Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 21.07.2016 - Bericht

Grundschulbetreuung
In der vorletzten Gemeinderatssitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, die Gebühren für die Betreuungsangebote in der Grundschule Großerlach neu zu regeln. Dies hatte die Verwaltung zum Anlass genommen, die seitherige Gebührensatzung durch eine Benutzungs- und Gebührensatzung zu ersetzen.
Für das Betreuungsangebot am Vormittag (Kernzeitenbetreuung) entfällt die bisherige Gebührenfreiheit und wird durch eine moderate monatliche Gebühr (5,00 bis 12,50 Euro) ersetzt. Die Höhe der Gebühr hängt hierbei von der Zahl der angemeldeten Tage ab (2, 3 oder 5 Tage).
Für die Nachmittagsbetreuung können entweder zwei oder vier feste Nachmittage angemeldet werden. Die seitherige Schuljahrespauschale von 180,00 Euro wird in eine monatliche Gebühr (14,00 bzw. 28,00 Euro) geändert.
Bei der Ferienbetreuung wird die Gebühr von einer Wochenpauschale nun auf eine Tagesgebühr mit Unterscheidung zwischen Vormittags- und Ganztagsbetreuung geändert.
Die Gebühren für die Kernzeiten- und Nachmittagsbetreuung werden jeweils für einen Kalendermonat (11 Monate) erhoben. Die Gebühren der Ferienbetreuung werden tageweise berechnet.
Die Satzung wurde einstimmig beschlossen. Die Satzung steht unter der Rubrik "Ortsrecht" zur Einsicht und Herunterladen zur Verfügung.

Flächennutzungsplan Mainhardt – Teilfortschreibung Windenergie
Die Gemeinde Mainhardt beabsichtigt im Rahmen einer Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans eine Konzentrationszone zur Zulassung von Windkraftanlagen auszuweisen. Es handelt sich hierbei um die Fläche „Östlich Bubenorbis“. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Gemeinde Großerlach hierzu angehört. Im Vorgriff auf diese Ausweisung liegt bereits ein Antrag für den Bau von drei Windkraftanlagen in diesem Bereich vor, wozu Mainhardt bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat.
Zwar ist davon auszugehen, dass die geplanten Anlagen von exponierten Standorten innerhalb der Gemeinde Großerlach sichtbar sein könnten, aufgrund der Entfernung ist aber keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten. Bürgermeister Jäger übte aus dem gegebenen Anlass jedoch deutliche Kritik an der Verfahrensweise beteiligter Stellen. So habe die Gemeinde Großerlach in den vergangenen Jahren und Monaten wiederholt an die Genehmigungsbehörden appelliert, dafür Sorge zu tragen, dass die Beurteilung von Windkraftstandorten nicht an Gemeinde-, Kreis- oder Regionalgrenzen aufhören dürfe. Während in den diversen Gremien und Parlamenten zunehmend die Vermeidung einer Umzingelung angesprochen und zugesagt wurde, fand dies seitens der zuständigen Behörden auf Verwaltungsebene jedoch ganz offensichtlich kein Gehör oder besondere Aufmerksamkeit. Die Umzingelung droht durch die gebauten, genehmigten und geplanten Windkraftanlagen in den Nachbargemeinden (Mainhardt, Löwenstein, Spiegelberg) nun Realität zu werden. Bis heute findet nach Kenntnis der Verwaltung kein offener Austausch über geplante Standorte und/oder Konzentrationsflächen zwischen den Landkreisen und den beiden Regionen unserer Raumschaft statt. Es liegen im Gegenteil Erkenntnisse vor, wonach dies auch genehmigungsrechtlich völlig unterschiedlich – je nach Kreis/Region – gehandhabt wird. Dies erschwert es zusätzlich, eine klare Linie zu erkennen und die Interessen der Bevölkerung der Gemeinde Großerlach im Besonderen, aber auch die Frage der Auswirkung auf das schützenswerte Landschaftsbild im Allgemeinen, abzuwägen. Einstimmig ermächtigte der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung dazu, in Verfahren, bei welchen die Vermeidung einer Umzingelung des Gemeindegebiets von Windkraftanlagen offensichtlich nicht berücksichtigt wurde, grundsätzlich diesbezügliche Einwände und Bedenken zu äußern.

Wiederaufbau Gemeinschaftshaus Liemersbach
Der ELR-Zuschuss in Höhe von 38.700 Euro wurde in voller Höhe bewilligt. Hinsichtlich der Förderung aus dem Ausgleichstock (30.000 Euro) gibt es zwar positive Signale, die endgültige Entscheidung steht aber noch aus. Die Baugenehmigung liegt ebenfalls noch nicht schriftlich vor, wurde aber seitens des Landratsamtes auf Nachfrage zugesagt. Entsprechend der dem Zuschussantrag zugrunde liegenden Kostenberechnung wurden Kosten in Höhe von 202.100 Euro ermittelt. Nach Abzug der beantragten Zuschüsse in Höhe von 68.700 Euro und der zugesagten bzw. ausbezahlten Erstattung durch die WGV in Höhe von 87.000 Euro verbleibt ein Betrag in Höhe von 46.400 Euro bei der Gemeinde. Im Haushaltsplan 2016 wurden die entsprechenden Mittel eingestellt. Da im ELR-Zuschussbescheid als spätester Maßnahmenbeginn der 07.09.2016 festgelegt ist und zur Wahrung des Erstattungsanspruchs gegenüber der WGV der Auftrag für den Wiederaufbau bis Jahresende rechtsverbindlich erteilt worden sein muss, steht die Gemeinde unter einem gewissen Zeitdruck betreffend der Umsetzung.
Um keinen Verfall von ELR-Mitteln und Versicherungsleistungen wegen Verfristung zu riskieren, bat die Gemeindeverwaltung um Ermächtigung, nach Eingang des Ausgleichsstockbescheids den Architekten mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Durchführung der Ausschreibung zu beauftragen.
Von Teilen des Gemeinderates wurde die vorgelegte Baubeschreibung des Architekten kritisiert, insbesondere der Einbau von Holzfenstern und -türen, sowie der Bau in Holzbauweise. Bürgermeister Jäger entgegnete, man habe sich bewusst für die Holzbauweise entschieden, um eine realistische Förderchance zu haben. Ein Schwerpunkt des Förderprogramms sei das Thema Nachhaltigkeit durch Einsatz nachwachsender Rohstoffe. Einzig dank diesem Ansatz und der dargelegten Begründung seitens der Gemeindeverwaltung ist es gelungen, in dem mehrfach überzeichneten ELR-Programm überhaupt zum Zuge zu kommen. Wesentliche Änderungen in der Bauweise (z.B. Massiv- anstatt Holzbau), des Raumkonzepts oder der Kubatur würden sich zuschussschädlich auswirken. Man sei sich im Gremium einig gewesen, dass ein Wiederaufbau des Dorfgemeinschaftshauses Liemersbach nur durch eine entsprechende Förderung möglich sei. Dann müsse man aber den Antrag auf Förderung auch so gestalten, dass man reelle Chancen auf eine Bewilligung habe. Die Frage sei nicht, ob Holzbauweise oder Mauerwerk, sondern ob das Dorfgemeinschaftshaus überhaupt wieder errichtet wird. Dies habe man in allen zurückliegenden Beratungen auch stets deutlich gemacht. Jäger erläuterte die vorgesehene Bauweise mit sogenannten Holzmauern, diese würden anschließend mit einem Außenputz versehen, so dass optisch kein Unterschied zu Häusern in klassischer Bauweise festzustellen sei.
Nach längerer Diskussion bat Bürgermeister Jäger darum, eine Liste mit Änderungsvorschlägen zur Prüfung einzureichen. Man werde versuchen, diese noch innerhalb der nächsten Tage mit Planer und Bewilligungsstelle abzuklären.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Baubeschluss für den Wiederaufbau des Gemeinschaftshauses sowie die Ermächtigung der Gemeindeverwaltung die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die Ausschreibung durchzuführen. Dieser Beschluss wurde allerdings unter dem Vorbehalt eines positiven Zuschussbescheides in voller Höhe aus dem Ausgleichstock gestellt.

Dachsanierung am Feuerwehrgerätehaus
Zur Dachsanierung am Feuerwehrgerätehaus wurde Anfang des Jahres ein Zuschussantrag gestellt. Die Kostenberechnung für diese Maßnahme beträgt 37.959,62 Euro. Der positive Zuwendungsbescheid in Höhe von 33.275,62 Euro liegt vor. Die Firma Schieber Holzbau wurde einstimmig als günstigster Bieter für 29.027,88 Euro mit der Ausführung der Dachdeckungs- und Gerüstarbeiten am Feuerwehrgerätehaus Großerlach beauftragt.

Bau der Verbindungsleitungen Schöntalquellen
Nachdem die Arbeiten am Hochbehälter Hohenbrach angelaufen sind, werden die Verbindungsleitungen von den Schöntalquellen zum Hochbehälter erforderlich. Nach der Submission am 05.07.2016 und dem darauf folgenden Bietergespräch mit dem günstigsten Bieter erfolgte die Vergabe des Baus der Verbindungsleitungen an die Firma Josef Mayer zum Angebotspreis von 425.782,12 Euro. Mit den ausgeschriebenen Arbeiten soll Anfang September begonnen werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2017 vorgesehen.

Ersatzbeschaffung Salzstreuer
Am bisherigen Kommunalschlepper war ein zapfwellenbetriebener Salzstreuer der Marke Rauch im Einsatz. Da er in den letzten 15 Jahren nahezu fast wartungsfrei funktionierte wurde vom Bauhofleiter in Abstimmung mit dem Fachbetrieb Schwarz als Neubeschaffung wieder ein Streuer dieser Marke favorisiert. Wie vom Gemeinderat am 09.06.2016 angeregt, wurden weitere Angebote anderer Marken eingeholt. Bei der Prüfung dieser Geräte stellte man fest, dass diese Salzstreuer alle elektrisch betrieben und somit für Trägerfahrzeuge ohne Zapfwelle konstruiert werden. Diese seien sowohl von der Kapazität erheblich geringer, als auch wartungsintensiver.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Kauf des Streuers „Rauch Axeo 2.1 Q“ für 7.240,- Euro über die Firma Schwarz aus Aspach. 

Mauersanierung am Friedhof Großerlach
Im Zuge der Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Friedhof Großerlach hat es sich angeboten, eine Teilsanierung der Friedhofsmauer mit auszuschreiben. Hierbei war vom beauftragten Planer eine Teilsanierung des Mauerstücks entlang der Stirnseite (Zugang/Amselweg) inklusive Eckstück mit rund 20 Meter Länge angesetzt worden. Der Gemeinderat hatte die Durchführung der Teilsanierung Anfang des Jahres beschlossen.
Bei der Baubesprechung mit der beauftragten Firma KSW kam man überein, dass die Sanierung eines weiteren Mauerstücks bis zur Wasserentnahmestelle im gleichen Zug sinnvoll wäre. Der weitere Mauerverlauf erscheint noch standsicher, wird aber in den nächsten Jahren ebenfalls einer Sanierung bedürfen.
Nach Abwägung der von der Gemeindeverwaltung gestellten Vorschläge zur Sanierung wurde vom Gemeinderat beschlossen, ungefähr die Hälfte der Friedhofsmauer bis zur Wasserentnahmestelle durch die Firma KSW zum Preis von 19.313,70 Euro sanieren zu lassen und stimmte der überplanmäßigen Ausgabe sowie ihrer Deckung durch Mehreinnahmen durch Grundstückserlöse einstimmig zu. 

Breitbandausbau Gemeinde Großerlach
Bürgermeister Jäger konnte 2015 die Deutsche Telekom AG zur Abgabe einer Eigenausbauerklärung via FTTC für die Gemeinde Großerlach bewegen. Leider wurde dies jedoch erneut nicht flächendeckend zugesagt. Einige Teile des Gemeindegebietes blieben danach weiterhin unterversorgt. Beim FTTC werden die Kabelverzweiger mittels Glasfaser angeschlossen und vom Kabelverzweiger bis zum Empfänger die bestehenden Kupferkabel genutzt. Dieses Verfahren ermöglicht eine mögliche Bandbreite von bis zu 50 MB, wobei die tatsächliche Bandbreite beim Empfänger von der Entfernung zum Kabelverzweiger abhängen wird.
Da darüber hinaus eine zeitgemäße Breitbandversorgung im der gesamten Gemeinde flächendeckend das Ziel sein müsse, soll eine Untersuchung der Möglichkeiten im Gemeindegebiet stattfinden. Für diese konzeptionelle Untersuchung gibt es eine Bundesförderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Bürgermeister Jäger erläuterte, dass es ein Gespräch mit der Stadt Murrhardt und tkt-Teleconsulting gab, bei welchem deutlich wurde, dass eine eigene Untersuchung seitens Großerlach sinnvoll ist, aber eine interkommunale Umsetzung beim späteren Ausbau denkbar sei. Die bereits vorhandenen Richtfunkstrecken in Großerlach und Neufürstenhütte bleiben vorerst bestehen, da die Deutsche Telekom AG den Umbau auf Glasfasertechnologie bei diesen Stationen derzeit als zu kostspielig erachtet.
Es wurde einstimmig die Beauftragung der Firma TKT Teleconsulting und die Deckelung der Kosten mit 50.000 Euro aus der Förderung beschlossen.

Bekanntgaben / Anfragen
Die Mädchen-Toiletten in der Grundschule Großerlach werden über die Sommerferien grundlegend saniert. Hierbei wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass der Reinigungsaufwand minimiert wird. So werden beispielsweise spülrandlose Toilettenschüsseln eingebaut. Laut der zwischenzeitlich vorliegenden Angebote kann der Kostenrahmen von 15.000 Euro voraussichtlich eingehalten werden.

Berichte aus früheren Sitzungen finden Sie hier

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de