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Wasserschutzgebiet „Oberes Murrtal“
Quellen und Tiefbrunnen die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, genießen einen hohen Schutzrang. Um negative Beeinträchtigungen zu verhindern, sind entsprechend Wasserschutzgebiete auszuweisen. Für die Tiefbrunnen und Quellen der Gemeinden Großerlach und Mainhardt sollen in einem gemeinsamen Verfahren die Wasserschutzgebiete (WSG) neu ausgewiesen werden. Aufgrund der Überschneidung mit bestehenden Schutzgebieten haben die zuständigen Wasserbehörden empfohlen, ein gemeinsames großes „WSG Oberes Rottal“ unter Einbeziehung der bestehenden WSG auszuweisen. Die Federführung für das Verfahren hat das Landratsamt Schwäbisch Hall.
Es wurden die Grunddaten der betroffenen Gemeinden zusammengeführt und in die Planunterlagen eingearbeitet. Parallel dazu wurde vom Landratsamt Schwäbisch Hall der Entwurf einer Rechtsverordnung (RVO) erstellt. Auf Anregung der Gemeinde Großerlach wurden gewisse Verbote nochmals spezifiziert, so wurde das generelle Verbot der Beweidung und Ausbringung von Festmist in den Zonen II auf bestimmte einzelne Flächen im unmittelbaren Nahbereich der Brunnen und Quellen beschränkt.
Nachdem Mitte 2015 vom Umweltministerium eine neue Arbeitshilfe für Schutzbestimmungen im WSG erlassen worden ist, wurde die Rechtsverordnung entsprechend überarbeitet.
Herr Andreas Krumwieh vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis erläuterte dem Gemeinderat den Entwurf der Rechtsverordnung und die vorliegenden Pläne und beantwortete Fragen aus dem Gremium.
Aufgabenstellung von Gemeindeverwaltung und Gemeinderat ist hierbei, die Interessen als Träger der für die Daseinsvorsorge existentiellen öffentlichen Trinkwasserversorgung wahrzunehmen. In den nächsten Wochen werden nun die Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie das öffentliche Auslegungsverfahren durchgeführt. Eine Abwägung möglicher Einwände von Trägern öffentlicher Belange oder Grundstückseigentümern im folgenden Anhörungsverfahren obliegt den zuständigen Unteren Wasserbehörden.
Konzeption Regenwasserbehandlung
Aufgrund neuer Rechtsvorschriften wurde die Gemeinde Großerlach aufgefordert, bis Ende des Jahres eine umfassende Untersuchung der Regenwasserbehandlung im gesamten Gemeindegebiet durchzuführen. Mit der Untersuchung der Regenüberlaufbecken Großerlach, Grab, Schwalbenflug, Liemersbach, Neufürstenhütte und Altfürstenhütte sollen folgende Leistungen abgedeckt werden:
- Prüfung der Einzugsgebiete auf Größe und Befestigungsgrad
- Zuordnung der Einwohner je Einzugsgebiet
- Erhebung von Einzeleinleitern (Großverbrauchern)
- Ermittlung Beckenvolumen einschließlich Volumen der Zulaufkanäle
Ziel der Untersuchung ist die Optimierung der Regenwasserbehandlungsanlagen mit Anpassung der Beckenvolumen bzw. Zulaufmengen zu den Kläranlagen. Als Grundlage wird neben dem aktuellen IST-Zustand auch der PROGNOSE-Zustand zu ermitteln sein.
Das Vorliegen einer solchen Konzeption ist Voraussetzungen für künftige Fachförderungen bei Maßnahmen an den Regenüberlaufbecken.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig das Ingenieurbüro Riker und Rebmann mit der Untersuchung und Konzeptionierung zum Angebotspreis 10.870,65 Euro.
Kanalerstinspektionen in Neufürstenhütte und Liemersbach
Die Gemeinden sind verpflichtet, Erstinspektionen ihres Kanalnetzes durchzuführen. Für den Bezirk Grab lag die Erstinspektion bereits vor, im vergangenen Jahr wurde die Zustandsbeurteilung des Großerlacher Kanalnetzes durchgeführt. Die Datenauswertung und Fortführung der Kanaldatenbank stehen noch aus.
Abschließend stehen noch die Kanalnetze in Neufürstenhütte und Liemersbach zur Erstinspektion an. Dies entspricht einer Kanallänge von 6,3 km und 220 Schächten. Hierfür werden inklusive Ingenieurleistungen Kosten i.H.v. ca. 41.000 Euro veranschlagt. Im Haushaltsplan 2017 sind für diese Maßnahme 45.000 Euro eingestellt. Verbleibende Mittel sollen, gemäß Rücksprache mit dem Geschäftsbereich Umwelt des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, direkt zur Behebung äußerst dringender Schäden verwendet werden.
Der Gemeinderat gab einstimmig grünes Licht für die Ausschreibung der Leistungen zur Erstinspektion und Vergabe an den günstigsten Bieter. Die Verwaltung wurde darüber hinaus ermächtigt, verbleibende Mittel des Haushaltsansatzes für die dringendsten Kanalsanierungsmaßnahmen zu verwenden, insbesondere hierfür die Ausschreibung und Vergabe durchzuführen.
Sanierung Bubentoilette in der Grundschule
Nachdem in der Grundschule im letzten Jahr die Mädchen-Toiletten grundlegend saniert wurden, soll im Sommer die Sanierung der Buben-Toiletten erfolgen, im Haushaltsplan stehen 15.000 Euro bereit.
Derzeit sind 4 WC´s und 5 Urinale vorhanden, die Urinale wurden 2002 eingebaut. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die bisher 4 WC-Kabinen auf künftig 2 WC-Kabinen zu reduzieren, und daneben 2 Urinale nebst Schamwand zu installieren. Auf Anregung aus dem Gemeinderat wird geprüft, ob evtl. ein drittes Urinal installiert werden könnte. Dabei werden die erst 2002 beschafften Urinale verwendet. Die überbleibenden Urinale sollen in anderen gemeindlichen Gebäuden deutlich ältere Keramik ersetzen. Der Bereich in welchem sich derzeit die Urinale befinden, wird abgeteilt, um künftig als Lager für Verbrauchsmittel wie Toilettenpapier oder Papierhandtücher zu dienen. Gestaltung und Einrichtung der Buben-Toilette sollen sich an dem Mädchen-WC orientieren. Der Gemeinderat stimmte geschlossen der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragte die Gemeindeverwaltung mit der Umsetzung.
Bekanntgaben
- Mitte Februar wurde ein Antrag auf Fachförderung für die Beschaffung eines MTW (Mannschaftstransportfahrzeug) als Ersatz für das knapp 25 Jahre alte und aufgrund verschiedener Mängel auszumusternde ELW (Einsatzleitwagen) der Freiwilligen Feuerwehr Großerlach eingereicht.
- Die Gemeinde Großerlach hat eine Steuerrückerstattung von rund 18.000 Euro auf den Stromverbrauch in der Straßenbeleuchtung für die Jahre 1999 bis 2010 erhalten. Dies ist das Resultat eines langwierigen Rechtstreits, den die Süwag Energie AG gegen den Zoll geführt und letztlich gewonnen hatte.
- Im Baugebiet „Friedhofstraße“ beginnen in diesen Tagen die Arbeiten für die erforderlichen Begrünungen.