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Über folgende Baugesuche berieten der Ortschaftsrat Grab und der Bauausschuss:
Abbruch landwirtschaftlicher Gebäude / Neubau zwei Wohngebäude mit 14 Ferienwohnungen, Tiefgarage und Stellplätzen in Schönbronn, Güldenklingenweg 7, Flst.Nr.18
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich, weshalb die Umgebungsbebauung für das bauleitplanerische Einvernehmen der Gemeinde maßgeblich ist. Sowohl in Ortschaftsrat, als auch im Bauausschuss, war man sich einig, dass gegen das Vorhaben an sich keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Allerdings wurde die Planung insgesamt im Verhältnis zur vorhandenen Umgebungsbebauung als überdimensioniert beurteilt. Man habe in der unmittelbaren Umgebung eine Geschosszahl von maximal 2 Vollgeschossen plus Dachgeschoss. Dies sollte auch bei künftigen Vorhaben als Maßstab gelten. Das Einvernehmen für die beantragte Abbruchgenehmigung wurde erteilt, da diese auch im öffentlichen Interesse liege. Für das Neubauvorhaben konnte das Einvernehmen nicht erteilt werden.
Umnutzung und bauliche Erweiterung Kleintierstall in Garage mit Holzlager in Grab, Seestr. 16, Flurst. 45/9
Laut Bebauungsplan sind Nebengebäude nur innerhalb der planerischen Baufenster zulässig, weshalb für das Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich war. Diese konnte aufgrund der stimmigen Einfügung in die Umgebung ausgesprochen werden. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Darüber hinaus hatte der Bauausschuss folgende Entscheidungen zu treffen:
Nachtragsgesuch – Errichtung gewerblicher Lagerplatz in Großerlach, Gewerbegebiet, Mainhardter Weg 3, Flst. 440/4
Man zeigte sich etwas verwundert, dass für die Nutzung der Baufläche im Gewerbegebiet als Lagerplatz im gegebenen Umfang tatsächlich eine Genehmigung erforderlich sei. Ohne weitere Diskussion wurde das Einvernehmen erteilt.
Dachaufbau auf bestehende Garage in Großerlach, Mörikeweg 5, Flst. 45/9
Auch für dieses Vorhaben war eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig, da dieser ausnahmslos Flachdachgaragen vorschreibt. Der Aufbau eines Satteldaches fand aber allgemein Gefallen und verbessert auch den Nutzungsgrad ohnehin versiegelter Flächen. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Errichtung eines Gewächshauses in Großerlach, Panoramaweg 2, Flst. 288/9
Das Vorhaben wäre vom Umfang her verfahrensfrei zulässig. Der örtliche Bebauungsplan untersagt jedoch außerhalb der Baufenster die Errichtung von baulichen Nebenanlagen, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich war. Diese konnte ohne Bedenken erteilt werden.