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Errichtung Carport auf bestehender Garageneinfahrt, Grab, Steingasse 5, Flst. 38/6
Grundsätzlich bestand Einigkeit, dass dem Vorhaben aus bauleitplanerischer Sicht zugestimmt werden könnte, wenn es bei Berücksichtigung der bestehenden Grenzbebauung nicht gegen geltende Bestimmungen der LBO verstoßen würde. Das Einvernehmen musste darum versagt werden. Bei Einhaltung der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen könnte aber eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden.
Geräte- und Holzlageranbau mit Terrasse, Treppenhausanbau und Geländeauffüllung in Großerlach, In der Reute 13, Flst. 127/4 und 127/5
Die geplante Überschreitung des Baufensters durch die Anbauten, sowie die Geländeauffüllung im rückwärtigen Bereich des Anwesens, wurden als bauleitplanerisch vertretbar beurteilt. Sonstige baurechtliche Vorschriften werden eingehalten. Das Einvernehmen wurde erteilt.