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Folgende Bauangelegenheiten wurden vom Bauausschuss in der Sitzung vom 10. Mai 2007 beraten:
Errichtung Gartenhaus (Geräteschuppen) in Altfürstenhütte, Gartenweg 8, Flst. 71
Für das geplante Gartenhaus war eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich, da es sich außerhalb des Baufensters befindet. Im fraglichen Baugebiet wurde bereits einmal eine Befreiung für ein Gartenhaus erteilt. Die Ratsmitglieder waren sich einig, dass die Ziele des Bebauungsplans durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden und erteilten ihr Einvernehmen.
Hallenneubau mit Bürotrakt in Großerlach, Mainhardter Weg, Flst. 449/2
Das Vorhaben entsprich mit einer Abweichung dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mainhardter Weg II. Bezüglich der EFH (Erdgeschossfußbodenhöhe) war eine Befreiung erforderlich. Diese sollte um einen Höhenmeter nach oben verschoben werden. Nur so konnte ein ausreichendes Gefälle für die Hoffläche erreicht werden. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Nutzungsänderung – Wohnraum EG in Geschäft für Kinderbedarf in Großerlach, Stuttgarter Str. 11, Flst. 13
Der Bauausschuss begrüßte das Vorhaben grundsätzlich, da sich dadurch das örtliche Angebot weiter verbessern würde. Unzureichend war lediglich die Bereitstellung ausreichender Stellplätze dargelegt. Unter dem Vorbehalt, dass die Stellplatzfrage noch geklärt werden muss wurde das Einvernehmen erteilt.
Die folgenden Bauangelegenheiten wurden zuvor am 08. Mai 2007 auch im Ortschaftsrat Grab beraten:
Nutzungsänderung – Wohnraum mit kleiner Tierpension, in Schönbronn, Güldenklingenweg 6, Flst. 25 und 38/5
Unabhängig von den seitens des Landratsamts nachträglich angeforderten Planunterlagen zur genauen Raumaufteilung im Inneren des Gebäudes, sahen sich Ortschaftsrat und Bauausschuss in der Lage, ihr Einvernehmen vorab zu erteilen.
Neubau einer Schleppdachgaube in Mannenweiler, Flst. 303
Auch hier konnte das Einvernehmen ohne großen Beratungsbedarf erteilt werden.