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Stellungnahme zur FFH-Gebietsverordnung
Der vor vielen Jahren im Wege von Natura2000 erlassenen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) des Landes Baden-Württemberg lagen Karten im Maßstab 1:25.000 zugrunde, was in den Randbereichen immer wieder zu Unsicherheiten bezüglich der genauen Abgrenzung geführt hat. Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt nun, die Gebietsabgrenzungen mit Karten im Maßstab 1:5.000 parzellenscharf zu konkretisieren. Daraus resultieren keine zusätzlichen rechtlichen Vorgaben oder Verpflichtungen.
Die Gemeinde Großerlach ist durch die beiden FFH-Gebiete „Löwensteiner und Heilbronner Berge“ und „Kochertal Abtsgmünd - Gaildorf und Rottal“ tangiert. Bei erstgenanntem Gebiet ist nur der „Fischbach“ und ein privates Flurstück als FFH-Gebiet ausgewiesen. Das andere Gebiet umfasst auf Großerlacher Gemarkung vor allem den Verlauf nebst Uferbereich und Zuflüsse der Rot. Die Gemeinde Großerlach als Grundstückseigentümer ist lediglich hinsichtlich der Gewässergrundstücke (Rot plus Zuläufe) und den dortigen gemeindeeigenen Wege und Straßen betroffen. Weitere gemeindeeigene Flächen sind nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen. Hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklungsplanung der Gemeinde sind durch die nun geplante parzellenscharfe Abgrenzung ebenfalls keine negativen Auswirkungen zu erwarten, zumal weder eine flächenmäßige Ausdehnung der bestehenden FFH-Schutzgebiete beabsichtigt ist, noch eine Erweiterung der damit verbundenen Restriktionen und Gebote. Für betroffene Eigentümer ist es unter dem Strich eher als Vorteil zu betrachten, dass die Gebietsabgrenzungen künftig für jeden nachvollziehbar sind.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion mehrheitlich, dass keine Einwendungen oder Anregungen zur entsprechenden FFH-Verordnung vorgebracht werden.
Nahverkehrsplan: Rufautoverkehre
Eingangs informierte Hauptamtsleiter Steffen Barth, dass für das Linienbündel 12 mit den Linien 372 (Murrhardt – Grab – Großerlach – Mainhardt) und der neuen (Schulbus)Linie 377 (Murrhardt – Mannenweiler – Morbach – Grab) die Firma Eisemann Reisen aus Alfdorf den Zuschlag erhalten hat und ab dem 01.08.2018 diese Linien bedient. Für das Linienbündel 13 u. a. mit der Linie 380 (Sulzbach – Großerlach – Neufürstenhütte – Mainhardt) sind nach der Vorabbekanntmachung zwei sogenannte Eigenwirtschaftlichkeitsanträge eingegangen. Dies bedeutet, dass Landkreis und Kommunen keine Kosten für diese Anbindungen zu tragen haben, sondern die Unternehmen dies auf eigene Rechnung besorgen.
Ergänzend zu den regulären Buslinien verkehren in der Gemeinde Großerlach derzeit zwei Rufautoverbindungen:
1. zwischen Murrhardt und dem Gemeindebezirk Grab
2. zwischen Sulzbach/Murr und dem Gemeindebezirk Großerlach (bis Böhringsweiler)
Diese beiden Verbindungen deckten bisher den Bedarf in den Abend- und Nachtzeiten, sowie am Wochenende und feiertags.
Wie bereits berichtet, ergeben sich für die Gemeinde Großerlach durch die Fortschreibung des Nahverkehrsplans überwiegend Verbesserungen bzw. zusätzliche Fahrten, vor allem am Wochenende und an Feiertagen, am Nachmittag und in den Ferien. Vorgabe war auch, dass maximal 20 % der im Nahverkehrsplan festgelegten Basisversorgung über Rufautoverkehre abgewickelt werden darf. Dadurch muss für einen Teil der bisherigen Rufautoverbindungen kein Kostenbeitrag mehr seitens der Gemeinde geleistet werden. Nur noch für die späten Fahrten (Sonn- und Feiertag um 19:50 bzw. 20:45 Uhr, täglich 22:45 Uhr, Samstag und Sonntag bzw. Feiertags um 00:15 bzw. 01:15 Uhr), wären auf Wunsch der Gemeinden Zubestellungen erforderlich. Darüber hinaus wurden vom Landratsamt am Wochenende bzw. an Feiertagen noch Fahrten ab 11:01 bzw. 15:01 Uhr von Schönbronn über Morbach, Mannenweiler, Steinberg nach Murrhardt vorgeschlagen, da diese Orte am Wochenende umlaufbedingt sonst nicht angefahren würden.
Für diese Zubestellungen würden weiterhin nur tatsächlich abgerufene Fahrten berechnet. Die Hälfte der Kosten würde der Landkreis tragen, die andere Hälfte ginge zulasten der Gemeinden Großerlach, Murrhardt und Sulzbach. Vorgeschlagen wurde eine pauschale Aufteilung nach vorhandenen Haltestellen auf der Strecke. Anhand der Kostenschätzung des Landkreises würde sich bei einer theoretischen Maximalauslastung von 100% für die Anbindung Murrhardt – Grab der Großerlacher Anteil auf jährlich 7.900 Euro belaufen, für die Anbindung Sulzbach – Großerlach auf jährlich 1.500 Euro. In den letzten Jahren betrug die Auslastung allerdings durchschnittlich nur 30 %. Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die vorgeschlagenen Zubestellungen zu beauftragen und den Mittelansatz ab 2019 auf 5.000 Euro zu erhöhen.
Friedhof Liemersbach: Ersatzbeschaffung für Kühlvitrine
An der Kühlvitrine in der Aussegnungshalle Liemersbach ist die Abdeckung beschädigt. Ein Austausch der Abdeckung ist nicht zulässig, da die Vitrine FCKW-haltiges Kühlmittel enthält und somit ausgemustert werden muss. Aus Anlass der notwendigen Ersatzbeschaffungen wurden durch die Gemeindeverwaltung auch alternative System geprüft. So wäre der Einbau einer festen Kühlzelle denkbar oder die Beschaffung eines Kühltisches mit Scherenwagen und Behang. Beim Kühltisch liegt der Sarg auf einem mobilen Tisch aus Edelstahl und wird von unten gekühlt. Die Kühlzelle wird in einer Aussegnungshalle fest installiert und der Sarg wird dort hineingeschoben.
Beide Alternativen hätten gegenüber der Kühlvitrine vor allem hinsichtlich Handhabung und Wartung bzw. Reinigung erhebliche Vorteile. Preislich liegt der Kühltisch mit Zubehör bei rund 4.500 Euro, eine Kühlzelle liegt bei rund 9.000 Euro und eine Kühlvitrine bei 6.500 Euro. Im Haushaltsplan 2018 ist für die Ersatzbeschaffung ein Betrag in Höhe von 5.000 Euro eingestellt. Neben den Anschaffungs-, Betriebskosten und der Handhabung waren bei der Entscheidung auch die Aspekte Pietät und Ästhetik zu berücksichtigen.
Nach intensiver Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Anschaffung eines Kühltisches nebst Zubehör für den Friedhof Liemersbach.
Wiederaufbau Gemeinschaftshaus Liemersbach
Die Gemeindeverwaltung trug den Abschlussbericht zum Wiederaufbau des im März 2012 ausgebrannten Gemeinschaftshauses Liemersbach vor. Nachdem die entsprechenden Förderzusagen im Sommer 2016 eingegangen waren, wurde im September 2016 der Baubeschluss gefasst und danach unverzüglich die Baugewerke ausgeschrieben vergeben. Im Februar 2017 wurde mit dem Abbruch des Gebäudes begonnen. Im August 2017 war dann das Gebäude weitestgehend fertiggestellt. Die Arbeiten zur Wiederherstellung der Pflasterfläche, inklusive Schaffung eines barrierefreien Zugangs, konnten dann erst November 2017 beginnen und im Februar 2018 abgeschlossen werden. Nach kleinen Nachbesserungen erfolgte dann bis 15. März 2018 die endgültige Fertigstellung inklusive Ausstattung.
Während der Bauausführung haben sich kleinere Änderungen ergeben. So wurde der Flur mit einer Zwischendecke versehen, dafür entfiel die Flügeltür vom Flur in den Saal. Im Außenbereich wurde beim Kellergeschoss die obere Sandsteinreihe abgenommen, was bei der Wiederherstellung der Pflasterfläche einen stufenfreien Zugang zur Nebeneingangstür und eine leichtere Herstellung des barrierefreien Hauptzugangs ermöglichte. Im Zuge der Baudurchführung wurde zudem entschieden, die sichtbare Sandsteinmauer nicht nur zu reinigen, sondern optisch aufzuwerten.
Die den Zuschussanträgen zugrundeliegende Kostenschätzung für den Wiederaufbau belief sich auf 202.000 Euro (ohne Mobiliar). Nach Vorlage aller Rechnungen konnte der Wiederaufbau, inklusive aller Nebenkosten, mit einer Gesamtsumme von rund 190.400 Euro (- 5,8%) abgeschlossen werden. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Mittel aus dem Ausgleichstock (20.000 Euro), ELR-Mittel (38.680 Euro) und Versicherungsleistung (85.000 Euro), sowie Eigenmittel der Gemeinde (46.700 Euro).
Die Kosten für Mobiliar und weitere Ausstattungsgegenstände sind durch eine 2012 bereits eingegangene Pauschalzahlung der Versicherung in Höhe von 9.900 Euro gedeckt.
Verkehrsregelungen an Ortsdurchfahrten und Siedlungsstraßen
In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen gehen aus der Anwohnerschaft Anfragen und Anregungen hinsichtlich einer Beschränkung von zulässigen Geschwindigkeiten entlang von Ortsdurchfahrten, aber auch im Siedlungsbereich, ein. Dabei wird neben dem Argument der Verkehrssicherheit auch die Belastung vor allem durch Lärmemissionen angeführt. Dieses Thema erhält in der Auslegung der rechtlichen Grundlagen zunehmend Gewicht.
In den Siedlungsbereichen bestehen bereits größtenteils Anordnungen auf maximal 30 km/h. In vereinzelten vor allem neueren Siedlungsstraßen, sind bisher noch keine entsprechenden Anordnungen ergangen, zu beantragen wären diese bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde. Entlang der Ortsdurchfahrten besteht derzeit durchgehend die Allgemeinregelung mit maximal 50 km/h. Ausnahme ist hier die Ortsdurchfahrt Erlach, hier wurde aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten durch eine Ausnahmeentscheidung eine Reduzierung auf 30 km/h angeordnet.
Da im Juli 2018 wieder die allgemeine Verkehrsschau in Großerlach stattfindet, wollte die Gemeindeverwaltung frühzeitig ein Stimmungsbild im Gemeinderat einholen, inwieweit etwaige Anträge hinsichtlich Geschwindigkeitsbegrenzungen vorzubringen wären.
Nach intensiver Aussprache fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1. generelle Reduzierung auf 30 km/h an Siedlungsstraßen (einstimmig)
2. keine über die bestehenden Regelungen hinausgehenden Anordnungen von Geschwindigkeitsreduzierungen an Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen (einstimmig)
3. Prüfungsauftrag an Verwaltung, ob hilfsweise Lärmgutachten von Gemeinden mit ähnlichem Verkehrsaufkommen herangezogen werden können zur Beurteilung, ob an der mit Abstand am stärksten frequentierten Ortsdurchfahrt der B14 in Großerlach eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h möglich und angebracht sein könnte (einstimmig bei 1 Enthaltung)
Ergänzend ist festzustellen, dass laut Straßenverkehrsrecht generell der Grundsatz der angepassten Fahrweise gilt. Dies bedeutet, dass die maximal zulässige (=angepasste) Geschwindigkeit situationsbedingt auch unterhalb der per Anordnung (Verkehrszeichen) festgesetzten Geschwindigkeit liegen kann. Leider zeigt die Erfahrung, dass vielen Verkehrsteilnehmern dies nicht bewusst, oder schlicht gleichgültig ist.
Bekanntgaben / Anfragen
- Die beauftragte Firma Rossaro Kanaltechnik wird in den nächsten Tagen mit den Sanierungsarbeiten an der Graber Kanalisation beginnen.
- Am 9. September wird in der Ortsmitte Grab zum zweiten Mal der Naturparkmarkt stattfinden. Hierbei werden neben Flächen der Gemeinde auch andere (private) Flächen benötigt. Die entsprechenden Anfragen haben teilweise bereits stattgefunden und bislang hat die Gemeinde nur Zustimmung erhalten.