Gemeinde Großerlach

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Sitzung von Ortschaftsrat (07.03.2017) und Bauausschuss (09.03.2017) - Bericht

Über folgende Bauangelegenheiten wurde im Ortschaftsrat Grab am 07.03.2017 und im Bauausschuss am 09.03.2017 beraten:
 
Neubau von 2 Gebäuden mit 11 Ferienwohnungen, Tiefgarage, Fahrradschuppen u.a. / Abbruch der vorhandenen Scheune – Schönbronn, Güldenklingenweg 7, Flst.Nr. 18
Das Baugesuch wurde bei der ersten Vorlage abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Umgebungsbebauung bezüglich der maximalen Anzahl der Vollgeschosse und einer sich einfügenden Straßenabwicklung bei den Gebäudehöhen zu berücksichtigen sei. Im nun geänderten Baugesuch wurden die entsprechenden Punkte in Abstimmung mit der zuständigen Baurechtsbehörde baurechtskonform eingearbeitet. Man war sich bewusst, dass insbesondere das zur Ortsmitte hin gelegene Gebäude dennoch recht groß ausfallen würde. Aber es entspricht nun den baurechtlich durchsetzbaren Vorgaben. Das zweite Gebäude wurde zugunsten einer stimmigen Straßenabwicklung bezüglich der Höhe deutlich reduziert. Positiv anerkannt wurde auch die geplante Bebauung mit zwei getrennten Baukörpern. Dies würde im Vergleich zu einem denkbaren Komplettkomplex die Gesamtwirkung deutlich auflockern. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
 
Errichtung von 2 Werbeschildern in Grab, Schwalbenflug 44, Flst. 110
Da es sich bei dem Vorhaben um Eigenwerbung für das ansässige Kosmetikstudio handeln soll, war man sich einig, dies grundsätzlich zuzulassen. Es müsse aber sichergestellt sein, dass eine Beeinträchtigung des Verkehrs (Sichtfeld) ausgeschlossen wird, was aus den Planunterlagen nicht klar hervorging. Das Gesuch wurde zur Klärung zurückgewiesen. Dabei wurde die Gemeindeverwaltung ermächtigt, in Abstimmung mit den Antragstellern und dem Landratsamt letztlich dann die Genehmigung zu erteilen.
 
 
Der Bauausschuss hatte darüber hinaus über folgenden Bauantrag zu beraten:
 
Neubau landwirtschaftlicher Geräteschuppen, Neufürstenhütte, Anhöhe 31, Flst.Nr. 180
Das Einvernehmen wurde davon ausgehend, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, nach kurzer Beratung erteilt.

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