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In ihrer jeweils letzten Sitzung im Jahr 2006 berieten der Ortschaftsrat Grab (die Ortschaft Grab betreffend) und der Bauausschuss der Gemeinde Großerlach über folgende Bauangelegenheiten:
Errichtung eines Baumspielhauses in Neufürstenhütte, Nelkenweg 1 - Nachgenehmigung
Das bereits erstellte Spielhaus befindet sich außerhalb des Baufensters. Nebenanlagen sind dort nicht zulässig. In Anlehnung an einen vergleichbaren Fall beschloss der Bauausschuss, eine zeitlich befristete Genehmigung zu erteilen.
Errichtung eines Carports mit Dachbegrünung in Neufürstenhütte, Dr.Erdmannstr. 8
Man war sich einig, dass ein reiner PKW-Carport das Ortsbild nicht beeinträchtigen würde. Auch würde der verbleibende Abstand zur Fahrbahn auch für einen späteren Gehwegausbau noch genügend Raum lassen. Der Carport müsse aber offen bleiben. Mit dieser Bedingung wurde das Einvernehmen erteilt.
Errichtung eines Carports in Schönbronn, zwischen Marhördter Str. 39 u. Finkenstr. 1
Sowohl Ortschaftsrat als auch Bauauschuss waren sich einig, dass eine Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht zu erwarten wäre. Das Einvernehmen konnte erteilt werden.
Aufstellung von Werbetafeln in Grab, Flurst. 143/8 und in Großerlach, Flurst. 437
In der Beratung wurde mehrfach geäußert, dass einem übermäßigen Verbauen der Gemarkung mit bunten Werbetafeln Einhalt zu gebieten sei. Im vorliegenden Fall könne man zwar noch zustimmen, zumal die Werbetafeln farblich eher dezent gehalten seien. Aber gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass insbesondere an der Feldscheuer in Großerlach, aber auch am Ortseingang Grab, weitere Werbetafeln nicht erwünscht sind.