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Globalberechnung Wasser und Abwasser
Die Kalkulation der Wasserversorgungsbeiträge sowie der Kanal- und Klärbeiträge der Gemeinde erfolgte letztmalig in der Globalberechnung von 1990. Seither wurden viele Investitionen, beispielsweise bei der Umsetzung der Trinkwasserkonzeption, getätigt und zusätzliche an Trinkwasser und Abwasser angeschlossene Flächen sind hinzugekommen. Darum wurde nun vom Büro Allevo Kommunalberatung eine erneute Kalkulation vorgenommen. Hierbei wurden, mittels Gegenüberstellung der erschlossenen bzw. zu erschließenden Flächen und bisher entstandenen, sowie künftigen Investitionen, in den jeweiligen Bereichen die aktuellen Beitragssätze kalkuliert. Frau Grötzinger (Allevo) erläuterte dem Gremium die jeweiligen Kalkulationen. Es wurden zunächst alle bisherigen Investitionen, sowie die absehbaren künftigen Investitionen ermittelt, davon die hierfür erhaltenen und noch zu erwartenden Zuschüsse abgezogen. Außerdem wurde ein Gebührenfinanzierungsanteil in Höhe von 5% abgezogen, sowie weitere 5 % für das öffentliche Interesse an der jeweiligen Einrichtung. Beim Kanal- und auch beim Klärbeitrag war zudem ein Straßenentwässerungsanteil zu berücksichtigen. Der sich hierdurch ergebende umlagefähige Aufwand wurde verteilt auf bisher angeschlossene bzw. anschließbare, sowie künftig anschließbare (Grundlage Flächennutzungsplan) Flächen, woraus sich die sogenannte Beitragsobergrenze ergibt. Der Wasserversorgungsbeitrag (brutto) erhöht sich danach von 2,05 €/m² auf 2,74 €/m². Der Kanalbeitrag verringert sich von 3,43 €/m² auf 2,86 €/m² und der Klärbeitrag erhöht sich von 1,87 €/m² auf 2,79€/m².
Seitens des Fachbüros und der Verwaltung wurde empfohlen, jeweils die Beitragsobergrenze festzulegen, da sich ein zu niedrig angesetzter Beitrag negativ auf etwaige Zuschüsse auswirken werde. Zudem würde man damit im Ergebnis die Beitragslast ungerechtfertigt den nachfolgenden Generationen aufbürden. Zur Klarstellung wurde erläutert, dass die Beiträge nicht mit den Verbrauchsgebühren verwechselt werden dürfen. Die Beiträge sollen einmalig die Investitionskosten der öffentlichen Einrichtung abdecken und werden in der Regel nur einmalig für zu veranlagende Grundstücke erhoben. Eine Nachveranlagung bereits in der Vergangenheit veranlagter Grundstücke findet in der Regel nicht statt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgeschlagenen Beiträge und die daraus resultierenden Satzungsänderungen.
Änderung der Hauptsatzung
Die Novelle der Gemeindeordnung wurde zum Anlass genommen, die Hauptsatzung der Gemeinde Großerlach zu überarbeiten. Die einzelnen Punkte/Änderungen wurden mit dem Gemeinderat in der jüngsten Klausurtagung umfassend vorabgestimmt und so im nun ausgearbeiteten Satzungstext aufgenommen.
Beim Bauausschuss (§§ 4 und 5) soll die Zahl der Stellvertreter von 3 auf 4 erhöht werden. Außerdem soll der Bewirtschaftungsbetrag erhöht werden und der Bauausschuss künftig beratend bei kommunalen Bauvorhaben beigezogen werden können.
Beim Bürgermeister (§ 7) soll die Bewirtschaftungsbefugnis auf 10.000 Euro erhöht werden. Außerdem soll er die Zuständigkeit bei einfachen Baugenehmigungsverfahren erhalten. Bei Personalangelegenheiten wurden die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungswesen mit aufgenommen. Darüber hinaus wurden einzelne Punkte zur Klarstellung aufgenommen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die entsprechende Satzungsänderung.
Neufassung der Geschäftsordnung
Die Novelle der Gemeindeordnung hat zahlreiche Auswirkungen auf die Geschäftsordnung des Gemeinderats. Im Rahmen der Vorberatung hatte man sich darauf verständigt, die Geschäftsordnung nicht durch zahlreiche Einzeländerungen aufzublähen und zu verkomplizieren, sondern in diesem Zuge vollständig neu zu fassen. Die neuen Satzungsregelungen resultieren ausschließlich und unmittelbar aus der Gesetzesänderung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat.
Änderung der Ehrenamtsentschädigungssatzung
Durch den neu hinzugekommenen § 19 Absatz 4 der Gemeindeordnung haben ehrenamtlich für die Gemeinde Tätige einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen. Die Höhe und Umfang der Erstattung sollte durch eine Änderung der Ehrenamtsentschädigungssatzung geregelt werden. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, einen Stundensatz festzulegen, welcher sich am gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn (derzeit 8,50 Euro) orientiert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die entsprechende Satzungsänderung.
Neufassung des Redaktionsstatuts
Durch die Novelle der Gemeindeordnung wurde den Fraktionen im Gemeinderat das Recht eingeräumt, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Mitteilungsblatt darzulegen. Umfang und Häufigkeit mussten geregelt werden. Die Fraktionen erhalten künftig das Recht, jeweils einmalig nach öffentlichen Gemeinderatssitzungen in der neuen Rubrik „Aus den Gemeinderatsfraktionen“ im Umfang von ca. einer Viertelseite, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen.
Diese Änderung wurde zum Anlass genommen, die aus dem Jahr 1986 stammenden Richtlinien insgesamt neu zu fassen. So wird künftig in einem Zeitraum von sechs Wochen vor allgemeinen Wahlen kostenpflichtige Wahlwerbung, soweit sie den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, im Anzeigenteil des Mitteilungsblattes zugelassen. Dies soll auch einen gewissen Beitrag zur Refinanzierung des Gemeindeblattes leisten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das neue Redaktionsstatut.
Wertgrenzen bei Vergaben
Bei Auftragsvergaben der Gemeinde ist nach den Vorschriften der VOB bzw. VOL grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Es gibt jedoch die Möglichkeit Wertgrenzen festzusetzen, um bei „kleineren“ Vorhaben eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe zu ermöglichen. Damit
kann z.B. von kostenintensiven und aufwendigen Ausschreibungsverfahren abgesehen werden, wenn der Aufwand in keinem Verhältnis zum erhofften Vorteil steht.
Der Gemeinderat hat einstimmig die seit 2005 geltenden Wertgrenzen neu festgelegt. Bei Liefer- und Dienstleistungsverträgen ist eine freihändige Vergabe bis 7.500 Euro und eine beschränkte Ausschreibung bis 15.000 Euro möglich. Bei Bauaufträgen ist eine freihändige Vergabe bis 5.000 Euro und eine beschränkte Ausschreibung bis 20.000 Euro möglich.
Wiederaufbau Gemeinschaftshaus Liemersbach
Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung den Baubeschluss für den Wiederaufbau des Gemeinschaftshauses Liemersbach gefasst, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Ausgleichstockmittel in beantragter Höhe bewilligt werden. Zwischenzeitlich ging der Förderbescheid zu, wonach die Gemeinde aus dem
Ausgleichstock nur 20.000 Euro, anstatt der beantragten 30.000 Euro, erhält. Darum war eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Seitens der Gemeindeverwaltung wurde vorgeschlagen, das Vorhaben dennoch durchzuziehen und die Deckungslücke durch höhere Einnahmen bei Grundstücksverkäufen (z. B. ehemaliger Feuerwehrschuppen Liemersbach) auszugleichen.
BM Jäger stellte eingangs nochmals unmissverständlich klar, dass die gewählte Holzbauweise Grundvoraussetzung für eine Förderung des Wiederaufbaus war. Die Alternative war also nicht die Frage, ob Holz- oder Massivbau, sondern ob Wiederaufbau oder eben nicht. Bezüglich der weiteren Details in der Bauausführung bestätigte er nochmals, dass Grundlage für die Ausschreibung das gemeinsam mit Vertretern der beiden Gemeinderatsfraktionen abgestimmte Leistungsverzeichnis sei, welches auch den Förderanträgen zugrunde lag.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Verwaltungsvorschlag zur Deckung der Finanzierungslücke zu und erteilte den Auftrag zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens.
Kanalsanierung Grab
Die Eigenkontrollverordnung verpflichtet die Träger von Abwasseranlagen dazu, das Kanalnetz regelmäßig zu überprüfen und nötigenfalls zu sanieren. Eine umfassende Kanaluntersuchung fand bereits in den Vorjahren im Bezirk Grab statt. 2016 und 2017 soll die Erstinspektion der Kanäle im übrigen Gemeindegebiet abgeschlossen werden, der Auftrag hierfür wurde zwischenzeitlich vergeben.
Als erste Sofortmaßnahme wurde auf Grundlage der damaligen Erstinspektion in Grab im Jahr 2013 bereits der Kanal in der Wiesenstraße saniert, wofür die Gemeinde damals eine Fachförderung erhalten hatte. In Grab sind jedoch weitere Schäden mit sofortigem bzw. kurzfristigem Handlungsbedarf vorhanden. Für diese Sanierungsarbeiten (ca. 190.000 Euro) soll ein „Härtefallantrag“ auf eine Förderung von 80 % gestellt werden, der Eigenanteil läge bei 48.000 €. Zur Finanzierung steht ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung, der Restbetrag ist im Haushaltsplan 2017 einzuplanen. Voraussetzung für die tatsächliche Umsetzung ist die Zuschussbewilligung. Die Sanierungsarbeiten können zum Großteil in geschlossener Bauweise (Fräsroboter und/oder Inlinerverfahren) erfolgen. Vereinzelt wird aber auch die Durchführung in offener Bauweise erfolgen müssen. Die Möglichkeit, eine Förderung in diesem Umfang zu beantragen, habe sich kurzfristig ergeben, weshalb sich Bürgermeister Jäger beim Ingenieurbüro Riker + Rebmann für die kurzfristige Erstellung der Antragsunterlagen bedankte, aber auch beim Gemeinderat für die einstimmige Bewilligung des „ohne Vorwarnung“ präsentierten Gesamtpakets.
Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED
Für die Umstellung der 29 Straßenleuchten entlang der Ortsdurchfahrt Großerlach (B14) auf LED-Leuchtmittel wurde ein Zuschuss aus der pauschalen Investitionsförderung bewilligt. Auf die öffentliche Ausschreibung hin sind vier Angebote eingegangen. Günstigster Bieter war hierbei das Elektrofachgeschäft Haas aus Sulzbach/Murr mit einer Angebotssumme von 12.492,62 Euro (brutto). Zur Bewertung der Angebote wurden weitere Kriterien herangezogen. Neben dem Preis spielen bei der Bewertung außerdem Energieverbrauch, Lichtgleichmäßigkeit sowie die Ästhetik eine Rolle. Auch bei Anwendung dieser Bewertungskriterien empfiehlt sich die Vergabe an die Firma Haas.
Für die Umstellung war ein Ansatz von 25.000 Euro eingeplant (Zuschussbetrag 21.00 Euro). Der verbleibende Betrag von etwa 12.500 Euro könnte für weitere LED-Umstellungen verwendet werden. Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart soll nun geklärt werden, ob der Restbetrag der Förderzusage für zusätzliche
Umstellungsmaßnahmen über einen Nachtrag des günstigsten Bieters, und ohne erneute Antragstellung, verwendet werden kann.
Der Gemeinderat vergab einstimmig den Auftrag an das Elektrofachgeschäft Haas aus Sulzbach/Murr. Die Verwaltung wurde ermächtigt, bei positiver Zusage der Bewilligungsstelle den bereitstehenden Gesamtbetrag für weitere Umstellungen zu verwenden.
Bekanntgaben
- Am Sitzungstag hat die TÜV-Abnahme des Spielplatzes in Grab stattgefunden. Vor der Inbetriebnahme sind noch kleinere Nachbesserungen notwendig. Bürgermeister Jäger bedankte sich bei den Eltern und den beteiligten Firmen für das enorme ehrenamtliche Engagement.
- Bei der kürzlich erfolgten Wasserschau zeigten sich die Vertreter des Landratsamtes positiv angetan von den Wasserversorgungseinrichtungen der Gemeinde und der Arbeit der Bauhofmitarbeiter.
- Die Interimsvereinbarung mit der SÜWAG AG über die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde wurde bis Ende 2018 verlängert.