Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Neubau Bürogebäude mit Garagen, Großerlach, Mainhardter Weg 2, Flst. 440/11
Im Gewerbegebiet soll ein Bürogebäude nebst Garagen und Stellplätzen errichtet werden. Das Vorhaben entspricht den Planungszielen des Bebauungsplans. Nach kurzer Beratung erteilte der Bauausschuss sein Einvernehmen.
Errichtung Brennholz- und Geräteschuppen, Großerlach, Goethestr. 29, Flst. 148
Derartige Gerätschuppen sind inzwischen gebräuchlich sind und im Plangebiet stehen auch schon einige. Nach kurzer Beratung erteilt der Bauausschuss sein Einvernehmen.
Wohnhausanbau an bestehendes Studio, Grab, Sulzbacher Str. 22, Flst. 50/4
An die ehemalige Neuapostolische Kirche, heutiges Fitnessstudio, soll ein eingeschossiger Wohnhausanbau angebaut werden. Sowohl der Ortschaftsrat Grab, als auch der Bauausschuss, erteilten nach kurzer Beratung ihr Einvernehmen.
Errichtung einer Garage als Anbau an Wohnhaus, Grab, Steingasse 14, Flst. 39/6
Die geplante Garage als Anbau soll auf UG-Niveau ausgeführt werden. Dies reduziert deutlich die optische Auswirkung. Die notwendige Abweichung von der maximalen Grenzbebauung kann unter der Voraussetzung mitgetragen werden, dass der Angrenzer eine hierfür erforderliche Baulast übernimmt. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Carport, Grab, Limesweg, Flst. 16/1
Aufgrund der erfolgten Grundstücksteilung fehlt es dem Vorhaben an einer ordnungsgemäßen Erschließung, welche Voraussetzung für eine Baugenehmigung ist. Da dies aber lösbar sei und sich das Vorhaben an sich gut in die Umgebung einfügt, beschlossen Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss, das Einvernehmen zwar vorerst zu versagen. Bei Vorliegen aller rechtlicher Voraussetzungen könne aber von Verwaltungsseite das Einvernehmen erteilt werden.
Wiederaufbau Dorfgemeinschaftshaus, Liemersbach, Brunnengasse 2, Flst. 27
Vorgelegt wurden die Planunterlagen für die notwendige Baugenehmigung. Die Details der genauen Ausführung müssen über den Beschluss über das Leistungsverzeichnis noch vom Gemeinderat festgelegt werden. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.
Neubau Doppelgarage, Großerlach, Panoramaweg 3, Flst. 289/2
Das Vorhaben wurde im Wege einer Bauvoranfrage schon positiv entschieden. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.
Berichte aus früheren Sitzungen finden Sie hier