Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2016 - Bericht

Jahresrechnung 2015
In seinen einleitenden Worten stellte Bürgermeister Christoph Jäger fest, dass die vorliegende Jahresrechnung 2015 erneut eine Dokumentation verantwortungsbewussten und sparsamen Haushaltens sei. Man höre und lese derzeit ja sehr viel über das angebliche strukturelle Defizit im Landeshaushalt – damit liefere sich die Landesregierung selbst eine Steilvorlage, um noch tiefer in die kommunalen Taschen greifen zu können. Dies mache sich auch in der Kreisumlage bemerkbar, die 2015 schon in einer Rekordhöhe lag – und nunmehr vollends die Millionengrenze für Großerlach überschreiten werde. Es sei schon auffällig, dass vor allem die Ebenen über ein strukturelles Defizit klagen, die ihren Haushalt einfach über höhere Umlagen bei den Städten und Gemeinden finanzieren können. Die Jahresrechnung belege, dass die Gemeinde Großerlach dagegen (noch) kein strukturelles Defizit habe, das Mittel dazu sei aber schlicht eine strikte Aufgaben- und Ausgabenkritik, die man auch in künftigen Jahren fortsetzen müsse, und an welcher sich Land und Kreis ein Beispiel nehmen sollten.
Kämmerin Saskia Pulver erläuterte dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2015. Die stabile Konjunktur sorgte für eine gute Einnahmeentwicklung, gegenüber dem Vorjahr haben sich die Einnahmen im Verwaltungshaushalt um ca. 4% gesteigert. Die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich vom Land (Schlüsselzuweisungen, Familienleistungsausgleich, Kinderbetreuung) lagen mit 1.640.000 Euro um rund 122.000 Euro über dem Vorjahr. Der Einkommenssteuer- und Umsatzsteueranteil erhöhte sich um 67.000 Euro. Die Gewerbesteuereinnahmen blieben zwar wie erwartet unter dem sehr guten Vorjahresergebnis 2014, überstiegen aber dennoch den Haushaltsansatz um rd. 103.000 Euro. Die Gebühreneinahmen stiegen gegenüber 2014 um 18.000 Euro, blieben aber um 10.600 Euro unter dem Planansatz von 784.100 Euro, vor allem im Bereich Friedhofsgebühren (-25.700 Euro) waren die Einnahmen geringer als erwartet.
Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 11 %. Bei den Personalausgaben war ein Anstieg von 90.000 Euro zu verzeichnen. Dieser sei jedoch größtenteils dem stetigen Ausbau der Kinderbetreuung geschuldet. Die Kosten für Unterhaltung und Bewirtschaftung stiegen gegenüber 2014 um 132.000 Euro. Die Umlagezahlungen erhöhten sich um 160.000 Euro, die Kreisumlage lag bei 906.000 Euro, die FAG-Umlage bei 543.000 Euro, die Gewerbesteuerumlage bei 88.000 Euro und die Verbandsumlage an die Region 10.000 Euro.
Der Verwaltungshaushalt konnte eine beachtliche Zuführung an den Vermögenshaushalt von 569.500 Euro erwirtschaften, geplant waren lediglich 304.000 Euro. Nach Abzug der Kredittilgung (133.600 Euro) verblieb damit eine Netto-Investitionsrate von 435.500 Euro, dies entspricht „satten“ 44% der investiven Ausgaben.
Die wichtigsten Investitionen im Vermögenshaushalt waren der erste Bauabschnitt für den Hochbehälter Hohenbrach (500.000 Euro) und die Neubeschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr (180.000 Euro). Darüber hinaus waren für die Sanierung des Grabfeldes „Ost“ im Friedhof Großerlach 40.000 Euro zusätzlich eingeplant, außerdem musste ein neuer Anhänger für den Bauhof beschafft werden (20.000 Euro).
Auf der Einnahmeseite konnten neben der Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt Zuschüsse für den Hochbehälter Hohenbrach (369.600 Euro), das Feuerwehrfahrzeug (108.000 Euro), das Wanderleitsystem (9.000 Euro) und die Abwasserkonzeption (8.000 Euro) verbucht werden. Des Weiteren konnten durch Grundstücksverkäufe Erlöse in Höhe von 194.500 Euro erzielt werden.
Die geplante Kreditaufnahme von 160.000 Euro musste nicht realisiert werden, so konnte der Schuldenstand auf 1.720.252 Euro gesenkt werden, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 697 Euro entspricht. Hinzu kommt die außerhalb des Haushalts finanzierte Maßnahme „Mainhardter Weg“ mit 510.768 Euro (207 Euro je Einwohner).
Im Haushaltsplan 2015 war eine geringe Rücklagenzuführung (rd. 18.00 Euro) vorgesehen, tatsächlich waren es aber rund 220.000 Euro mehr, so dass die Gemeinde, nach Abzug der gesetzlichen Mindestrücklage einen wichtigen finanziellen „Puffer“ von über 460.000 Euro für künftige Investitionen hat.
Die Jahresrechnung 2015 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.
 
Finanzierung „Mainhardter Weg“
Die Erschließungsmaßnahme „Mainhardter Weg“ wurde außerhalb des Haushalts über die Landesbank Baden-Württemberg in Karlsruhe finanziert. Der bisher dreimal verlängerte Vertrag würde zum 31.12.2016 auslaufen. Die Kreditverpflichtung beträgt aktuell 513.326 Euro. Der Zinssatz, in Anlehnung an den Basiszinssatz, für das vierte Quartal wurde auf 0,55 Prozent festgelegt. Die Abwicklung und Übernahme in den kommunalen Haushalt war für das kommende Jahr vorgesehen. Da die Gemeinde über kein entsprechendes Guthaben verfügt, müsste die Ablösung über eine Kreditaufnahme finanziert werden. Nach Anfrage bei verschiedenen Banken über deren Konditionen läge der Zinssatz dann über dem der L-Bank.
Die Verwaltung schlug daher vor, den Vertrag bis 31.12.2018 zu verlängern, die Gemeinde kann jederzeit vor dem 31.12.2018 die Abrechnung verlangen. Derzeit liefen konkrete Grundstücksverhandlungen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sich der Betrag noch deutlich reduziere. Der Ergänzungsvertrag bedarf der Genehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde, welche bereits die Zustimmung signalisiert habe. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verlängerung des Kreditvertrags.
 
Bauausschuss: Wahl des 4. Stellvertreters
Durch die Änderung der Hauptsatzung wurde die Zahl der Stellvertreter von drei auf vier erhöht, weshalb nun ein vierter Stellvertreter zu wählen war. Gemeinderätin Eva Pfeil wurde einstimmig gewählt.
 
Idyllische Straße: E-Mobilität
Die Idyllische Straße ist eine ca. 130 km lange Ferienstraße im Schwäbischen Wald. Sie feiert nächstes Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. In dieser Zeit ist viel geschehen und die Idyllische Straße hat sich von ihrem Ursprung als Sonntags-Autoausflugsroute zu einem Ausgangspunkt für Wandertouren und Fahrradausflüge weiterentwickelt. Sie ist heute ein bekannter Markenname und wichtiger Image- und Werbeträger für den Schwäbischen Wald. Zum Jubiläum soll die Autostrecke als Kern der Idyllischen Straße aufgewertet und neu belebt, und zugleich mit Ladesäulen für die E-Mobilität gerüstet werden. Die Streckenführung soll geändert und erweitert werden, so dass drei weitere Gemeinden dazukommen und möglichst viele touristisch interessante Ziele angebunden werden. Bislang war die Gemeinde Großerlach nur am Rande tangiert, die Route führte von Hohenegarten über Böhringsweiler an Kuhnweiler und Hals in Richtung Wüstenrot. Die neue Streckenführung führt von Oberrot kommend am Badhaus über Marhördt – Schönbronn – Grab – Erlach – Liemersbach – Hammerschmiede nach Mainhardt von dort auf den ursprünglichen Verlauf nach Wüstenrot. Bei Überplanung, Marketing, erforderliche Ergänzung bzw. Austausch der Beschilderung und Gesamtvermarktung ist die Gemeinde Großerlach als Mitglied der Idyllischen Straße bereits mit im Boot. Zur Frage stand nun, ob die Möglichkeit, für die Aufstellung von E-Ladesäulen Zuschüsse aus dem LEADER-Programm zu beantragen, genutzt werden soll.
Für den Einstieg in die E-Mobilität soll ein möglichst flächendeckendes Netz von Ladesäulen für Elektroautos und/oder Pedelecs im Schwäbischen Wald errichtet werden. Damit soll der nachhaltige und umweltfreundliche Tourismus gefördert werden. Für eine Ladesäule sei, je nach Ausführung und Standort, mit Kosten von 10.000 – 15.000 Euro zu rechnen. Die erhoffte LEADER-Förderung beträgt etwa 3.000 – 4.000 Euro. Als möglicher Standort an der Route der Idyllischen Straße käme der Bereich Ortsmitte / Friedhof Grab in Betracht, da hier die Ladezeit durch einen Besuch des Limesturms und/oder eine Einkehr im „Rössle“ überbrückt werden könnte.
In der folgenden Diskussion zeigte sich eine eher kritische Haltung bezüglich der Errichtung einer E-Ladesäule. So wurde allgemein bezweifelt, ob der Standort dauerhaft Sinn mache und ob die E-Mobilität schon weit genug gereift sei, um für ländliche Regionen wie in der Gemeinde Großerlach zu funktionieren. Vor allem aber war man sich einig, dass die Bedingung in diesem Projekt nicht ganz nachvollziehbar sei, dass die Gemeinde die Kosten für Beschaffung, Installation und laufenden Betrieb nebst Wartung der Ladesäulen tragen soll, der „Verkauf des Stromes“, und damit auch die hierbei anfallenden Einnahmen, aber zugunsten des jeweiligen Stromanbieters erfolgen würde. Da das Bereitstellen einer „Tankstelle für E-Fahrzeuge“ zudem keine zwingende kommunale Aufgabe sei und man derzeit dringendere Aufgaben habe, wurde einstimmig beschlossen, zu den vorliegenden Konditionen keine Ladestation zu beantragen. Man wolle sich der Entwicklung und dem Ausbau der E-Mobilität jedoch gewiss nicht verschließen, weshalb der Vorschlag von Bürgermeister Jäger ebenfalls einstimmig Zustimmung fand, den Ausbau eines Netzes mit E-Ladestationen durch Netzbetreiber und Energieversorger zu unterstützen, beispielsweise bei der Standortsuche und/oder Verpachtung geeigneter Flächen.

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