Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Zu folgenden Baugesuchen wurde im Bauausschuss und gegebenenfalls im Ortschaftsrat Grab über das bauleitplanerische Einvernehmen der Gemeinde beraten:
Bestehende Wohncontainer mit 8 Wohneinheiten und Nasszelle in Erlach, Erlacher Höhe 16 – hier: Umwandlung von einer befristeten zur dauerhaften Baugenehmigung
Aufgrund der Entwicklung in den vergangenen Jahren wird der zunächst als Übergangslösung angedachte Wohnraum für bedürftige Menschen zwischenzeitlich dauerhaft benötigt. Nachdem nunmehr ein entsprechender Bebauungsplan vorliegt und die hierfür notwendige Waldumwandlung durchgeführt werden konnte, erteilte der Bauausschuss sein Einvernehmen.
Errichtung eines Doppelcarports, In der Reute 10
Eine Befreiung durch den Bauausschuss war erforderlich, da der Carport außerhalb des Baufensters errichtet werden soll. Das Einvernehmen nebst Abweichung vom Bebauungsplan wurde erteilt.
Hofraumbefestigung mit Pflastersteinen, Liemersbach, Bühlstr. 48
Da die befestigte Fläche auf bauplanungsrechtlich nicht überbaubarer Fläche angelegt wurde, war eine Befreiung durch den Bauausschuss erforderlich. Der zuvor geforderte Rückbau des ebenfalls dort errichteten Carports ist inzwischen erfolgt. Nun wurde darum gebeten, zumindest die Pflasterfläche als Stellplatz bestehen lassen zu dürfen. Hierfür wurde das bauleitplanerische Einvernehmen erteilt.
Bauvoranfrage: Neubau eines teilweise überdachten Lagerplatzes mit Stützmauer und einer Lagerhalle für Hackschnitzel an zwei alternativen Standorten im Außenbereich bei Schönbronn
Die angestrebte Klärung der Landesbauordnung, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang derartige Vorhaben im Außenbereich zulässig sein könnten, liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes. Eine Stellungnahme von dort liegt noch nicht vor. Auch sollte die weitere betriebliche Entwicklung berücksichtigt werden, weshalb schon zur Fristwahrung das Einvernehmen für beide Standorte nicht erteilt wurde.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Grab, Sulzbacher Str. 2
Das Gebäude soll auf der Mischgebietsfläche im rückliegenden Bereich hinter der gewerblichen Halle errichtet werden, überschreitet dabei jedoch in erheblichem Umfang das Baufenster. Der Ortschaftsrat Grab sprach in seiner Anhörung mehrheitlich die Empfehlung aus, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Dieser Beurteilung schloss sich der Bauausschuss nicht an. Das Objekt selbst wird als nicht störend und als vertretbar beurteilt. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Errichtung eines Gartenpavillons, Großerlach, Goethestr. 2
Der Antrag musste wegen Unvollständigkeit von der TOP abgesetzt werden.