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Folgende Bauangelegenheiten wurden vom Ortschaftsrat Grab in seiner Sitzung vom 7. August 2007 und vom Bauausschuss der Gemeinde Großerlach in seiner Sitzung vom 9. August 2007 beraten:
Anbau eines Balkons in Grab, Suzbacher Str. 54, Flst. 146/7
An ein bestehendes Wohnhaus soll ein Balkon angebaut werden. Ortschaftsrat und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Neubau eines Carports in Hohenbrach 20, Flst. 326/2
An ein bestehende Wohnhaus soll ein Carport angebaut werden, der zugleich als Terrasse dient. Ortschaftsrat und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen und baten aufgrund der besonderen Situation der Antragsteller die Fachbehörden ausdrücklich um wohlwollende Prüfung des Außenbereichvorhabens.
Bauvoranfrage – Errichtung einer Tierpension in Schönbronn, Finkenstr. 8, Flst.84/3
Das Baugesuch wurde zurückgezogen.
Folgende Bauangelegenheiten wurden am 09. August vom Bauausschuss beraten:
Ausbau Dachgeschoss in Wohnraum, Einbau von drei Dachgauben, Großerlach, In der Reute 7, Flst. 1080
Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen und kurzer Beratung erteilte der Bauausschuss sein Einvernehmen.
Ausbau einer Bühne in Therapieräume, Anbau eines Wintergartens in Großerlach, Amselweg 15, Flst. 407/5
Die Therapieräume sollen der therapeutischen Arbeit mit Kindern dienen. Übermäßiger Publikumsverkehr steht dabei nicht zu befürchten. Der geforderte Stellplatz konnte ausgewiesen werden. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.
Errichtung einer Remise und Aufstellung eines Lagercontainers, Helle Platte, Flst. 1166
Nach kurzer Beratung war man sich einig, dass die beantragte Remise genehmigt werden kann. Mehr Diskussionsbedarf bestand bezüglich der beantragten Aufstellung eines Lagercontainers. Die äußere Gestaltung des Containers mit Metallsandwichelementen wäre weder ortsüblich, noch würde es sich in das Landschaftsbild einfügen, zumal sich das Vorhaben im Außenbereich befindet. In Anlehnung an schlechte Erfahrungen aus einem vergleichbaren Fall signalisierte der Bauausschuss vorsorglich, dass auch eine zeitlich befristete Genehmigung nicht in Frage kommen würde. Man war sich darüber einig, dass der Antragsteller versuchen sollte, die erforderliche Unterstellfläche in der geplanten Remise unterzubringen, oder alternativ eine ortsübliche und landschaftsgerechte Gestaltung vorlegen sollte. In diesem Fall könne er von wohlwollender Prüfung ausgehen, da der Bedarf an Unterstellfläche an sich nicht in Frage gestellt wird.
Bauvoranfrage – Errichtung von Dachgauben an einem Wohnhaus in Großerlach, Schönblickstr. 3, Flst. 287/5
Der Antrag wurde vor der Sitzung zurück genommen.