Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Gemeinderatssitzung am 22.04.2004 - Bericht

Klarstellungssatzung Altfürstenhütte
Der Gemeinderat hat einstimmig die Klarstellungssatzung Altfürstenhütte beschlossen. Näheres ist der gesonderten Bekanntmachung zu entnehmen.

Konzeptionale Überplanung der kommunalen Wasserversorgung
Der Gemeinderat hat einstimmig die Erarbeitung einer Konzeption für die Wasserversorgung der Gemeinde an das Ingenieurbüro Riker & Rebmann aus Murrhardt vergeben. Diese soll eine eingehende Untersuchung und Bewertung der bestehenden Einrichtungen beinhalten und als Ergebnis die zukünftigen Möglichkeiten und notwendigen Maßnamen unter Berücksichtigung des Bedarfes und der zur Verfügung stehenden Wassermenge aufzeigen. Damit soll ein wichtiger Grundstein für eine dauerhafte und nachhaltige Sicherung der kommunalen Wasserversorgung gelegt werden. Besondere Bedeutung erhält diese Konzeption auch im Hinblick auf die Bezuschussung künftiger Maßnahmen aus Mitteln der sogenannten Fachförderung.

Straßenbaumaßnahmen
Der Gemeinderat hat einstimmig die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mannenweiler und Schweizerhof und der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Grab und Schöntalhöfle an die Firma Lukas Gläser GmbH aus Aspach vergeben. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist nur möglich, da sich dankenswerter Weise die Jagdgenossenschaft Grab mit einem großzügigen Zuschuss finanziell beteiligt.

Kreditaufnahme
Die Verwaltung wurde ermächtigt, zinsgünstige Kredite aus dem Sonderfond "Wachstumsförderung" der Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufzunehmen.

Komfortzuschlag
Der Landkreis hat die Fahrpreise für die Rufautoverkehre drastisch erhöht. Zahlten Verbundspassbesitzer im vergangenen Jahr noch 90 Cent, müssen seit 01.01.2004 1,60 Euro und zum 01.02.2004 ein zusätzlicher "Komfortzuschlag" in Höhe von 1,50 Euro und somit 3,10 Euro (!) bezahlt werden. Da der Rufautoverkehr auf der Grundlage eines Vertrages zwischen Landkreis, Gemeinde und Beförderungsunternehmen basiert, und die obengenannten Änderungen einer Vertragsänderung gleichkommen, bedürfen sie der Zustimmung der Gemeinden. Allerdings machte das Landratsamt Rems-Murr-Kreis deutlich, dass bei einem Nichtzustimmen, die jeweiligen Verträge über die Rufautoverkehre zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt würden. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung sahen sich somit schweren Herzens dazu genötigt, der Vertragsänderung zuzustimmen.
Man war sich dabei darüber einig, dass durch die Änderungen mit einem deutlichen Rückgang der Auslastung des Ruftaxis zu rechnen sei, der letztlich ebenfalls zur Einstellung des Angebots - mangels "Bedarfs" - durch den Landkreis führen würde. Dennoch sei dieses "Sterben auf Raten" dem "schnellen Tod" in diesem Fall vorzuziehen, da man dadurch Zeit gewinne, um nach alternativen Lösungen zu suchen.

Vereinsheim Großerlach
Aufgrund der finanziellen Situation der Sportfreunde Großerlach e.V. und der besonderen Bindung der Gemeinde in diesem Fall über bestehende Bürgschaften, hatte der Gemeinderat noch im vergangenen Jahr beschlossen, das Vereinsheim in Großerlach in das Eigentum der Gemeinde zu übernehmen.
Da die an die Sportfreunde gestellten Übernahmekonditionen zwischenzeitlich von diesen nahezu erfüllt wurde, konnte nun die Übernahme zum 01.04.2004 über einen notariellen Kaufvertrag beurkundet werden. Damit stellt das Vereinsheim seit dem 01.04.2004 eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Großerlach dar. Der Gemeinderat hat deshalb die Verwaltung beauftragt, den Entwurf einer Benutzungsordnung zu erarbeiten. Für die Übergangszeit findet die Bewirtschaftung der Gaststätte durch die Sportfreunde Großerlach gegen Erstattung der Betriebskosten an die Gemeinde statt.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de