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Änderung der Gemeindeordnung
Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über die Änderungen der Gemeindeordnung und welche Auswirkungen dies für die Gemeinde habe. So wurden erstmals Fraktionen im Gemeinderat gesetzlich verankert und mit entsprechenden Rechten versehen. Hinsichtlich Gemeinderatssitzungen wurden Einberufungsfristen konkretisiert, Festlegungen für Veröffentlichungen, Berichterstattungen getroffen und festgelegt, dass Beratungsunterlagen auch für das Publikum auszulegen sind. Auch gibt es künftig einen Anspruch auf Erstattung von angefallenen (Kinder-)Betreuungskosten für ehrenamtlich Tätige. Außerdem wurde eine Pflicht zur Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen bei entsprechenden Vorhaben eingeführt. Der Gemeindetag wird Mustersatzungen für die Geschäftsordnung, das Redaktionsstatut und die Ehrenamtsentschädigungssatzung zur Verfügung stellen. Sobald diese vorliegen, sollen entsprechende Satzungsentwürfe erstellt und im Gemeinderat beraten werden. Bei dieser Gelegenheit soll dann die Hauptsatzung auch in anderen Punkten überarbeitet und aktualisiert werden.
Kanalerstinspektion
Die Gemeinden wurden gesetzlich verpflichtet, sofern noch nicht vorhanden, Kanalerstinspektionen durchzuführen. Diese erfolgt mittels TV-Befahrung, wobei sich zugleich eine Kanalspülung empfiehlt. Dabei wird das Kanalnetz auf Dichtigkeit und Durchgängigkeit überprüft. In der Auswertung der Untersuchung werden Schäden, unterteilt in Schadensklassen, dokumentiert und digital in einer Kanaldatenbank erfasst. Anhand dieser Kanaldatenbank mit Schadensklassifizierungen orientiert sich die Priorisierung erforderlicher Kanal- und Schachtsanierungen.
Erstinspektionen stehen noch für die Kanalnetze in Großerlach, Neufürstenhütte und Liemersbach an. Dies entspricht einer Kanallänge von insgesamt ca. 13,4 km und 470 Schächten. Im Haushaltsplan 2016 sind für diese Maßnahme 60.000 Euro eingestellt. In Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde einigte man sich wegen der begrenzten finanziellen Mittel auf eine stufenweise Durchführung. Im Jahr 2016 soll das Kanalnetz von Großerlach mit rund 7,1 km Kanalhaltungen und 250 Schächten befahren, gespült und in die Kanaldatenbank übernommen werden. Hierfür werden inklusive Ingenieurleistung Kosten von voraussichtlich 44.383,17 Euro fällig. Die Erstinspektion der Kanalnetze Neufürstenhütte und Liemersbach muss dann im Jahr 2017 erfolgen. Die verbleibenden Mittel von ca. 15.600 Euro sollen für bereits 2016 vordringliche Sanierungsmaßnahmen im Kanalbereich verwendet werden. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung die Kanalerstinspektionen, wie vorgeschlagen, durchzuführen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.
Sanierung OD Kleinerlach
Ursprünglich war vorgesehen, die OD Kleinerlach mit einer neuen Tragdeckschicht zu sanieren, im Haushaltsplan waren hierfür 40.000 Euro vorgesehen. Eine Untersuchung des Untergrunds hatte aber ergeben, dass kein ausreichender frostsicherer Unterbau vorhanden ist, weshalb von fachlicher Seite davon abgeraten wurde, da hier die Kosten unkalkulierbar gewesen wären. Ein Eingreifen in den unzureichenden Unterbau käme einem Vollausbau gleich, welcher den finanziellen Rahmen bei weitem sprengen würde. Zumal hierbei auch die Herstellung einer ordnungsgemäßen Straßenentwässerung, Fahrbahnrandbefestigung und Straßenbeleuchtung mit berücksichtigt werden sollte. Damit würde die Maßnahme nach derzeitiger rechtlicher Einschätzung beitragspflichtig für die Anlieger werden.
Als Alternative wurde die Sanierung im deutlich kostengünstigeren Dünnschichtverfahren untersucht, die Durchführbarkeit wurde von einer Fachfirma bestätigt. Nachdem auch die betroffenen Anlieger in Gesprächen signalisierten, dass sie die einfachere Unterhaltungsvariante vorziehen würden, beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Firma VSI GmbH aus Kaiserslautern mit der Sanierung der OD Kleinerlach im Dünnschichtverfahren zum Angebotspreis von 15.173,69 Euro zu beauftragen.
Renovierung der Schultoiletten
Für dringend anstehende Sanierungsarbeiten an den Toiletten in der Grundschule stehen im diesjährigen Haushaltsplan 15.000 Euro zur Verfügung. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde vereinbart, bei einem Vororttermin mit je einem Vertreter der Fraktionen, die vordringlich durchzuführenden Sanierungsarbeiten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festzulegen.
Sportanlage: Laufbahn und Weitsprunganlage
Hartplatz, Laufbahn und Weitsprunganlage sind in einem desolaten Zustand. Eine vollständige Neuanlage wird in absehbarer Zeit aus finanziellen Gründen nicht realisierbar sein. Um den Kindern der Grundschule zumindest ein Mindestmaß an Trainingsmöglichkeiten für Unterricht und Bundesjugendspiele bieten zu können, wurde im Haushaltsplan 2016 ein Mittelansatz von 15.000 € eingestellt für eine einfache Ertüchtigung der Laufbahn mit Weitsprunganlage.
Der Kostenvoranschlag einer Fachfirma für eine zeitgemäße Neuanlage von Laufbahn mit Kunststoffbelag und Sprunggrube beläuft sich auf 91.815,64 Euro. Die Neuanlage mit Tennenbelag auf 64.893,68 Euro. Die Angebote beinhalten die fachgerechte Ausführung bezüglich der Gesamtanlage Laufbahn und Sprunggrube, inklusive Austausch der Einfassungen und der Entwässerungsrinne. Beide Alternativen sind aktuell finanziell nicht möglich. Man versucht nun alternativ die Kosten für einen Austausch der Tennendecke und Erneuerung der Weitsprunganlage zu ermitteln.
Mit dem Gemeinderat besteht Einigung darüber, sich über die generelle Zukunft des kaum genutzten Hartplatzes Gedanken zu machen.