Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 23.03.2017 - Bericht

Breitbandausbau: Sachstand
Für die von der TKT-Teleconsult durchgeführte Breitbandstudie war als Ausbauziel eine zu 100 % flächendeckende für alle Haushalte verfügbare Mindestbandbreite von 50 Mbit/s asymmetrisch, und für ausgewiesene Gewerbegebiete mindestens 50 Mbit/s symmetrisch vorgegeben. Im Ergebnis der Studie wurde festgehalten, dass nach wie vor Bereiche mit Bandbreiten unter 30 Mbit/s ohne Selbstverpflichtung eines Branchenunternehmens zum Ausbau innerhalb der nächsten drei Jahre vorliegen.
Ein Vergleich zwischen Wirtschaftlichkeitslückenmodell und Betreibermodell für einen flächendeckenden Ausbau fiel eindeutig zugunsten des Wirtschaftlichkeitslückenmodells aus. Dabei werden die „weißen Flecken“ durch den Bau von Glasfaserverbindungen zu bestehenden KVZ´s (FTTC), und von dort (zunächst) über das bestehende Kupfernetz in die Grundstücke angebunden. Nur Grundstücke, bei welchen dadurch die Mindestbandbreite von 50 Mbit/s nicht erreicht werden kann, werden direkt über Glasfaser angebunden (FTTB). Eine Grobkostenschätzung der TKT ergab hierfür ungedeckte Gesamtkosten von rund 3,6 Mio Euro. Abzüglich der erhofften Förderung verbliebe bei der Gemeinde ein Eigenanteil von rund 0,6 Mio Euro. Beim Betreibermodell wäre mit mindestens den doppelten Investitionskosten zu rechnen. So beträchtlich diese Summen auch erscheinen, hat sich gezeigt, dass sich die jahrelangen intensiven Bemühungen bezüglich des Breitbandausbaus und das unablässige Nachhaken bezahlt machen. Denn einiges an erforderlicher Grundinfrastruktur wurde im Rahmen des Modellprojektes 2009 und in der 2015 durch Bürgermeister Jäger erwirkten Eigenausbauerklärung der Deutschen Telekom AG bereits geschaffen. Ohne diese wichtigen Zwischenschritte hätte mit einem deutlich höheren Eigenanteil (ca. 1,2 – 1,5 Mio €) gerechnet werden müssen.
Um den Stichtag für eine Antragstellung am 28.02.2017 nicht zu versäumen, hat der Gemeinderat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung (23.02.2017) die erforderlichen Beschlüsse zur Antragstellung und Umsetzung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells gefasst und zugleich die erforderlichen Eckdaten für die Finanzierung der Gesamtinvestition und der Deckung des Eigenanteils in den Haushaltsjahren 2017 – 2019 beschlossen. Die Maßnahme soll in einer interkommunalen Kooperation unter der Federführung der Stadt Murrhardt, mit Althütte und Sulzbach/Murr erfolgen, was die Erfolgsaussichten für eine Bewilligung der Förderung deutlich erhöht. Der gemeinsame Förderantrag wurde inzwischen eingereicht. Ohne finanzielle Unterstützung von Bund und Land wird das Projekt für die Kommunen nicht zu schultern sein. Sobald der erhoffte Bewilligungsbescheid vorliegt, wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt, danach geht es in das Ausschreibungsverfahren. Erklärtes Ziel der Bundesförderung und der beteiligten Kommunen ist eine Umsetzung und Realisierung der Gesamtmaßnahme bis Ende 2019.
 
Breitbandausbau: Finanzierung (Nachtragshaushalt 2017)
Die Finanzierung dieser Maßnahme machte eine Änderung des im Januar beschlossenen Haushaltsplans 2017 (Nachtragshaushalt) notwendig. Neben Verschiebungen von Maßnahmen, wie die Sanierung der Dächer der Feuerwehrfahrzeughalle und des Feuerwehrschuppens oder der Sanierung des Lehrerwohngebäudes, geringen Kürzungen bei diversen Haushaltsansätzen sowie der Verzicht auf den geplanten Schuldenabbau (je 140.000 Euro in 2018 und 2019) und der Aufstockung der allgemeinen Rücklage (86.000 Euro), ist auch eine zum 01.01.2017 rückwirkende Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und der Gewerbesteuer um jeweils 15 v.H. erforderlich. Damit lägen die Hebesätze jedoch immer noch im Kreisdurchschnitt. Durch die Erhöhung der Hebesätze erhält die Gemeinde kalkulierte Mehreinnahmen von derzeit rund 22.500 Euro pro Jahr. Für die Steuerpflichtigen selbst hält sich die Auswirkung der Anpassung der Hebesätze im Vergleich zum Mehrwert einer zeitgemäßen Internetanbindung in vertretbarem Umfang. Für ein beispielhaftes Einfamilienhaus (800 m² Grundstück) beträgt die Erhöhung Der Jahressteuer rund 20,00 Euro. Ein Gewerbebetrieb, der derzeit etwa 10.000 Euro Gewerbesteuer zahlt, müsste mit einer Mehrbelastung von rund 400 Euro rechnen.
In diesem Zusammenhang machte Bürgermeister Jäger deutlich, dass der Breitbandausbau zwar Anlass, aber nicht der alleinige Grund für diese Steuererhöhung ist. Die Mehreinnahmen sollen der Gemeinde auch künftig einen etwas größeren Spielraum für wichtige und dringend anstehende Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen in die Infrastruktur ermöglichen. Außerdem spiele es bei der Bewilligung von Förderanträgen, beispielsweise aus dem Ausgleichstock, eine bedeutende Rolle, dass eigene Einnahmemöglichkeiten der Kommunen auch hinreichend ausgeschöpft werden. Nach einer ausführlichen Diskussion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Änderung der Hebesatzsatzung und den vorgestellten Nachtragshaushalt nebst Haushaltssatzung.
 
Erweiterung Gewerbegebiet
Die Firma DIS Daten-IT-Service GmbH hat dringenden Erweiterungsbedarf. Auch seitens der Betreiberfamilie der „Fischerkate“ wurde signalisiert, dass in absehbarer Zeit Bedarf an zusätzlichen Flächen besteht. Nach verschiedenen Abstimmungsgesprächen mit den Grundstückseigentümern ist man übereingekommen, aus Gründen der Vereinfachung und der Kostenersparnis in einem gemeinsamen Verfahren die städtebaulichen Voraussetzungen für die Erweiterung zu schaffen.
Der Planbereich entspricht der im Flächennutzungsplan enthaltenen gewerblichen Entwicklungsfläche mit einer Fläche von ca. 2,1 ha. Die Bauflächen befinden sich im Eigentum der Antragsteller, die Wegfläche in Gemeindeeigentum. Die Fläche südlich der Straße soll als Mischgebiet und nördlich als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die örtlichen Bauvorschriften der Bebauungspläne „Mainhardter Weg“ bzw. „Mainhardter Weg II“ sollen grundsätzlich angewandt werden. Mit den beiden Grundstückseigentümern wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in welchem sich diese verpflichten, sämtliche Planungskosten zu übernehmen, die Erschließung auf eigene Kosten durchzuführen und dann die Erschließungsanlagen unentgeltlich auf die Gemeinde zu übertragen.
Der Gemeinderat begrüßte ausdrücklich das Vorhaben und fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss.
 
Straßensanierung
Für Sanierungsmaßnahmen stehen im aktuellen Haushaltsplan 46.000 Euro zur Verfügung. Zwischenzeitlich hat eine Begehung einiger Gemeindestraßen mit Fachleuten der Straßenbauverwaltung stattgefunden. Das überschlägige Investitionsvolumen für Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen liegt hiernach im siebenstelligen Bereich. Nach Ansicht der Fachleute besteht aus Gründen der Verkehrssicherheit dringender Handlungsbedarf bei der Hochstrecke der Rösersmühlenstraße. Hierbei wird empfohlen, die vorhandene Decke abzufräsen und soweit möglich als Unterbau wieder vor Ort einzubauen (Kaltrecycling). Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann, z.B. mittels Dünnschichtverfahren eine neue Verschleißdecke aufgebracht werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, in 2017 auf der Rösersmühlenstraße Sanierungsarbeiten durchzuführen. Auf Vorschlag von BM Jäger wird mit je einem Vertreter der Gemeinderatsfraktionen die genaue Durchführung vor Ort besprochen.
 
Vereinsheim Großerlach
Seit Anfang Dezember 2016 ist das Vereinsheim Großerlach am Sportplatz wegen grundlegenden Sanierungsbedarfs geschlossen, das Pachtverhältnis wurde beendigt. Die aktiven Fußballer der Sportfreunde haben seitdem unter der Federführung von Sven Müller und in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung die Küche und den Thekenbereich saniert. Wo erforderlich, wurden neue Geräte und neues Edelstahl-Mobiliar in Edelstahlausführung eingebaut, Ausbesserungsarbeiten an Boden und Wänden vorgenommen und sogar teilweise die Wandfliesen erneuert. Auch wurden die Abflüsse und Kanäle befahren und gereinigt. Die Fenster im Küchenbereich und das seitherige Personal-WC wurden ebenfalls erneuert. Bürgermeister Christoph Jäger lobte die hervorragende Arbeit der Fußballer. Die Kosten für Material, Mobiliar, Sanitär- und Fensterarbeiten belaufen sich derzeit auf rd. 10.000 Euro.
Aus Sicht der Verwaltung wird es schwer sein, das Vereinsheim künftig wieder als konzessionierte Gaststätte verpachten zu können. Auf Anregung aus dem Gemeinderat hin, soll aber ein entsprechender Aufruf im Mitteilungsblatt erfolgen.
Bis zu einer eventuellen Neuverpachtung soll das Vereinsheim als öffentliche Einrichtung genutzt werden. „Erstzugriff“ erhalten hierfür aus praktischen Gründen, aber auch in Anerkennung des enormen ehrenamtlichen Einsatzes bei den laufenden Sanierungsarbeiten, die Sportfreunde für die Bewirtung bei Fußballheimspielen und die interne Nutzung beim Trainingsbetrieb. Darüber hinaus soll es künftig von Vereinen und Privatpersonen angemietet werden können. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dieser Vorgehensweise zu.
 
Hochbehälter Hohenbrach
Im neuen Hochbehälter Hohenbrach sind die Edelstahlbehälter fertig eingebaut. Eine röntgentechnische Überprüfung, ob die Schweißnähte der künftigen Belastung standhalten, erfolgt in diesen Tagen.
Zwischenzeitlich ist die Ausschreibung zur technischen Ausrüstung des Hochbehälters Hohenbrach und des Pumpwerks Hohenbrachquellen erfolgt. Das LOS 1 „Hydraulik“ beinhaltet die hydraulische Ausrüstung des Hochbehälters Hohenbrach mit Ultrafiltrationsanlage und UV-Desinfektion sowie die hydraulische Ausrüstung des Pumpwerks Hohenbrachquellen und die Ausrüstung von vier Druckreduzierungsschächten. Günstigster von sechs Bietern war die Firma Keller Industriemontagen mit einem Angebotspreis von 249.929,95 Euro brutto. Das LOS 2 „Elektro- und EMSR-Technik“ beinhaltet die elektrische Ausrüstung und EMSR-Technik für den Hochbehälter Hohenbrach und das Rohwasserpumpwerk Hohenbrachquellen. Von zehn eingegangenen und wertbaren Angeboten, war das der Firma Wittinger aus Denkendorf mit 126.822,76 Euro brutto das günstigste. Die Angebotssummen der beiden Lose liegen unter der ursprünglichen Kostenberechnung (404.600 Euro brutto).
Der Gemeinderat folgte einstimmig der Empfehlung des beauftragten Ingenieurbüros Riker + Rebmann und der Verwaltung und vergab die Aufträge an die jeweils günstigsten Bieter.
 
Regionalverkehrsplan
Die Gemeinde hat die Gelegenheit erhalten, zu der derzeit laufenden Fortschreibung des Regionalverkehrsplans (RVP) für die Region Stuttgart Stellung zu nehmen. Dieser stellt ein Handlungskonzept für die zielorientierte Weiterentwicklung des Verkehrs in der Region Stuttgart dar. Als vorrangige Zielsetzung soll dieses Konzept Maßnahmen im Straßen- und Schienenverkehr zur Gewährleistung einer zukunftsfähigen Mobilität aufzeigen.
Obwohl die Gemeinde Großerlach nicht unmittelbar von baulichen (Ausbau-)Maßnahmen betroffen ist, können Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden. So wird im Regionalverkehrsplan weder auf die derzeit in der politischen Diskussion befindliche PKW-Maut, noch auf die Ausweitung der LKW–Maut auf Bundestraßen eingegangen. Eine hierdurch bedingte Zunahme des Verkehrsaufkommens auf der B14 kann nach den diesbezüglichen Erfahrungen nach Einführung der LKW-Maut nicht ausgeschlossen werden. Durch eine mögliche Ortsumfahrung Oppenweiler, den vierspurigen Ausbau der B14 bis Backnang und den Ausbau des Autobahnzubringers nach Mundelsheim, wird die Attraktivität der B14 für den überörtlichen Verkehr erhöht, was zu einer spürbaren Zunahme des Verkehrsaufkommens und somit einer erheblichen Mehrbelastung für die Großerlacher Bevölkerung, insbesondere im Hauptort Großerlach entlang der B14 als Ortsdurchfahrt, führen könnte. Der Gemeinderat gab der Gemeindeverwaltung darum einstimmig grünes Licht, eine entsprechende Untersuchung dieser möglichen Folgen im Rahmen der Fortschreibung des Regionalverkehrsplans zu fordern. Hierbei solle auch auf mögliche Gegenmaßnahmen, bzw. in der Folge notwendige Maßnahmen hinsichtlich Verkehrssicherheit und der Reduzierung von Emissionen, eingegangen werden. Sollten unter anderem wegen des Erreichens von Grenzwerten durch Ausweichverkehr Gegenmaßnahmen erforderlich werden, dürfen diese bezüglich der Kosten nicht zulasten der Gemeinde Großerlach gehen.
 
Bekanntgaben
Ende der letzten Woche haben die beauftragten „Erlacher Arbeitshilfen“ die Kellerdecke betoniert. Der für die Gebäudeaufstellung notwendige Kran wurde aufgestellt, die Firma Mangold aus Oberrot plant, noch vor Ostern mit den Holzbauarbeiten zu beginnen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de