Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 15. Januar 2004 - Bericht

Entwurf des Haushaltsplans für 2004 (Stellungnahme Bürgermeister Jäger)

Der Gemeinderat hat mehrheitlich den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2004 beschlossen.
Bei der Vorstellung des Entwurfs stellte Bürgermeister Jäger eingangs fest, das das berechtigte Jammern und Wehklagen der Kommunen über ihre desolate Finanzsituation allgegenwärtig sei. Der eiserne Sparkurs, den die Gemeinde Großerlach seit Jahren und Jahrzehnten fahren muss, träfe inzwischen auch Städte und Gemeinden, von denen das vor wenigen Jahren noch niemand erwartet hat. Verschärft würde die allgemein schwierige konjunkturelle Lage für die Gemeinden im Besonderen dadurch, dass sie "das letzte Glied in der Nahrungskette der öffentlichen Hand" seien. Es wäre zur schlechten Angewohnheit von Bund und Ländern geworden, bei dem Versuch ihre Haushalte zu konsolidieren, alle erdenklichen Kosten auf die Landkreise und Gemeinden abzuwälzen. Sinkende Finanzzuweisungen, wegbrechende Steueranteile einerseits und steigende Umlageforderungen andererseits, so Jäger, würden die Bemühungen der Gemeinde, sich einen Handlungsspielraum zu schaffen, untergraben. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2002 bedeute alleine das Saldo von Zuweisungen und Einkommensteueranteil im Verhältnis zu den zu leistenden Umlagezahlungen für das Jahr 2004 ein Minus von 222.000 EUR. Eine Netto-Investitionsrate könne 2004 nicht erwirtschaftet werden, die Zuführungsrate liegt um rund 64.000 EUR unter der Mindestzuführung. Die mühsam angesparten Rücklagen müssten bis auf den gesetzlichen Mindeststand zur Haushaltsfinanzierung herangezogen werden.
Besonders hart trifft, so Bürgermeister Jäger weiter, die Gemeinde Großerlach auch die erneute Erhöhung der Kreisumlage. Die Summe von rund 650.000 EUR , die an den Landkreis abgeführt werden müsse, läge um ca. 87.600 EUR höher als die Gesamtausgaben im Vermögenshaushalt. Doch habe der Landkreis kaum keine andere Wahl. Von den aktuellen 39 Prozentpunkten der Kreisumlage fließen allein 38,5 Prozentpunkte in den überwiegend fremdbestimmten Sozialhaushalt. Dies zeige sehr deutlich, dass die Steuereinnahmen schon lange nicht mehr mit den steigenden Kosten unseres Sozialstaats mithalten können.
Dennoch rief Bürgermeister Jäger dazu auf, den Aufgaben die Stirn zu bieten, weiter hart zu arbeiten - und dabei auf bessere Zeiten zu hoffen, getreu dem Motto:

Fehlt uns auch die Luft zum Atmen
Müssen wir es trotzdem wagen
Die Zukunft weiter zu gestalten
- zur Not muss man die Luft anhalten.

Das Aufschieben von dringenden Aufgaben würde keine Probleme lösen, sondern nur neue schaffen. Und so würde trotz allem die Gemeinde Großerlach auch im Jahr 2004 wieder wichtige Investitionen tätigen. Die Investitionstätigkeit der Gemeinde läge für das Jahr 2004 zwar nur noch bei 373.500 EUR, aber anbetracht der allgemeinen Lage der Kommunen, dürfe man froh darüber sein, dass das noch geleistet werden könne. Zu verdanken sei dies der bisherigen sparsamen Haushaltsführung der Gemeinde.

Übernahme der Trägerschaft des Kindergarten Grab

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11. Dezember 2003 beschlossen, die Trägerschaft des Kindergarten Grab zum 1. Januar 2004 zu übernehmen. Die Verwaltung hat darauf hin eine Vereinbarung über den Betriebsübergang erarbeitet, welche am 19.12.2003 von Herrn Bürgermeister Jäger und Frau Pfarrerin Franz unterzeichnet wurde. Die Unterzeichnung erfolgte vorbehaltlich einer Zustimmung des Evangelischen Oberkirchenrates Stuttgart und des Gemeinderats Großerlach. Der Gemeinderat hat nunmehr dieser Vereinbarung nach vorheriger Anhörung des Ortschaftsrats Grab (siehe gesonderter Bericht) zugestimmt.

Kindergartenbenutzungsordnung

Durch die Übernahme der Trägerschaft des Kindergarten Grab ist es notwendig, eine Benutzungsordnung zu erlassen. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, für die beiden kommunalen Kindergärten eine gemeinsame Benutzungsordnung zu erlassen. Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat gefolgt. Der genaue Wortlaut der Benutzungsordnung ist der Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt zu entnehmen.

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Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de