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Wasserschutzgebiet „Oberes Rottal“
Die Gemeinde Großerlach steht bei diesem Thema in einem gewissen Interessenskonflikt. Sie hat einerseits als Trinkwasserversorgungsunternehmen ein ureigenes und existentielles Interesse am Schutz der Trinkwasserbezugsquellen und Tiefbrunnen, andererseits tangiert die Ausweisung von Schutzzonen unter Umständen die Möglichkeiten der ebenfalls wichtigen städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde.
Im Februar 2017 hatte der Gemeinderat bereits über die geplante Festsetzung des Wasserschutzgebietes beraten und Anregungen vorgebracht. Daraufhin wurden im Bereich der „Mohrenklingenquelle“ die Zone II geringfügig arrondiert und zusätzliche Flächen Richtung Westen mit Zone III ausgewiesen. Außerdem wurden im Bereich des Gewerbegebietes „Mainhardter Weg“ die Ausdehnung der Zone II unter Berücksichtigung der zu vermutenden Wasserscheide deutlich reduziert und mit Zone III belegt.
Trotzdem bleibt festzustellen, dass die Schutzzonen insgesamt sehr weiträumig gefasst wurden und die Siedlungsbereiche Neufürstenhütte und die umliegenden Teilorte komplett in Schutzzone III liegen, was - im Zusammenspiel mit zum Teil restriktiven Vorgaben in der Rechtsverordnung - zu Konflikten mit öffentlichen Aufgaben wie Abwasserbeseitigung oder Verkehrswege führen würde, aber auch für private Grundstückseigentümer Einschränkungen bedeuten würde. Vor allem letzteres sorgte für deutliche Kritik einzelner Gemeinderatsmitglieder.
Daraus resultierte sodann auch ein Beschlussantrag aus dem Gemeinderat, die Schutzgebietszonen für die Trinkwasserversorgung vollständig aus den Siedlungs- und Erschließungszonen zurück zu nehmen, ungeachtet der hydrogeologischen Verhältnisse und Berechnungen hinsichtlich der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Nach längerer Diskussion schloss sich das Gremium mehrheitlich dem Verwaltungsvorschlag an, in der Stellungnahme zu fordern, dass eine Reduzierung bzw. Zurücknahme der Schutzzone II + III auf die zur Sicherung der Trinkwasservorkommen zwingend notwendige Ausdehnung zu prüfen und vorzunehmen ist. Dabei sollten, soweit vertretbar, Siedlungs- und Erschließungszonen von Schutzzonen möglichst ausgenommen werden. Damit sollen öffentliche Interessen der Gemeinde und private Interessen von Grundstückseigentümern soweit wie möglich berücksichtigt werden. Aber im Zweifel müsse jedem bewusst sein, dass die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigem Trinkwasser private Einzelinteressen überwiegen müsse.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat sodann die weiteren von der Gemeindeverwaltung konkret vorgeschlagenen Anregungen/Forderungen betreffend den Textteil der Verordnung, wie z.B. die Streichung des ausnahmslosen Verbots von Unterflurtanks in den Schutzzonen III oder die erheblichen Verbote und Einschränkungen beim Straßen- und Wegebau. Abschließend schlägt die Gemeinde Großerlach in ihrer Stellungnahme auch eine deutliche Vereinfachung bei der Regelung des Bestandsschutzes vor.
Sanierung Rösersmühlenstraße
Der Gemeinderat hatte die „Rösersmühlenstraße“ als vordringliche Sanierungsmaßnahme beschlossen. Erste Priorität hat hier zweifellos die Hochstrecke, ebenfalls hohe Dringlichkeit aber auch die Gefällstrecke ins Rottal. Zwischenzeitlich wurden mit diversen Fachfirmen und Fachleuten Handlungsalternativen beraten. Bohrkernuntersuchungen hatten ergeben, dass das Material nicht teerhaltig ist und das anfallende Fräsgut als Recyclingmaterial z.B. im Waldwegebau verwendet werden kann. Eine kostenintensive Entsorgung ist somit nicht erforderlich. Außerdem ist der vorhandene Unterbau – mit wenigen punktuellen Ausnahmen – ausreichend tragfähig und belastbar. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wurde im Vergleich zum ursprünglich angedachten „Kaltrecyclingverfahren“ empfohlen, die Oberfläche mit 1-2 cm abzufräsen und anschließend einen doppelten Dünnschichtbelag (DSK) einzubauen. Bei einer Begehung mit Vertretern der beiden GR-Fraktionen einigte man sich darauf, die Sanierung im DSK-Verfahren durchzuführen, vorrangig der Abschnitt Hochstrecke. Alternativ sollten die Kosten für eine Komplettsanierung von Hoch- und Gefällstrecke abgefragt werden. Allerdings müssten an punktuellen Abschnitten Vorarbeiten bezüglich der Tragfähigkeit geleistet werden. Außerdem müssten die wasserableitenden Gräben und die Fahrbahnschultern ertüchtigt werden.
Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin bei Fachfirmen Angebote für das DSK-Verfahren eingeholt, zum einen die Sanierung der Hochstrecke (ca. 5.000 m²) und alternativ die Hoch- und Gefällstrecke (ca. 10.000 m²). Beide Angebote ohne die vorgenannten Vorarbeiten.
Günstigster Bieter ist die Firma VSI mit einem Angebotspreis von 50.723,75 Euro bzw. 92.272,60 Euro. Die Ersparnis bei einer gemeinsamen Durchführung der Hoch- und Gefällstrecke beträgt mehr als 6.000 Euro. Unter Berücksichtigung der notwendigen Vor- und Randarbeiten wäre bei einer Gesamtsanierung dennoch mit einem Investitionsvolumen von rund 120.000 € zu rechnen. Dies sei eine gewaltige Summe, andererseits hätte man damit dann aber eine wichtige und großflächige Verbindungsstraße erledigt, schloss BM Jäger seinen Sachvortrag.
Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Chance der Mitteleinsparung durch eine Komplettvergabe zu nutzen. Die Gesamtstrecke soll durch eine Konzentration der Mittalansätze aus beiden Haushaltsjahren in 2018 saniert werden. Notwendige Vorarbeiten müssen in 2017 durchgeführt werden, hierfür sollen Mehreinnahmen aus Grundstückserlösen zur Deckung beitragen.
Bekanntgaben
Berichte aus früheren Sitzungen finden Sie hier