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Über folgende Bauangelegenheiten im Gemeindebezirk Grab berieten Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss der Gemeinde Großerlach:
Dachgeschosserweiterung und Errichtung eines Carports in Grab, Seestr. 8, Flst. 45/12
Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten nach kurzer Beratung ihr Einvernehmen.
Wiederaufbau der abgebrannten Berge- und Maschinenhalle, Erweiterung der best. Überdachung des Fahrsilos, Errichtung einer Doppelgarage, Erweiterung eines Fahrsilos, Pflasterung des Hofraumes, Betonplatte für Futtermittelreste, Stützmauer, Betonplatte für Lagerung von Hackschnitzeln, Errichtung einer Stützmauer, Abbruch einer Garage und Errichtung von PKW-Stellplätzen in Schönbronn, Flst. 112, 113/2, 113/3, 114/1, 114/2, 114/3
Auf Anraten der Baurechtsbehörde wurde das Verfahren zum Wiederaufbau der abgebrannten Gebäude mit den bereits laufenden Genehmigungsverfahren zusammengeführt. Das gemeindliche Einvernehmen lag hier größtenteils schon vor. Beraten wurde darum hauptsächlich bezüglich des Wiederaufbaus des Hallengebäudes. Man war sich einig, dass ein schneller Wiederaufbau auch im Interesse der Gemeinde läge. Dass hierbei zugleich bauliche Verbesserungen hinsichtlich der betrieblichen Anforderungen umgesetzt werden sollten, sei nachvollziehbar. Die augenscheinlichste Änderung ist hierbei die höhere Firsthöhe der Maschinen- und Lagerhalle. Ortschaftsrat und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Grab, Schwalbenflug 14, Flst. 122/4
Man war sich einig, dass sich das vorgegebene Baufenster konkret in diesem Grundstück eher störend auf die ansonsten homogene Straßenabwicklung auswirken würde. Die beantragte Überschreitung des Baufensters wirke sich somit städteplanerisch sogar positiv aus. Ortschaftsrat und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Errichtung einer doppelseitigen, freistehenden, unbeleuchteten Plakatanschlagtafel in Grab, Sulzbacher Str. 22, Flst.50/4
Großformatige Fremdwerbung sollte entlang von Ortsdurchfahrten unserer ländlichen Gemeinde möglichst vermieden werden. Ortschaftsrat und Bauausschuss lehnten den Antrag darum unisono ab
Kenntnisgabeverfahren – Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Grab, Lange Str. 27, Flst. 69/14
Das Baugesuch wurde zur Kenntnis genommen.
Darüber hinaus beriet der Bauausschuss über weitere Bauvorhaben in anderen Teilorten der Gemeinde:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Neufürstenhütte, Friedhofstraße 21, Flst. 594/1
Nach kurzer Beratung wurde das Einvernehmen erteilt.
Errichtung einer Werbeanlage (Fahnenmast incl. Fahnentuch) in Großerlach, Stuttgarter Straße 21 und 23, Flst. 12
Hier handelt es sich um Eigenwerbung eines ortsansässigen Anbieters. Die Gestaltung und Positionierung bewegt sich dabei in zumutbarem Rahmen. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Errichtung eines Doppelcarports in Großerlach, Gartenstraße 9, Flst. 651/2
Nach kurzer Beratung wurde das Einvernehmen erteilt.
Anbringung einer beleuchteten Plakatanschlagtafel in Großerlach, Mainhardter Str. 5, Flst. 69/1
Hier ging es erneut um großformatige und zudem beleuchtete Fremdwerbung, das Einvernehmen wurde nicht erteilt.