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Nutzungsänderung – Wohnraum mit Tierpension und Einfriedung in Schönbronn, Oberer Weiler 3
Inhaltlich wird auf den Bericht aus der Sitzung des Ortschaftsrats verwiesen. Auch der Bauausschuss sah weder Möglichkeit, noch Anlass, das Einvernehmen zu versagen. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Neubau Garage mit Carport, Anbau Balkon und Terrasse, Unterfischbach 28
Die einzelnen geplanten Bauten und Anbauten befinden sich nicht innerhalb der geltenden Abgrenzungssatzung. Das Ausmaß der geplanten Bauten und Anbauten erschien den Mitgliedern des Bauausschusses im Hinblick auf die Nutzungsart des Grundstücks als Wochenendhaus insgesamt zu großzügig bemessen. Schließlich wurde entschieden, die Terrasse zu genehmigen, den Balkonanbau jedoch abzulehnen. Hinsichtlich der Garage und des Carports wurde die Sache an den Antragsteller mit der Aufforderung um Reduzierung zurück verwiesen.
Sanierung und Umbau bestehendes Wohnhaus, Nutzungsänderung Scheune zu Wohnraum, Büro und Lagerfläche, Neubau einer Garage, Liemersbach, Rottalstr. 45
Es handelt sich hierbei um ein aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gefördertes Vorhaben. Es entspricht der Umgebungsbebauung und der geltenden Gebietsklassifizierung, das Einvernehmen konnte vorbehaltlos erteilt werden.
Nachtragsgesuch: Errichtung eines Balkons mit Abstellraum in Altfürstenhütte, Gartenweg 1
Der Bauausschuss hatte hier ein schwierige Nuss zu knacken. Letztlich wäre aber für eine nachträgliche Genehmigung zwingend die Zustimmung der Angrenzer erforderlich gewesen. Diese haben aber bereits deutlich Ablehnung bekundet. Das Einvernehmen wurde darum versagt, was durchaus auch eine Verpflichtung zum Rückbau nach sich ziehen könnte. Gleichzeitig regte der Bauausschuss jedoch einen Schlichtungstermin vor Ort an. Bis dahin soll der Bau geduldet werden.
Neubau eines Einfamilienhauses in Grab, Limesweg 22
Das Einvernehmen konnte ohne eingehender Beratung erteilt werden.
Nutzungsänderung in einem Wohnhaus - Büro und Fitnessräume in Grab, Schwalbenflug 27
Auf den entsprechenden Bericht aus der Sitzung des Ortschaftsrats wird verwiesen. Auch der Bauausschuss vertrat schließlich mehrheitlich die Auffassung, dass das geschilderte Vorhaben in besagtem Plangebiet noch zumutbar sei und stimmte somit letztlich zu. Dabei wurden jedoch klare Grenzen hinsichtlich der Nutzungsintensität und etwaiger Erweiterungen gezogen.