussagekräftigen statischen Unterlagen existieren. Im Rahmen der Maßnahmenvergabe war darum vereinbart, dass die beauftragte Firma den Statiknachweis zu erbringen hat und hierfür die Stützmauer von einem Fachbüro untersuchen lässt. Diese Untersuchungen haben nun ergeben, dass durch einfache Verstärkungsmaßnahmen der Wand die notwendige statische Belastbarkeit nicht erreicht werden kann. Es ist notwendig, eine entsprechend dimensionierte Wand vor die Stützmauer zu setzen. Eine grobe Kostenschätzung des Unternehmens beläuft sich auf ca. 40.000 Euro netto (inkl. Planungsleistungen). Derzeit werden die Ausführungspläne erstellt, auf deren Grundlage dann ein konkretes Nachtragsangebot vorgelegt wird.
Bislang beträgt die Auftragssumme rd. 7.500 Euro, durch den Haushaltsansatz sowie den Einnahmen aus der vorübergehenden Verpachtung der Fläche als Hackschnitzellager stehen 32.500 Euro zur Verfügung. Bürgermeister Jäger machte deutlich, dass er davon abrate, zur Refinanzierung von Mehrkosten hinsichtlich der geplanten Platzgröße und der Ausstattung der neuen Sportanlage Abstriche zu machen. Darüber würde man sich sonst jahrelang ärgern. Und unter dem Strich rechne sich die Maßnahme nach wie vor mit einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis.
Nach kurzer Beratung schloss sich der Gemeinderat dieser Beurteilung an. Man einigte sich darauf, zur Finanzierung einer möglichen Deckungslüge von rd. 23.000 Euro (mit Geovlies 38.0000 Euro) keine Abstriche an der Ausstattung bzw. dem Umfang der Maßnahme in Kauf zu nehmen. Befürwortet wurde aber die Möglichkeit Bauzeit um 1 Monat zu verlängern, was das beauftragte Unternehmen mit 5.700 Euro vergüten würde. Da das Schuljahr erst am 11.09.2019 beginnt, wäre ein Verschieben auf Ende September 2019 zu verschmerzen.
Kinderhaus Großerlach
Im Haushaltsplan 2018 wurden vorsorglich 10.000 Euro für den Einbau eines Windfangs im vorderen Zugang zum Kinderhaus Großerlach eingestellt. Die nun von einem Architekten erstellte Kostenschätzung beläuft auf rd. 24.000 Euro bzw. rd. 39.000 Euro (beheizt).
Die Kindergartenleitung und das pädagogische Personal zeigten sich vom Vorschlag eines Windfangs durchaus angetan. Aber sie machten zugleich deutlich, dass ihre Priorität auf der Schaffung eines zusätzlichen Raumes liegen würde. Über die Gruppenräume hinaus ist kein separater Raum vorhanden, in welchem die Sprachförderung, Vorschule, Mittagessen, Teambesprechungen, Elternbeiratssitzungen, stattfinden können, ohne hierzu vorher einen Gruppen(neben)raum umwandeln zu müssen. Eine Möglichkeit wäre, die seitherige überdachte Terrasse zu verschließen und dadurch einen zusätzlichen Raum mit einer Fläche von ca. 16 m² zu gewinnen. Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 63.000 Euro. Als Ersatz für die dann nicht mehr vorhandene überdachte Fläche im Außenbereich, könnte der Dachvorsprung entlang des vorderen Gruppenraums verlängert werden (22.000 Euro), was allerdings die Helligkeit im vorderen Gruppenraum beeinträchtigen würde. Alternativ hierzu wäre der Anbau einer Terrassenüberdachung mit Beschattung denkbar.
Der Gemeinderat befürwortete einstimmig, die vorgeschlagenen Umbau-/Erweiterungsmaßnahmen und beauftragte die Verwaltung in Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und unter Beiziehung eines Architekten den Raumbedarf zu ermitteln und die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen. Außerdem ist zu prüfen, ob eine Bezuschussung der Maßnahme möglich ist.
Kindergarten Grab
Im Kindergarten Grab gibt es mangels Platz nur eine provisorische Wickelmöglichkeit für Kinder. Für die Erzieherinnen stellt dies zunehmend eine körperliche Belastung dar. Als mögliche Abhilfe bestünde die Möglichkeit, einen Wanddurchbruch in die Verwaltungsstelle zu machen, um so im hinteren Raum der Verwaltungsstelle einen ordnungsgemäßen Wickelplatz zu schaffen. Vorteil wäre hierbei, dass die notwendigen Wasser- und Abwasseranschlüsse dort bereits vorhanden sind. Eine erste Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 10.500 Euro (inkl. Wickeltisch). Der übrige Raum könnte als Materialraum genutzt werden, welches sich momentan im alten Gefängnis befindet.
Durch die Verlegung des Materialraums könnte das Gefängnis geräumt und künftig für heimatgeschichtliche Zwecke in Verbindung mit der Heimatstube dienen. Denkbar wäre beispielsweise eine Präsentation des bedeutenden Romans unseres verstorbenen Ehrenbürgers Josef Holub über Bonifaz und den Räuber Knapp – bis hin zu einem heimatgeschichtlichen Lehrpfad zur Knappshöhle und der Aufarbeitung weiterer Geschichten/Themen.
Der Gemeinderat stimmte, wie auch zuvor schon der Ortschaftsrat, geschlossen den vorgeschlagenen Umbaumaßnahmen zu und ermächtigte die Verwaltung, das Architekturbüro Uli Ettle aus Aspach mit der Planung und Ausschreibung für den Umbau der Verwaltungsstelle zu beauftragen.
Bebauungsplan „Reute I + II“
Der Eigentümer der Flächen im Baugebiet „In der Reute I + II“ ist bei der Gemeindeverwaltung mit dem Vorhaben vorstellig geworden, die bis heute unbebauten Flächen zu vermarkten. Hierfür soll eine deutliche Verdichtung der Bebauungsmöglichkeiten, verbunden mit einer entsprechenden Grundstücksteilung und dem Bau erforderlicher Erschließungsanlagen, erfolgen.
Nach Ansicht der Verwaltung wäre gegen eine angemessene und den örtlichen Verhältnissen der ländlich strukturierten Gemeinde Großerlach angepasste Verdichtung der möglichen Bebauung grundsätzlich nichts einzuwenden. Dies würde jedoch den bestehenden Bebauungsplan in seinen Grundzügen betreffen und wäre ohne ordentliches Änderungsverfahren nicht realisierbar. Hierzu wäre ein förmlicher Aufstellungsbeschluss erforderlich.
In den Vorberatungen wurde seitens der Gemeindeverwaltung jedoch wiederholt auf die kritischen geologischen Verhältnisse im Plangebiet und die damit verbundenen besonderen Anforderungen hingewiesen. Diese Vorbehalte betreffen ausdrücklich auch mögliche künftige Erschließungsanlagen/Straßen. So wäre anfallendes Oberflächenwasser vollständig nach außerhalb des im Knollenmergel liegenden Geländes abzuleiten, um erhöhten Risiken einer Rutschung vorzubeugen. Da ein förmliches Bauleitplanverfahren personelle und finanzielle Ressourcen in nicht unerheblichem Umfang bindet, sollte aufgrund der besonderen örtlichen Situation gerade auch im Interesse des Vorhabenträgers vor der Einleitung eines Verfahrens die grundsätzliche Erfolgsaussicht abgeschätzt werden. Auch das Landratsamt empfiehlt dringendst, vor weiteren Planungen neben einer artenschutzrechtlichen Voruntersuchung ein ingenieurgeologisches Gutachten in Abstimmung mit dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) zu erstellen. Der Gemeinderat schloss sich einstimmig dieser Auffassung an.
Straßenbeleuchtung
Noch in diesem Jahr soll ein Großteil der Leuchten im Siedlungsbereich Großerlach auf LED-Technik umgestellt werden. Es handelt sich um insgesamt 70 Leuchten. Die Gemeinde hatte hierfür 25.000 Euro im Haushaltsplan eingestellt und einen Förderantrag aus dem „Ausgleichstock 2“ in Höhe von 15.000 Euro beantragt.
Noch nicht umgestellt werden die Leuchten in der Goethestraße, der Verbindungsweg zur Schillerstraße und die Hirtengasse.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, nach Eingang des Förderbescheides die Maßnahme auszuschreiben und an den günstigsten Bieter zu vergeben.
Prüfungsbericht
Das Kreisprüfungsamt des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis hat die überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2014 bis 2016 abgeschlossen. Prüfungsschwerpunkt waren dieses Mal Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen.
Im Prüfungsbericht wurde der Verwaltung ein gutes, ordnungsgemäßes und wirtschaftliches Arbeiten bescheinigt. Auf das sonst übliche Abschlussgespräch konnte verzichtet werden, außerdem ist nur zu einem Punkt Stellung nehmen: Im Bericht wurde ausdrücklich die hohe Zahl an Resturlaubstagen und Überstunden der Beamten und Beschäftigten der Verwaltung bemängelt.
Bekanntgaben / Anfragen
Die Landesregierung hat den Termin für die Kommunalwahlen auf Sonntag, 26. Mai 2019 festgelegt, gleichzeitig finden auch die Europawahlen statt.