Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 27.04.2017 - Bericht

Neugestaltung der Hartplatzfläche
Der Hartplatz und die Leichtathletikanlage (Laufbahn und Sprunggrube) am Sportgelände Großerlach sind bekanntermaßen in sehr schlechtem Zustand und bedürfen einer grundlegenden Sanierung. Aufgrund anderer Prioritäten und fehlender Finanzmittel musste das Thema immer wieder aufgeschoben werden. Auch eine zwischenzeitlich angedachte Teilsanierung von Laufbahn und Sprunggrube scheiterte zunächst an den hohen Kosten (74.000 Euro).
Aufgrund aktueller Entwicklungen würde sich nun die Möglichkeit anbieten, das Hartplatzgelände durch eine Auffüllung auf das Niveau des Rasenplatzes anzuheben. Die aus der Auffüllung resultierenden Einnahmen in Ergänzung zu den derzeit laufenden Pachteinnahmen aus der vorübergehenden Nutzungsüberlassung an ein örtliches Unternehmen, könnten einen wesentlichen Finanzierungsbeitrag für eine Neuanlage leisten. Die Gemeindeverwaltung hat diesbezüglich mit Fachplanern Verbindung aufgenommen, mit dem Ziel, einen Planentwurf für die Auffüllung und die Neuanlage nebst einer Einnahmen-Ausgabenrechnung zu erstellen.
Der Gemeinderat fasste nun einstimmig einen Grundsatzbeschluss, dass eine Auffüllung des Geländes mit anschließender Neuanlage von Sportflächen vorgesehen wird. Die Sportflächen sollen folgende Mindestanforderungen genügen:
- Naturrasensportplatz mit einer Spielfeldgröße von möglichst 45 x 90 m als Trainings- und Ausweichspielfeld für Fußball
- 50-Meter-Tartan-Laufbahn und Weitsprunganlage mit Anlauf und Sandgrube für den Grundschulsport
Sofern noch ausreichend Restflächen und Mittel zur Verfügung stünden, wäre ergänzend das Anlegen eines asphaltierten Freizeitspielfeldes mit Street-Soccer-Toren und Basketballkorb denkbar, wobei diese Flächen dann auch bei größeren Veranstaltungen als zusätzliche Parkflächen dienen könnten. Dies steht aber ausdrücklich noch unter Vorbehalt. Vorrangig sind der Trainingsplatz und die Schulsportanlagen.
Beim Trainingsplatz hat man sich bewusst für einen Naturrasenplatz entschieden. Ein Tartan- oder Kunstrasenplatz kommt aus Kostengründen nicht in Frage. Entgegen landläufiger Meinungen, liegen die jährlichen Unterhaltungskosten eines bereits in der Anschaffung deutlich teureren Kunstrasenplatzes mindestens vergleichbar hoch, wie bei einem Naturrasenplatz. Auch eine Bewässerungsanlage wäre dennoch erforderlich. Zudem müssten hierfür aber zusätzliche Geräte beschafft und unterhalten werden und nach spätestens 15 Jahren müsste der Belag vollständig ausgetauscht und neu angelegt werden.
 
Hundetoiletten
Im diesjährigen Haushaltsplan sind 2.000,00 € für die Anschaffung und Installation sogenannter Hundetoiletten eingestellt. Der Ortschaftsrat Grab hat nun die Beschaffung und Installation von Hundetoiletten vorrangig am Verbindungsweg von Grab zum Limesgelände, und soweit möglich ergänzend an der Verbindung von der Lange Straße zum Schwalbenflug beantragt. Die Dorfgemeinschaft Grab hat außerdem signalisiert, die Anschaffung finanziell zu unterstützen.
Auf Vorschlag aus dem Gemeinderat wurde, nach kurzer Aussprache, einstimmig beschlossen, dass zunächst im Bereich Grab, entsprechend dem Antrag des Ortschaftsrats, Hundetoiletten an den beiden Strecken aufgestellt werden sollen. Auf dem Wanderparkplatz zwischen Alt- und Neufürstenhütte soll ebenfalls eine Hundetoilette installiert werden, sowie an der Strecke von der Großerlacher Siedlung in Richtung Feuerwehrfestplatz, hier werden eventuell zwei Hundetoiletten erforderlich sein. Die Wartung und Leerung wird vom kommunalen Bauhof im Wege der sogenannten „Müllrunde“ vorgenommen, wobei Bürgermeister Jäger deutlich machte, dass sich der Mehraufwand hierbei solange in vertretbarem Rahmen halten würde, solange man die Hundetoiletten nicht inflationär auf der gesamten Gemarkung verteile, sondern sich auf die wenigen „Brennpunkte“ entlang stark frequentierter „Gassistrecken“ beschränke.
 
Vereinsheim Großerlach / Hallenbenutzungsgebühren
Auf den erfolgten Aufruf im Mitteilungsblatt an mögliche Pachtinteressenten sind keinerlei Anfragen oder Bewerbungen eingegangen. Somit wird das Vereinsheim künftig als öffentliche Einrichtung genutzt. Der Gemeinderat hat einstimmig eine entsprechende Benutzungsordnung beschlossen. Das Vereinsheim steht damit künftig grundsätzlich allen Vereinen oder Institutionen zur Verfügung und kann auch von Privatpersonen für Feierlichkeiten o.ä. angemietet werden. Vorrang haben jedoch ausdrücklich die Sportfreunde Großerlach für die Bewirtung bei Fußballheimspielen und die interne Nutzung beim Trainingsbetrieb. Man war sich einig, dass das Vereinsheim im künftigen Betrieb und Ausstattung weiterhin als „Sportfreunde-Heim“ wahrgenommen und gehandhabt werden soll.
Für die Anmietung des Vereinsheimes (Übungsbetrieb ist gebührenfrei) wird eine Gebühr von 100 Euro je Tag erhoben, die Nutzung von Küche und Terrasse ist hierbei enthalten.
Im Zuge der erstmaligen Gebührenfestsetzung für das Vereinsheim wurden auch die Gebühren für die Anmietung der Gemeinschaftshäuser Neufürstenhütte und Liemersbach angepasst. Für Neufürstenhütte werden künftig 80 Euro (inkl. Küche) anstatt bisher 50 Euro + 15 Euro Küchennutzung erhoben. Im derzeit im Bau befindlichen Liemersbacher Gemeinschaftshaus werden künftig ebenfalls 80 Euro (inkl. Küche) anstatt bisher 30 Euro + 10 Euro erhoben.
Auch hier gilt, dass die regelmäßige Nutzung durch örtliche Vereine für Übungsabende, vereinsinterne Treffs und Vorträge usw. wie bisher unverändert gebühren- und mietfrei bleibt. Dass die Gemeinde Großerlach für ihre öffentlichen Einrichtungen die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten unter Verzicht auf einen wesentlichen Deckungsbeitrag der Vereine trägt, dient der örtlichen Vereinsförderung.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de